Aus 8 Euro macht das Inkassobüro 65 Euro - was kann ich tun und ist CODEO-Inkasso evtl. ohnehin als unseriös bekannt?

Bezahlen, aus folgenden Gründen... 75%
Sonstiges... 20%
Ignorieren, weil... 5%

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Bezahlen, aus folgenden Gründen...

Inkassodienste dürfen bei Beträgen bis 500,- € maximal das 1,3 fache der Anwaltsgebühren laut Gebührenordnung bei Fälle mit durchschnittlicher Schwierigkeit nehmen: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html

Das sind dann 58,50 €.

Rechnet man noch die 8,- € ursprünglichen Rechnungsbetrag dazu, liegt CODEO knapp untern Limit und die Forderung ist nicht anfechtbar.

Daher sofort bezahlen, wenn die Ausgangsforderung berechtigt ist. Ein Rechtsstreit hätte keine Erfolgsaussichten.

Parhalia2  29.01.2019, 18:39

Laut gängiger Gesetzsprechung und RVG sind 1,3 X hier für solch einen einfach gelagerten Fall an Grundgebühr DEUTLICH zu viel

derLordselbst  30.01.2019, 08:49
@Parhalia2

Ein Fall, der ein halbes Jahr nicht reagiert hat, zählt nicht mehr zu den einfachen Fällen, wo der Faktor 0,3 bis 0,5 anzusetzen ist.

Daher stimmt Deine Aussage prinzipiell, passt hier aber nicht.

Parhalia2  30.01.2019, 12:47
@derLordselbst

das dürften für ein paar Mahnungen aber auch nicht mehr als Faktoren zwischen etwa 0,7 bis höchstens 1,0 werden.

derLordselbst  30.01.2019, 14:00
@Parhalia2

Das finde ich nachvollziehbar. Allerdings gibt es neben der Grundgebühr auch noch Nebenkosten wie Porto, Zinsen, Bankrücklastschrift, die auch berechnet werden dürfen.

Meine persönliche Position wäre da, die Kosten zu tragen, als mich wegen der paar Euro herumzuärgern, wenn ich selbst das Ganze verschuldet habe.

Parhalia2  31.01.2019, 06:39
@derLordselbst

Nachweisbare Kosten ( Porto + Briefmaterial , Verzugszinsen, Rücklastschrift und ggf. Adressermittlung ) sind hier absolut unstrittig, wenn sie wirklich nötig waren und transparent in der Rechnung deklariert wurden.

Ansonsten stimme ich dem Verschuldensprinzip in Deiner Meinung absolut zu, aber dann wirklich nur dass, was es im Rahmen der Minderungspflicht auch wirklich kosten darf . Und nicht mehr.

eddiepoole 
Beitragsersteller
 29.01.2019, 14:57

wenigstens einer, der weiß, was er sagt.

danke!

Sonstiges...

Fordere nun erst mal vom Inkassodienst eine detaillierte Aufschlüsselung bis ins kleinste Detail für jeden einzelnen Gebührenpunkt, weswegen die nun auf etwa 65 Euro kommen wollen.

Wann genau war das Zahlungsziel seitens " Klarna " und umfassten die 8 Euro bereits den Artikelpreis INCLU Versand ?

Wie oft wurdest Du seither postalisch per Briefpost seitens Klarna und / oder Inkasso bereits schriftlich angemahnt ?

Hattest Du seinerzeit per Kreditkarte unter reiner Angabe der Kontoverbindung gezahlt, oder wurde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bereits eine komplette Angabe Deiner Indentität ( Name & Anschrift ) von Dir verlangt ?

An Klarna überwiesen hast Du seinerzeit scheinbar nicht ?

eddiepoole 
Beitragsersteller
 29.01.2019, 15:28

Danke schonmal, Du kennst dich offenbar aus!

Nein, ich hatte mich geirrt, der Betrag war die ganze Zeit offen und ich habe in gutem Gewissen die ganze Post ein halbes Jahr lang ignoriert. Das waren etwa 4 Briefe von Klarna selbst und später 4 Briefe von Inkasso-Codeo und danach kamen noch einige eMails(!) von Rechtsanwältin Monika Mumm, an die Codeo die Forderung anscheinend nochmals weitergegeben hat. Auch das habe ich ignoriert, weil RA Monika Mumm meinen Internetrecherchen zufolge überhaupt keinen guten Ruf zu haben scheint und für unberechtigte Forderungen bekannt ist. Da war ich dann erst recht sicher, dass das ganze nicht ernstnehmbar ist. Die Emails verstummten irgendwann auch (was für mich eine weitere Bestätigung war) für einige Zeit und dann habe ich vor kurzem wieder ein oder zwei Emails bekommen.

Bei Codeo sah die Aufstellung übrigens folgendermaßen aus...

Hauptforderung 9,20 Euro
Zinsen 0,04 Euro
1,0 Inkassovergütung gem. Paragr. 13 RVG mit Nr 2300 VV RVG 45,00 Euro
Auslagenpauschale gem Nr 7002 VV RVG 9,00 Euro
Summe 63,24 Euro
Parhalia2  29.01.2019, 16:10
@eddiepoole

Pro nachweislicher Mahnung auf dem echten Postweg ( also Brief auf Papier in Umschlag + Porto ) dürfen m.W. 2,50 Euro pauschal in Rechnung gestellt werden . Für E-Mails darf diese Pauschale nicht berechnet werden . Hier = 0.

Für Adressermittlung dürfen in einfach gelegenen Fällen höchstens etwa 5 - 10 Euro bei nachgewiesenem Notwand pro Anfrage berechnet werden. ( hier besonders : Du stelltest Dich laut eigener Aussage bereits mehrere Monate " tot " )

Verzugszinsen von Klarna scheinen seitens Klarna an sich je nach bestehender Verzugsdauer bis zur Übergabe an den Inkassodienst korrekt zu sein. Ab Inkasso kann Inkasso die Verzugszinsen ( bei gleichem Verzugszinssatz ) mit entsprechend höherer Schuld ansetzen im Verlauf dieses Verfahrens.

Fraglich dürfte hier dann nur noch sein, ob der Inkassodienst selbst mit anwaltlicher Unterstützung dann schon gemäss RVG mit Faktor 1,0 gegenüber der übertragenen Eingangsschuld abrechnen durfte.

Gemäss RVG sprachen wir hier von einem Schuldenübertrag von etwa 15 - 20 Euro ( Zusammengefasst aus Ursprungsschuld + Zinsen + max. 4 Mahnungen postalisch ) seitens Klarna an den Inkassodienst.

Selbst wenn nun Inkasso einen RA nach RVG erstmalig beauftragt und wegen mehrmonatig trotz Mahnung ( postalisch ) gegenüber Dir keine Reaktion erfuhr, wären höchstens 1,0 × RVG + 4 weitere Mahnungen hier ausgehend von 20 Euro seitens Klarna höchstens etwa 20 - 25 Euro oben drauf und möglicherweise eine 2. Adressermittlung ( etwa weitere 5 - 10 Euro ) wegen Deiner beharrlichen Kommunikations - / und Zahlungsweigerung über weitere Monate hinweg.

Je nach nachweislichem Notwand ( insbesondere im Bezug auf erfolgte Manungen per Briefpost ) und tatsächlich erfordrlicher Adressermittlung wegen Deiner Kommunikationsverweigerung könnten wir hier durchaus nach vielen Monaten um nun insgesamt etwa 45 - 55 Euro Inkasso liegen.

Hier müssten wir nur noch mal nachrechnen, ob seitns Klarna vor Übergabe an Inkasso nicht bereits die Einleitung eines gerichtlichen Manhnverfahrens die günstigere Alternative incl. aller bis dahin begründbarer Kosten gewesen sein könnte.

Emails dürfen hier halt nicht berücksichtigt werden als anrechenbare Gebühren zu privaten Mahnungen.

eddiepoole 
Beitragsersteller
 29.01.2019, 16:38
@Parhalia2

sehr ausführlich. vielen dank.

inkasso will übrigens von anfang an 63 euro und geht mit jedem brief nur um centbeträge nach oben. sogar die berühmt-berüchtigte rechtsanwältin monika mumm war zwischenzeitlich involviert. von der kamen aber nur emails. und jetzt schreibt mir wieder die inkassofirma (aber auch nur noch per email). ich glaube, die wollen alle den fall nicht und spielen sich dauernd gegenseitig den ball zu.

Parhalia2  29.01.2019, 18:36
@eddiepoole

Und wie lange hast DU den ganzen Fall inzwischen schleifen lassen ?

In diesem Thread mit mir kommst Du jedenfalls von Hölzchen auf Stöckchen und gehst wieder auf Hölzchen zurück.

Fordere eine detaillierte Kostenaufstellung in allen Punkten seit erstmaliger Kostenstellung , oder biete einen Vergleich zwischen etwa 45 - 55 Euro, oder zahle die Forderung in voller Höhe und Du hast Deine Ruhe.

Ich sehe hier erst mal keine 65 Euro bis jetzt.

RVG darf nur einmalig Anwendung finden in diesem Fall.

Biete einen Vergleich, und Du bist den Mist los.

eddiepoole 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 10:28
@Parhalia2

ich weiß nicht, wem ich das anbieten soll, die wechseln sich zu oft ab. ich warte weiter.

Parhalia2  30.01.2019, 12:50
@eddiepoole

Warte einfach, bis der / ein Sperrableser kommt, und sage ihm unter Vorlage des Beleges, dass Du die geforderten 500 Euro nun zur sofortigen Bezahlung , oder Überweisung hast und bitte ihn dann, diesbezüglich noch mal Rücksprache mit dem Stromversorger zu halten, damit es ggf. nicht zu einer Sperrung kommt.

Bezahlen, aus folgenden Gründen...

Das sind die 8 Euro plus die inzwischen angehäuften Mahngebühren, sowie der Bearbeitungsgebühr des Inkassounternehmens.

Zahl den Betrag sonst geht das weiter und wird immer teurer. Und am Ende kommt der Gerichtsvollzieher.

Bezahlen, aus folgenden Gründen...

In Klarna wird angezeigt, welcher Betrag noch offen ist. Bezahl die 65€ und die Sache ist erledigt. Du kannst noch froh sein. Bei uns kam mal Inkasso und hat fürs anklopfen und wieder gehen eine Rechnung von 100€ + die Ausstehende Zahlung dargelassen.

EXInkassoMA  29.01.2019, 16:22

Na ja , es ist Deine Sache wenn Du die Kosten bezahlt hast aber vieles steht in der Branche nur auf dem Papier und landet mangels Erfolgsaussichten nicht vor Gericht.

JohnDasBrot  29.01.2019, 16:24
@EXInkassoMA

Mag sein, doch ist es den damit verbundenen Stress wirklich wert wegen ein paar Euros mehr oder weniger? Ich habe gelernt, dass man "Nerven" nicht mit Geld aufwiegen kann.

EXInkassoMA  29.01.2019, 16:30
@JohnDasBrot

OK, kommt logischerweise immer auch darauf an wie man mental drauf ist. " Kuschelrocker" sollten zahlen ;)

JohnDasBrot  29.01.2019, 16:33
@EXInkassoMA

Lang lebe der Kuschelrock <3

Sonstiges...

Die Mahngebühren dürfen nicht mehr als ein paar Euro betragen. Aber inzwischen dürfte ja einige Male abgemahnt worden sein. Überweis denen 20 Euro, schreib hin Hauptforderung + Mahngebühren und du bist auf der sicheren Seite.

augsburgchris  29.01.2019, 14:51

Stimmt, dann ist er auf der sicheren Seite, dass seine Kosten nochmals deutlich höher werden, wenn das Inkassobüro eine Klage einreicht.

EXInkassoMA  29.01.2019, 16:25
@augsburgchris

Nur der Forderungsinhaber kann klagen. klarna ist und bleibt Forderungsinhaber

augsburgchris  29.01.2019, 16:29
@EXInkassoMA

Klarna hat die Forderung ans Inkassobüro abgetreten und die haben die Forderung vermutlich gekauft also ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass CODEO jetzt der Inhaber ist.

ErsterSchnee  29.01.2019, 14:48

Ganz so einfach ist es nach einem halben Jahr nicht mehr...