Schmerzensgeld - Was, wenn Täter zahlungsunfähig?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es ein Urteil über das Schmerzengeld gibt, ist dies 30 Jahre lang vollstreckbar (mit Zinsen und Vollstreckungskosten). Wenn der Täter allerdings dreißig Jahre lang überhaupt kein Geld hat, bleibt man auf den Vollstreckungskosten sitzen.

Im ersten Augenblick lautet die Antwort: "Zum Schaden auch noch Pech gehabt." Zuerst muss nun aufgrund des Urteils eine Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden, so dass Du die Forderung 30 Jahre lang geltend machen kannst. Das bringt Dir aber jetzt auch noch nichts. In besonders schweren Fällen gibt es den Verein Weisser-Ring, die in besonders schweren Fällen unterstützend eingreifen. Zu finden unter www.weisser-ring.de. Bei einer gebrochenen Nase wegen einer Schlägerei sind die aber sicherlich der falsche Ansprechpartner.

Bei Zahlungsunfähigkeit kannst Du nur hoffen, dass der Verurteilte innerhalb der nächsten 30 Jahre mal wieder liquide wird und dann, vll. in Raten, seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Wo nichts ist, ist nichts zu holen. Wenn du 30 Jahre lang Zeit hast, auf dein Geld zu warten, vielleicht hast du eine Chance. Einen Gerichtsvollzieher zu schicken bringt auch nichts, ausser Kosten für dich. Der hackt die Fragen im Formular ab und du bekommst dann eine Aufforderung für sein Honorar, welches du bezahlen musst. Könnte aber auch möglich sein, dass das Gericht dem Schädiger auferlegt, in kleinen Raten das Schmerzensgeld zu bezahlen. Dann fragt das Gericht in gewissen Abständen bei dir nach, ob der Schädiger seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Ist das nicht der Fall, könnte die Androhung einer Haftstrafe die Folge sein.

Bala619  22.01.2015, 17:22

Leute: wenn ein Gläubiger dazu gezwungen ist per Gerichtsvollzieher zu vollstrecken, muss der SCHULDNER den bezahlen.

Hallo, ich habe auch mal einen wunderschönen Titel gehabt, und der Typ hat "das Schwurhändchen gehoben". Ich durfte auch noch die Prozeß- und Anwaltskosten zahlen und blieb auf meinem Titel "sitzen".Ich habe nicht 30 Jahre auf der Lauer gelegen, sondern die Sache abgehakt. Ich wohne schon lange nicht mehr in der Gegend und hatte das eigentlich schon vergessen. Es ist mittlerweile 38 Jahre her. Gg