Darf die Gerichtkasse einfach so geld pfänden?

8 Antworten

Gelber Brief vom Gericht, Mahnung oder sonstiges

das dürfte ein gerichtlicher Mahnbescheid sein. Sie hat nicht reagiert, trägt Sie die Folgen. Es werden gerne auch Konten gesperrt. Bis die Summe beglichen ist.

Einfach so und ohne eine Vorwarnung, macht das keine öffentliche Kasse. dass man Kosten zu zahlen hat weiß man doch. Man bekommt eine RECHNUNG.

Den Anruf kannst du dir sparen.

Hallo, sind Gerichtskosten durch die Landesjustizkasse zu vollstrecken, so muss bei Nichtzahlung kein Mahn- und später Vollstreckungsbescheid geschaffen werden;

die Kostenrechnung wird dem Kostenschuldner übersandt und bei Nichtzahlung erfolgt die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz;

die Anordnung der Vollstreckung bei Nichtzahlung ersetzt den Vollstreckungstitel und die Kosten werden dann direkt "ohne gelben Brief" beim Schuldner vollstreckt;

durch die Vollstreckungsstelle erfolgen die gleichen Vollstreckungsmaßnahmen wie bei anderen titulierten Forderungen;

das heisst, dass euch sicher die Gerichtskostenrechnung einmal zugegangen sein muss;

wird nicht gezahlt wird die Zwangsvollstreckung (inkl. aller möglichen Maßnahmen nach der ZPO, Pfändung, Lohnpfändung, Kontopfändung etc.) eingeleitet;

ein gesonderter Bescheid kommt also nicht, gegen die Kostenrechnung als solche wäre ein Rechtsmittel möglich gewesen (sog. Rechtsmittel der Erinnerung); weitere Schreiben (gelbe Brief, Mahnungen etc) erfolgen nicht mehr;

Es ist kein Bescheid gekommen, Gelber Brief vom Gericht, Mahnung oder sonstiges.

Negativ, da ist was gekommen. Nur hat man es nicht beizeiten beherzigt.

Und ja, dann darf das Gericht "einfach so" Geld pfänden.

Denn1s97 
Beitragsersteller
 05.08.2021, 19:57

Nein ich sage es nochmal wir haben keinen einzigen Brief von der gerichtskasse frankfurt bekommen. Ansonsten würden wir sofort in Raten zahlen. Ich meine das wirklich ernst.

feinerle  05.08.2021, 20:01
@Denn1s97

Das kommt vielleicht ja auch nicht von der Gerichskasse, dem Gerichtsvollzieher, sondern vom Gläubiger.

Und wenn der einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat - auch davon bekommt man was mit - kann der den auch vollstrecken lassen.

Und nein, da warnt man dann nicht, denn ansonsten könnte es ja sein, dass Geld auf Konten "auf wundersame Weise" abrakadabra verschwindibus macht.

Aber von der Rechtssache vorher bekommt man garantiert was mit.

Ohne jeden Anlass wäre eine Pfändung natürlich illegal.

Davon gehe ich aber nicht aus. Es muss irgendeinen Anlass geben.

Die Gerichtskasse mahnt nicht selber an, da sind irgendwelche anderen schreiben vorher gekommen..

Denn1s97 
Beitragsersteller
 05.08.2021, 20:15

Normalerweise kommt ja so ein Gelber Brief wo man Widerspruch einlegen kann und wo die Summe mit Zinsen etc steht. Aber das kam nicht sonst würden wir zu 1000% reagieren!

Rheinflip  05.08.2021, 20:25
@Denn1s97

Ganz lange vor dem Mahnbescheid laufen schon Rechnungen und so weiter. Was ist denn der Anlass der Pfändung? Schulden bei Ämtern gehen ziemlich schnell..