Kann ich jmd. anzeigen der mir seit 2 Jahren, 10.000 € schuldet (PRIVAT)?
Hab ihm vor 2 Jahren (privat) 10K geliehen und bis Heute noch kein Murks, eigentlich war 6 Monate abgemacht damit er mit er Rückzahlung anfangen kann je. 4x 2500.
Einzige was ich als Beweismittel hab eine SMS vor 1 Jahr, wo drin steht...
Hey tut mir leid brauche noch ein bisschen Zeit, ich zahle es bald zurück wenn es mir gut geht
reicht das schon aus für eine Anzeige, alles andere wurde mündlich abgesprochen bzw. ausgemacht.
Ein Vetrag gibt es nicht weil ich ihm vertraut habe, kenne ihn seit 15 Jahren.
16 Antworten
also 1. eine Anzeige bringt dir kein Cent geld. Eine Anzeige ist strafrecht... da würde er z.B. wg. Betrug verurteilt werden und müsste eine Geldstrafe zahlen (nicht an dich, an den Staat) oder Haft.
Um Geld zu bekommen musst du einen Mahnbescheid beantragen und kannst dann pfänden.... WENN etwas zu holen ist.
Eine Anzeige bringt hier nichts, da das nicht bezahlen von Schulden erst mal nicht strafbar ist. Außer es gibt Hinweise dass es bereits bei Aufnahme des Darlehens wusste dass er es nicht zurückzahlen kann (und das auch nie vorhatte).
Dann wäre es Eingehungsbetrug.
Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg mit Mahnbescheid und Klage. Am besten per Rechtsanwalt
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten würde, was sie jedoch nicht machen wird, würde dieses nur zu einer Bestrafung des Schuldners führen, jedoch nicht die Rückzahlung des Geldes erzwingen.
Du mußt so oder so das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dafür braucht es keinen Anwalt und noch nicht (zunächst) einmal einen Beweis! Das geht online gegen eine Gebühr.
In aller Regel wird dann schon die Zustellung des Mahnbescheides zur Rückzahlung führen.
Ja, denn der Schuldner weiß ja, dass die Forderung rechtens ist und Widerspruch nur das Verfahren und die Kosten in die Höhe treibt.
Ferner bin ich Hellseher, denn der Gläubiger schießt sich ja selbst ins Bein, wenn sein Schuldner in den Knast käme, also Einkommen = Null oder eine Geldstrafe zahlen müßte, die ebenfalls die Rückzahlung gefährdet. 3. ist ein Vorsatz in keiner Weise beweisbar!
Korrekt , aber Du unterschätzt die evtl vorhandenen Racheedanken eines Gläubigers welcher sich betrogen fühlt.
Falls der Score des Schuldners ohnehin im grottigen Bereich ist kann es Ihm egal sein ob die Kosten steigen und er widerspricht dem MB.
Deine Antwort ist für mich dummes Zeug.
Dann lebst du im falschen Land, denn so sieht es rechtlich in Deutschland aus.
Anzeige erstatten kannst Du schon. Die Frage ist nur, ob etwas dabei herauskommt.
Wenn er sich das Geld von Dir geliehen hat in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können, dann könnte eine Anzeige ggf. erfolgreich sein.
Allerdings ist die SMS ein bißchen dürftig als Beweismittel ...
Wenn ich Du wäre, würde ich einen Anwalt um Rat fragen. Zum einen wegen einer etwaigen Anzeige und zum anderen wegen der etwaigen Einleitung zivilrechtlicher Schritte wie die Beantragung eines Mahnbescheids.
Anzeigen kannst Du ihn, aber die Beweissituation ist natürlich schwierig. Privatrechtlich ist es auch eher unglücklick.
Ich sag mal so: Zumindest hast Du gelernt, dass bei Geld Freundschaft endet.
Wegen was denn anzeigen 🤷♂️
246 StGB
Wo hat er sich der Schuldner etwas unrechtmässig angeeignet?
Es existiert ja zumindest ein mündlicher Vertrag, dass der Fragesteller ihm das Geld freiwillig überlassen hat und der Schuldner es zurück zahlt.
Das einzige was in Betracht käme wäre § 263 Betrug. Dazu müsste man aber nachweisen, dass der Schuldner nie vor hatte das Geld zurück zu zahlen, was so gut wie unmöglich sein dürfte.
Das ist keine Unterschlagung, da der FS das Geld selbst ausgehändigt hat.
Wird schwierig, da die Zueignung rechtswidrig sein muss. Da du aber darin eingewilligt hast, ihm die 10.000 zu überlassen, bist du raus aus der Unterschlagung.
Ich bin nich sicher ob wir jetzt hier in eine juristische Diskussion starten wollen :-) Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: Möglich, aber nicht erfolgversprechend. Oder wie es immer so schön heisst: Die Klage ist zulässig, aber unbegründet :-D
Richtig ... und man müsste ja auch nachweisen, dass du getäuscht wurdest und du nur deshalb das Geld rausgerückt hast, weil er einen Irrtum in dir hervorgerufen hat.
Das einzige was in Betracht käme wäre § 263 Betrug. Dazu müsste man aber nachweisen, dass der Schuldner nie vor hatte das Geld zurück zu zahlen, was so gut wie unmöglich sein dürfte.
Das stimmt. Und selbst dann hilft es dem FS bei seinem eigentlichen Ziel (an sein Geld zu kommen) erstmal nicht weiter den Schuldner anzuzeigen.
Zumal er bei einer möglichen Verurteilung ja erst recht kein Geld hätte die Ratenzahlung zu beginnen
Woher willst Du das wissen? Bist Du Hellseher? Es kommt immer auf den Einzelfall an ...
"In aller Regel" ...?