Was passiert mit der Bürgschaft wenn der Bürge stirbt, Ehegatte lebt, Erbfolge

2 Antworten

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ein Rentner - Ehepaar, ca. 70 Jahre, übernimmt die Bürgschaft für eine Immobilie im Wert von ca. 250000 €.

Zunächstmal haben beide Ehepartner getrennte Vermögen. Das heißt, jeder kann für sich eine Bürgschaft übernehmen, oder beide gesamtschuldnerisch. Das ist ein riesen Unterschied.

Wenn jetzt ein Bürge stirbt ist der Hinterbliebene automatisch weiter Bürge?

Jain. Die Bürgschaft wird vererbt. Ob der Hinterbliebene Erbe ist ist aber eine andere Frage. Außerdem ist die Frage ob nicht schon beide gesamtschuldnerische Bürgen sind.

Mann kann das Erbe ablehnen, würde aber in diesem Fall der Bürgschaft vielleicht auch den Verlust des Hauses bedeuten?

Das kommt darauf an, wer bürgt und wem das Haus gehört. Außerdem warum wurde denn überhaupt gebürgt und nicht eine Grundschuld auf das Haus aufgenommen, das führt doch zu viel geringeren Zinsen. Wenn der Eigentümer nur bürgt, dann hindert ihm das ja nicht daran, das Haus zu belasten oder zu veräußern. Auf der anderen Seite haftet der Bürge ja ohnehin mit seinen gesamten Vermögen.

Und wenn alles den Bach runtergeht, kann dann der Sohn auch noch belangt werden wenn z.B. beide elterlichen Bürgen verstorben sind?

Der Schuldner selbst haftet sowieso voll.

Wer wird bei einem Desaster mit in den Abgrund gerissen und wie kann man sich schützen, oder muss sich der Sohn gar keine Gedanken machen?

Bei einen Desaster sollte man versuchen das Haus möglichst frei zu verkaufen. Dann kann man einen entsprechend hohen Kaufpreis erzielen.

Ob ein so alter Bürge anerkannt wird, glaube ich nicht.

Die Laufzeit des Kredites ist meinetwegen mit 20 Jahren angesetzt. Da fällt ein Bürge, der 70 Jahre alt ist, schon mal aus.

wespenspinne 
Beitragsersteller
 03.05.2014, 20:37

Hallo turalo,

ich befürchte, die Bank hat ihr OK schon gegeben....