kann meine Schwägerin Erben?
Meine Bruder getrennt lebend von meiner Schwägerin will nach dem Tot von diesem an das Erber meiner Mutter. meine Mutter hat aber testamentarich verfügt das diese nichts bekommen soll.
9 Antworten
Eigentlich nicht. Normaler weise bekommen doch nur die nahen Verwandten etwas und wenn sie dann sogar noch in ihr Testament geschrieben hat das die Schwegerin nichts bekommen soll dann glaube ich noch weniger das sie etwas bekomtm^^
Deine Schwägerin ist nicht erbberechtigt, wenn die Mutter sie nicht im Testament bedacht hat. Deinem Bruder steht sein Pflichtteil zu.
Solange sie verheiratet sind,tritt deine Schwägerin in die Erbfolge deines Bruders ein - wenn sie geschieden sind, kann sie auch nichts mehr erben!
Wenn der Bruder v o r der Mutter stirbt, bekommt dessen Ehefrau beim Tod der Mutter nichts; denn sie ist keine gesetzliche Erbin der Mutter und testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen.
Wenn nun aber die Mutter v o r dem Bruder verstirbt und dieser die Mutter (anteilmäßig) beerbt oder seinen Pflichtteil bekommt, geht dieses ererbte Vermögen in sein Eigenvermögen über. Das heisst: Bei seinem Tode wird er (teilweise) von der Ehefrau beerbt oder sie hat Anspruch auf ihren Pflichtteil, wenn der Bruder sie im Testament enterbt hätte. Nur auf diesem Wege könnte die Schwägerin (teilweise) an Vermögen der Mutter kommen. Nach einer Ehescheidung des Bruders entfällt auch diese Möglichkeit der Schwägerin.
Bitte wer will an was?
Dein Bruder ans Erbe, das Deine Mutter hinterläßt? Die Schwägerin ans Erbe nach Deiner Mutter? Die Schwägerin an das nach Deinem Bruder? Oder Du?