Bürge möchte, dass Auto für sich selbst nutzen
Hallo, folgendes Problem: ich habe ein Auto, dass beim Autohaus auf Finanzierung läuft. Das Auto läuft auf meinem Namen, im Fahrzeugbrief bin ich eingetragen. Dazu habe ich damals einen Bürgen benötigt. Bürge ist der Vater meines Ex Freundes. Jetzt lebe ich nicht mehr mit meinem Ex Freund zusammen und der Vater wollte zu erst die Bürgschaft "kündigen", sodass ich mir einen neuen hätte suchen müssen. Das Problem jetzt: Er will das ich das Auto an seinem Sohn (also meinem Ex Freund) "abgebe". Er hat mir damit "gedroht" mit einigen Sachen. Meine Frage ist nun: MUSS ich das Auto ihm überlassen weil er Bürge ist oder bin ich berechtig das Auto zu behalten, weil alles auf meinem Namen läuft?
Bitte um dringende Hilfe! Das Auto soll ich bis 15 Uhr heute abgegeben haben. Vielen Dank
9 Antworten
Der Bürge hat keinerlei Rechte an dem Auto. Sein einziges Recht (und Pflicht) ist den Kredit zu bezahlen wenn du es nicht mehr machst. Die Bank allein entscheidet ob sie ihn aus der Bürgschaft entläßt. Wer hat den Fahrzeugbrief bzw. Die Zulassungsbescheinigung 2 ? Du solltes mit der Bank sprechen und die Situation erklären.
Er bürgt nur gegenüber dem Kreditgeber dafür, dass er einspringt, wenn du nicht zahlst/zahlen kannst. Er könnte dir nicht einmal das Auto wegnehmen, wenn du den Kredit nicht bedienen könntest.
Absolut richtig (y) der gute Mann kann dir gar nichts der will dir sicher nur eins reindrücken
Ich bin kein Jurist, das mal vorweg.
Meines Wissens kann man eine Bürgschaft nur kündigen , wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag steht, oder der Vertrag an sich Sittenwiedrig ist.Denke also das stellen die Herren sich einfacher vor als
wenn das Leasing auf deinen Namen läuft und du auch die Raten bezahlst ist das dein Auto. Ich würde es auf keinen Fall abgeben.
Die Frage ist auch mit was er dir drohen kann. Ich würde mir schnellstens nen Anwalt besorgen und das mit Iden besprechen. Meiner Meinung nach gibt es keinerlei Grundlage dafür, dass du den Wagen abgibst.
Er hat mir damit "gedroht" mit einigen Sachen.
Ja, soll er doch. Einfach mal freundlich anlächeln: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html - unter Umständen sogar § 253 StGB.
Nein, es ist Dein Auto. Du kannst ihm das Auto zu dem Restpreis, der noch offe ist, verkaufen, dann muss er aber die Raten weiter bezahlen. Dazu unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag in doppelter Ausfertigunng machen, das Auto auch abemdelden - davon habe ich keine Ahnung, da ich kein Auto habe, Versicherung ist auch zu informieren. Der Bürge kann natürlich Ärger mchen, aber das dauert alles sene Zeit. Lass Dich icht ins Boxhorn jagen. Du bist nicht zuhause, fahr einfach weg und komm erst später heim.
Nur zur Ergänzung: Wenn man ein Kfz abmeldet, bekommt die Versicherung automatisch eine Mittielung.