Was passiert mit der BAV beim Wechsel in das Beamtenverhältnis?
Ich werde kurzfristig ein Dienstverhältnis eingehen und wechsel vom Arbeitnehmer- in das Beamtenanwärterverhältnis.
Ich habe seit 6 Monate die BAV (Betriebliche Altersvorsorge). Auf Nachfragen bei meinem Versicherungsmakler teilte dieser mit, dass ich die Versicherung ab Juni d. J. komplett auf mich privat übertragen soll und selbst weiter zahlen muss (beide Anteile, da der AG ja wegfällt) und ab Januar nächsten Jahres (= also wenn 1 Jahr eingezahlt wurde) die BAV ruhend stellen kann. Dies ginge jetzt noch nicht, da ich noch keinen Rückkaufswert habe. So seine Begründung.
Ich möchte das bisher Eingezahlt nicht "verschenken" durch eine Kündigung.
Meine Frage:
1. Kann ich die BAV auch im Beamtenverhältnis mit meinem Dienstherrn weiterführen?
2. Wenn nein: Muss ich die Beiträge wirklich bis Januar weiterzahlen, damit ich sie ruhend stellen kann?
3. Gibt es evtl. noch eine bessere Lösung für mich als Beiträge für etwas zu zahlen, was ich letztendlich ruhend stellen will?
Vielen Dank für Hilfestellungen...
3 Antworten
Da Du als Beamter später keine Rente bekommst ist es so wie Dein Versicherungsberater erklärt hat. Ruhend stellen, heißt doch, dass Du das Geld zum Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommst. Außerdem könntest Du den Vertrag wieder aufleben lassen, wenn Du das Beamtenverhältnis mal beendest, denn jetzt bist Du ja ersteinmal Beamtenanwärter und schließlich wird ja nicht jeder übernommen, oder Du findest in der freien Wirtschaft ein lukrativeres Angebot.
- Kann ich die BAV auch im Beamtenverhältnis mit meinem Dienstherrn weiterführen?
Nur eigenständig, also auf eigene Rechnung. Im Beamtenverhältnis ist das Recht auf Entgeltumwandlung und damit die bAV tarifrechtlich weitgehend explizit ausgeschlossen. Näheres sollte man tunlichst bei der eigenen Personalstelle erfragen.
- Wenn nein: Muss ich die Beiträge wirklich bis Januar weiterzahlen, damit ich sie ruhend stellen kann?
M.W. ja.
- Gibt es evtl. noch eine bessere Lösung für mich als Beiträge für etwas zu zahlen, was ich letztendlich ruhend stellen will?
Nein. Es wäre allerdings zu prüfen, die bAV auf eigene Rechnung fortzuführen. Das aber sollte man mit einem Berater klären.
Das Geld ist ja nicht weg. Es verbleibt im ruhenden Vertrag bis zur Auszahlung. Aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität bei der bAV wäre das ggfs. ein Steuersparmodell, weil die Einzahlungen in den Vertrag bei Weiterführung durch den AN m.W. sozialversicherungsfrei ausgeschüttet werden können. Dazu sollte aber unbedingt ein StB zu Rate gezogen werden.
Sehr geehrte Frau ..
grundsätzlich wurden alle Fragen ja positiv und korrekt beantwortet, der Makler scheint mir korrekt gehandelt zu haben, da weder Ihnen noch ihm bekannt war, dass nur wenige Monate nach Abschluss ein beruflicher Aufstieg anstehen würde.
Falsche Schuldzuweisungen wären bescheiden.
Letztendlich konnte er ja doch noch helfen und alles auflösen, was grundsätzlich eigentlich nach dieser Zeit unmöglich ist, spricht also für ihn ;)
Da sich nun die Perspektive und die Analyse geändert hat, würde eine Altersvorsorge aus der dritten Schicht alternativ Sinn haben.
Das heißt: Jederzeit flexibel sein, beliebige Laufzeit, Kündigung möglich. Kapitalwahlrecht, Besteuerung lediglich auf den Ertrag (also den Gewinn)
Grundsätzlich viele Vorteile, aber: die Chance kündigen zu können, nutzen hier LEIDER sehr viele vorschnell und machen sich so ihren eigens gesetzten Plan selbst kaputt. Steuerlich absetzbar ist der Vertrag nicht, aber es gibt eben auch keinen Zwang, Summe x einzahlen zu müssen.
Möglich ist auch Riester (je nach Ihren Gegebenheiten sogar der beste Weg )-- wenn Kinder im Spiel sind oder zumindest geplant sind ( ist dann die zweite Schicht und damit staatlich gefördert)
Pro Person gibt es noch 154 € geschenkt (wird in 2017 steigen), pro Kind ab 2008 geboren 300 € (vorher geboren 185 €). Umso mehr Kinder, desto mehr geschenktes Geld ;)
Dieses Produkt steht den Beamten zur Verfügung und wäre rein fachlich gesehen, das ideale Produkt -- steuerlich absetzbar und viel geschenktes Geld.
Jacqueline Stockmann
Danke für die Infos.
Aber was habe ich davon, wenn ich für etwas zahle, was ruhend gestellt werden soll?