Wer haftet bei einem Unfall mit Firmentransporter?

6 Antworten

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Während einer Tour fährt A im fließenden Verkehr mit einem Firmen-Sprinter einem am Straßenrand geparkten Wagen versehentlich den Spiegel ab.

Hier dürfte es sich um eine leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers handeln und somit muss er dafür keinen Schadenersatz leisten.

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.

Weitere Informationen dazu findest Du hier:

http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/haftung-arbeitnehmer/#voraus

Das ist nicht rechtens. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gehört sowas zur normalen Betriebsgefahr und für die darf der AN nicht in Anspruch genmmen werden. Der AG will sich die Arbeit mit der Verischerung sparen und einfach nur auf den AN abwälzen. Dafür gibt es Versicherungen und der AN sollte sich da auf nichts einlassen.

Es gibt unterschiedliche Urteile zu solchen Faellen, grundsaetzlich ist es aber so, dass der Arbeitnehmer bei nur geringer Fahrlaessigkeit nicht oder mit einem sehr kleinen Anteil am Schaden haftet und nur bei grober Fahrlaessigkeit einen groesseren Anteil des Schadens zu uebernehmen hat.

Ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, spielt dabei keine Rolle.

lofthousehh 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 00:14

Danke

Nein, den Schaden braucht der Arbeitnehmer nicht zahlen. Das wäre nur dann der Fall, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hätte. Wenn er unter Alkohol gefahren wäre, dann müßte er zahlen. Ob ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorliegt ist dabei unerheblich.

lofthousehh 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 00:14

Danke

Nein, das ist nicht rechtens!  Thread kann zu.