Urlaub gebucht bekommen aber kurzfristig nicht frei Krankmeldung?

10 Antworten

Wir haben den Urlaub schon länger gebucht und haben das Problem das wir nicht frei bekommen.

Wenn der AG Euch gebeten hat, den Urlaub kurzfristig aus betrieblichen Gründen nicht anzutreten, muss dieser die Ausfallkosten tragen. Die Reiserücktrittsversicherung nicht. Wenn ihr aber den Urlaub beim AG gar nicht beantragt hattet, ist das Euer Pech.

Kann man zum Doktor gehen und ihm des so sagen das man den Betrag zurück bekommt wenn man eine Krankmeldung bekommt ?

Kann man. Aber wenn der Arzt gewissenhaft ist, erhaltet ihr keine AU. Zumal ihr damit auch auch nicht arbeiten dürftet und somit dem AG nicht zur Verfügung stündet.

Denke er wird das nicht machen.

Besser wäre gewesen du hättest vorher schriftlich und zeitgemäß den Urlaubsantrag gestellt bevor man eigentlich mit der Urlaubsplanung beginnt....aber so geht es auf keinen Fall..

Fghfghfgffgg 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 11:58

Der Urlaub war schon genehmigt aber mein Freund ist seiner gestrichen

MobyDickDarm  23.07.2015, 12:01
@Fghfghfgffgg

Dann sollte dein Freund sich bei seinen Arbeitgeber oder Betriebsrat beschweren fall sein Urlaubsantrag schon rechtszeitig genehmigt worden war.

alexbababu  23.07.2015, 12:01
@Fghfghfgffgg

Dann muss sein Arbeitgeber für die Stornierungskosten aufkommen

MobyDickDarm  23.07.2015, 12:03
@alexbababu

Natürlich aber er kann doch einfach nicht  ohne Grund den Urlaub streichen wenn der schon vorher  schriftlich genehmigt worden ist.

Kann man zum Doktor gehen und ihm des so sagen das man den Betrag zurück bekommt wenn man eine Krankmeldung bekommt ?

Das solltest Du nicht tun. Dein Arzt kann und wird das nicht tun. Er macht sich ansonsten strafbar. Außerdem bist Du dann arbeitsunfähig und kannst sowieso nicht zur Arbeit gehen.

Hast Du den Urlaub gebucht nachdem Dein AG den Urlaubsantrag genehmigt hat oder hast Du "auf gut Glück" gebucht und keine schriftliche Urlaubsgenehmigung?

Wenn der Urlaub genehmigt wurde und Du jetzt arbeiten sollst, kann der AG das nur in absoluten Notfällen verlangen. Er muss aber auch die Auslagen (Stronokosten) der Reise tragen.  

Wenn du dir durch eine Krankmeldung Vorteile erschleichst, die dir nicht zustehen, ist das Betrug. Das ist strafbar. Wenn das dein Arbeitgeber rausbekommt, ist das ein fristloser Kündigungsgrund.

Es stellt sich mir nun die Frage, warum du nicht frei bekommst. Grundsätzlich hättest du den Urlaub rechtzeitig genehmigen lassen müssen. Hast du das versäumt, ist es dein Problem. Falls der Urlaub genehmigt war und die Genehmigung zurück gezogen wurde, muss der Arbeitgeber für den Schaden aufkommen. Eine Verweigerung von genehmigtem Urlaub kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, in denen die Existenz des Betriebes von deinem Arbeitseinsatz abhängt. Einfach viel Arbeit reicht dafür nicht aus.

Mal abgesehen davon, dass das Versicherungsbetrug wäre..... und ich sowas nicht gutheiße....

Hatte euer Arbeitgeber vorher gewusst, dass ihr in Urlaub fahrt und auch Urlaub genehmigt, oder habt ihr eher "fahrlässig" ohne Absprache mit dem Arbeitgeber was gebucht?

Wenn der Urlaub schon genehmigt war und jetzt nicht mehr, dann ist der AG evtl. zum Schadensersatz verpflichtet.

Fghfghfgffgg 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 11:54

Eben das will ich auch nicht machen hab das mal gehört und wollte nachfragen wie das ist . Danke