Beginnt die Stufenlaufzeit erneut bei Stellenwechsel, gleicher Eingruppierung? TvöD/Kommune?
Hallo zusammen,
ich bin in einer Kommune tätig und bin in E9a (Stufe 2) eingruppiert, im Januar 2019 würde in die Stufe 3 erreichen. Nun werde ich in einigen Wochen die Stelle beim gleichen Arbeitgeber wechseln. Die neue Stelle ist ebenso eine E9a- Stelle.
Meine Frage: darf der Arbeitgeber von dem Zeitpunkt an, an dem ich die Stelle wechsel, die Stufenlaufzeit erneut beginnen lassen, sprich, dass ich nach Stellenwechsel erneut zwei Jahre warten muss, bis ich in Stufe 3 komme?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
2 Antworten
http://www.vka.de/media/exe/217/2bbd0e5327f8e030549b1c54a95ac3a1/tvd-v_if_v-12-xxxx.pdf
§ 16, Abs. 3:
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Ab-hängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-geber (Stufenlaufzeit):
"Innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber". Soll heißen, wenn man nicht höhergruppiert wird und beim selben Arbeitgeber bleibt, nimmt man die Stufenlaufzeit mit. Ich würde aber zur Sicherheit zum Personalrat gehen. Nicht dass später das Personalamt irgendwas verbummelt.
Auch vielleicht interessant für dich: Niederschriftserklärung 10. Zu § 17 Abs. 4 Satz 3. Wenn du mal beim selben Arbeitgeber in 9b höhergruppiert wirst, nimmst du die Stufenlaufzeit auch mit.
Ansonsten wird man (zum Glück) mittlerweile stets stufengleich höhergruppiert, jedoch fängt dann die Laufzeit zumindest bei 0 an.
Ich halte es für möglich, dass bei einer neuen Stelle auch die Erfahrung wieder zurück gesetzt wird. Hängt unter anderem auch von der Ähnlichkeit der Tätigkeiten ab.
Es wäre aber auch denkbar, dass dein AG dich bis Januar nur abordnet und erst dann versetzt.
Ich würde in der Richtung mal beim Personalrat vorsprechen bzw. mich erkundigen.