Firmenwagen mit Super betankt anstatt diesel - Motorschaden
Hallo ich bin Azubi im ersten Jahr und gerade aus der Probezeit raus. Ich habe gestern unseren alten Firmenwagen ausversehen mit Super betannkt anstatt Diesel und es bis eben nicht bemerkt. Der Wagen ist heute Kaput gegangen. Was kann mir jetzt passieren? Muss ich den Schaden bezahlen oder übernimmt das eine Versicherung? Werde ich eine Abmahnung bekommen?
7 Antworten
Hallo
nun ja das Problem kommt bei Flotten und Mietwagen recht häufig vor....
Der Motor ist auch nicht kaputt sondern nur das Einspritzsystem. Ist zwar evtl auch ein Totalschaden,,,, dass du soweit gekommen bist spricht für ein altes Dieselsystem mit Verteilerpumpe das wäre je nachdem wie hoch der Rest-Dieselanteil war evtl. noch kostengünstig rettbar (Neue Düsen, neue Glühstifte, Spülen, neue Filter)
Ansonsten sind solche Reperaturen/Unfälle als Unkosten/Betriebskosten vom Umsatz/Gewinn abschreibbar zumindest wenn man denn Gewinne erzielt.
Klar es "haut" in die Bilanz und verursacht Folge-Probleme und Kosten weil das Auto nicht verfügbar ist. Du kannst ja anbieten die Kosten zu übernehmen oder abzustotteren und siehst ja dann ob das überhaupt ein "Thema" ist. Im Prinzip baut jeder mal Mist wichtig ist das man dazu "steht" und die anderen nicht damit stehen lässt als ob es gar nicht dein Problem wäre. Da geht es aber selten um Geld sondern um die härtere Währung Vertrauen und Anstand/Geradlinigkeit. Zudem kannst du sicher sein das die Lehrlinge der nächsten 20 Jahre deine Panne als Anekdote oder Warnung vorgesetzt bekommen.
Hallo,
was TATSÄCHLICH passieren wird, kann man hier nicht verbindlich sagen, weil es keinen "Automatismus" in diesen Fällen gibt.
Zur rein rechtlichen Lage ist aber zu sagen, dass hier die sogenannte "Arbeitnehmerhaftung" greift.
Einfach ausgedrückt besagt diese, dass sich die der Grad der Haftung für einen Schaden, den der AN seinem AG zufügt, nach dem Grad der Fahrlässigkeit richtet.
So haftet der AN bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht (AG trägt dann den Schaden alleine), bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit voll. Hiergegen kann sich der AN auch nicht versichern...
Leider muss man im vorliegenden Fall schon davon ausgehen, dass wir uns aufgrund der vorliegenden Schilderung im Bereich der groben Fahrlässigkeit befinden, da die unter normalen Umständen anzulegende Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wurde.
Aber - und das ist wiederum die gute Nachricht - selbst bei grober Fahrlässigkeit gibt es Haftungsbeschränkungen (z.B. wenn das Einkommen und die Vermögensverhältnisse des AN in einem krassen Missverhältnis zur Schadenhöhe stehen).
Fazit: Ja, der AG hat einen Anspruch gegen Dich auf Schadenersatz. Ob er diesen durchsetzt, hängt davon ab, wie er die Situation bewertet.
Ob aufgrund dieses Fehlers eine Abmahnung gerechtfertigt ist, kann man so aus der Ferne und ohne weitere Details gleichfalls nicht beantworten...
Viele Grüße
Loroth
P.S.: Als einzig mögliche Versicherung auf Seiten des Betriebes käme eine Kfz-Zusatzversicherung gegen innere Betriebsschäden in Betracht, da diese auch Fehlbedienung mit absichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrieb diesen Versicherungs-Exot abgeschlossen hat, tendiert aber leider (fast) gegen Null...
Hier könnte ich wieder was lernen: Es gibt also demnach Versicherer, die diesen Baustein ausgerechnet Mietwagenfirmen anbieten?
Ich hätte bislang gedacht, dass speziell dieses Risiko den VU zu hoch ist...
Alles eine Frage der Prämie. Und dieses spezielle Risiko deckt ja nur den Eigenschaden ab, nicht das Fremdtanken.
Es hängt davon ab, ob das eine Dienstfahrt oder eine Privatfahrt war. Bei einer Dienstfahrt im Auftrag des Arbeitgebers haftet dieser für Dich und Deinen Schaden, sofern er nicht ausdrücklich auf den zu tankenden Sprit hingewisen hat. Wenn es eine Privatfahrt war, haftest Du selbst für Deine Dummheit. Eine Abmahnung darf er Dir nur erteilen, wenn Dir vor der Fahrt der zu tankende Sprit gesagt wurde. Ich habe in solchen Fällen meine Lehrlinge oder Arbeiter immer sofort rausgeschmissen (fristlos gekündigt). Die Rechtmäßigkeit wurde von den Arbeitsgerichten bestätigt. Sei also froh, wenn du nur eine Abmahnung erhältst. Vor solchen unverantwortlichen Menschen wie Dich, muss der Arbeitsmarkt geschützt werden.
Hallo ich bin Azubi im ersten Jahr und gerade aus der Probezeit raus.
Glück gehabt. Sonst wäre jetzt sehr wahrscheinlich Dein Ausbildungsplatz weg.
Ich habe gestern unseren alten Firmenwagen ausversehen mit Super betannkt anstatt Diesel
Das muss man erstmal schaffen. Supi.
und es bis eben nicht bemerkt. Der Wagen ist heute Kaput gegangen
Allerdings - und zwar so richtig.
Was kann mir jetzt passieren?
Der Schaden wird geschätzt; im worst case ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden, für den Du haftest, da grob fahrlässig gehandelt. Ich bezweifle, dass der Restwert des Fahrzeugs einen Motortausch wert ist.
Muss ich den Schaden bezahlen oder übernimmt das eine Versicherung?
Der Schaden ist unverzüglich Deiner PHV zu melden. Hast Du die nicht oder lehnt diese eine Deckung ab, darfst Du schonmal anfangen, Geld zu sammeln. Der AG wird das seiner Versicherung melden, und die nimmt Dich als Verursacher in Haftung. Oder aber, er bezahlt selbst, und fordert die Summe von Dir ein. Und zwar in voller Höhe, inkl. Ausfallzeit etc.
Der Schaden ist unverzüglich Deiner PHV zu melden.
Die PHV wird aus mind. zwei Gründen für den Schaden nicht aufkommen, einmal wg. der Benzinklausel (tanken gehört zum Betrieb des Fahrzeugs) zum anderen weil der Schaden in Zusammenhang mit einer beruflichen Betätigung steht.
Der AG wird das seiner Versicherung melden,....
Welche Versicherung sollte das sein, die der AG für solch einen Schaden abgeschlossen haben könnte? Die Vollkasko bezahlt für solche Schäden nicht, eine andere fällt mir nicht ein - bin aber lernfährig......
Langsam, langsam. ;-)
Die Antwort ist zwar grundsätzlich volkommen richtig. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass a) der AG seine Ansprüche aus der AN-Haftung nicht geltend macht und b) falls (!!) eine Versicherung besteht, diese möglicherweise in ihren Bedingungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Es KANN somit teuer für den MA werden, MUSS aber nicht. (Zumal es immer noch die Begrenzung der AN-Haftung entsprechend der finanziellen Verhältnisse des MA´s gibt...)
Langsam, langsam. ;-)
OK...
Dennoch besteht die Möglichkeit, dass a) der AG seine Ansprüche aus der AN-Haftung nicht geltend macht
Das ist wahr, würde ich nun aber für sehr unwahrscheinlich halten, wenn es sich nicht gerade um einen Betrieb auf dem Dorf handelt, wo der Chef den Vater des Delinquenten seit der Vorschule kennt..
und b) falls (!!) eine Versicherung besteht, diese möglicherweise in ihren Bedingungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Das schon eher. Oder der betreffende Makler einen guten Draht hat und es ein guter Kunde ist.
die meisten groesseren betriebe haben eine versicherung dafuer, wenn mitarbeiter fehler machen. falls das bei euch der fall ist, koennte die hier greifen.
falls du selbst eine haftpflichtversicherung hast oder in der deiner eltern noch mit drin bist, kann auch die ggf. einspringen.
falls du selbst eine haftpflichtversicherung hast oder in der deiner eltern noch mit drin bist, kann auch die ggf. einspringen
Nein, da hier nur die Privat-Haftpflicht in Betracht kommt. Und die leistet für Schäden im beruflichen Bereich nicht...
Sofern er nicht zufällig bei einer Mietwagenfirma arbeitet, allerdings ;-))