Was passiert mir als Fahrzeughalter, wenn jemand mein Auto ohne Führerschein fährt?
Hallo, Folgendes Problem. Mein Freund hat sich heute mein Auto genommen als ich auf Arbeit war. Er besitzt keinen Führerschein. Er rief mich dann an um mir zu Beichten das er Gefahren ist und die Polizei ihn gesehen hat. Er hat dann wohl das Auto geparkt und sich versteckt und hat mich dann zu Fuß von der Arbeit abgeholt. Als wir zu Hause ankamen stand natürlich schon die Polizei da, weil unser Vermieter ihn gesehen hat und die Polizei gerufen hat, da er ohne Führerschein fährt. Jetzt die Frage was passiert mir als Halter des Autos? Morgen Abend sollen wir auf die Wache kommen und der Polizist sagte mir schon das ich auch eine Anzeige bekomme. Ich wäre dankbar über hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Hallo,
dann wird zunächst einmal gründlich ermittelt werden, in wie weit Du durch mangelnde Sorgfaltspflicht mit verantwortlich dafür sein könntest, dass Dein Freund das Auto überhaupt benutzen konnte. Aber vermutlich wird Dir dabei nicht viel passieren, wenn Du das FZG nicht wissentlich zur Verfügung stelltest, bzw. es mangels Kenntnis auch nicht zugelassen hast. Dann wird das Verfahren gegen Dich sehr wahrscheinlich wegen geringer Schuld eingestellt werden, falls es wirklich zu einer Anzeige kommt.
mfg
Parhalia
Da du nicht wusstest / wissen konntest, dass er dein Auto benutzt hat, wirst du wohl mit viel Glück mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen oder aber schlimmer, du musst ein Bußgeld bezahlen,oder noch schlimmer, du musst eventuell ein Fahrtenbuch führen. Übel wird die Sache sicherlich für deinen Freund ausgehen,denn, was er getan hat,ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern gilt bereits als eine Straftat. Wichtig ist, dass DU wirklich NICHTS von der Kfz-Benutzung wusstest!
Stress mit dem Vermieter ist eine Sache, aber wenn seine Aussage der reínen Wahrheit entsprach, gibt es daran nichts auszusetzen. Er hat Deinen Freund dann scheinbar mit Deinem Auto gesehen und Du warst nicht dabei.
Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt.
Ich hoffe du kannst deine Schlüsse daraus ziehen Viel Glück
Ich weiß das ich als Halter Pflichten habe. Mein Freund sagte den Polizisten ja gleich das ich nichts davon wusste weil ich auf Arbeit war.
Die (mögliche) Anzeige gegen Dir wird obligatorisch zukommen, weil die Straftat Deines Freundes allgemein aufgeklärt werden muss und Du leider als Halterin nun direkt involviert bist. Dein Freund hat zwar die Straftat begangen, aber man mööchte rechtliche Ermittlungsgrundlagen und Verhandlungsgegenstände zur Aufklärung haben, unter welchen Umständen Dein Freund mit Deinem Fahrzeug überhaupt fahren konnte.
Die Anzeige kommt halt rein aus der Vermutung, weil es Dein FZG ist und somit unterstellt werden kann, dass Du ihm den Schlüssel gegeben haben* könntest*. Letztlich wird noch untersucht, ob Du zu leichtsinnig warst.
Der Vorgang ist dabeirelatv normal, aber Dein Freund hat Dir diese allgemeinen Unannehmlichkeiten leider eingebrockt, weil er in Handhabe Deines Fahrzeuges kam. ( wie auch immer )
Dir dürfte aber rechtlich nichts passieren, wenn er sich den Schlüssel wirklich ohne Dein Wissen aneignete und Dein Grundvertrauen der Partnerschaft derart missbrauchte.
Danke. Aber jetzt ist halt noch die Frage was mein Vermieter ausgesagt hat. Mit dem haben wir nämlich etwas stress. Das es für meinen Freund nicht gut ausgeht ist mir vollkommen klar. Das war eine Straftat.