Welche Strafe bekommt man wenn man erwischt wird beim Fahren üben auf öffentlichen Parkplätzen ohne Führerschein?
Hallo, ich gehe zur Fahrschule und bis jetzt hatte ich noch keine Fahrstunden gehabt, daher wollte ich mit meine Mutter einfach auf einen nicht geparkten und isolierten kleiner Parkplatz fahren wobei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen ist, damit ich für die erste Fahrstunde bei der Fahrschule vorbereitet bin...
Meine Mutter hat mir erklärt wie man mit der Kupplung und den Gang umgeht ich bin nicht mal richtig gefahren... Wir waren ca. 10-15 Min. da und dann ist folgendes passiert, es wurde etwas Dunkler und wollten dann aufhören, ich bin dann stehen geblieben aber hatte den Motor noch nicht ausgeschalten und dann kam die Polizei und sagte das Zeugen mich gesehen hätten und dann die Polizei gerufen hätten...
Die Polizei hat mich aber nicht beim fahren gesehen nur im stehen mit den Motor an und mich beim Fahrersitz...
Was mit mir geschieht habe ich nicht richtig verstanden, werde ich jetzt kein Führerschein mehr machen können für 2 Jahre lang?? :(
8 Antworten
2 Jahre sind übertrieben, aber einige Monate wird es wohl dauern.
Gegen dich (und deine Mutter!) läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen StVG 21: Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassen des selbigen.
Nachdem ihr beide Ersttäter seid und keine wesentliche Gefährdung Dritter vorlag, dürfte die Strafe eher mild ausfallen.
Bei dir wird nach Jugendstrafrecht geurteilt, d.h. dass wahrscheinlich nur einige Sozialstunden verhängt werden.
Deine Mutter muß hingegen durchaus mit einer Geldbuße rechnen.
Eine Führerscheinsperre wird voraussichtlich auch nicht verhängt, aber so lang das Verfahren gegen dich läuft (und das kann durchaus einige Monate dauern!), wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.
Ja, das hast du richtig verstanden.
Oh man, warum macht Ihr das immer wieder? Ist das das immer noch nicht bekannt welche gravierenden Folgen das hat?
Ihr habt Euch strafbar gemacht - Du und auch Deine Mutter. Das geht aus §21 StVG hervor:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer- 1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- 2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Da Ihr von Zeugen gesehen wurdet ist es unerheblich das die Polizei praktisch zu spät kam - die Aussage der Zeugen ist vollkommen ausreichend um die Straftat nachzuweisen.
Welche Folgen sind zu erwarten?
In der Regel ist mit einer Geldstrafe von etwa einem Monatslohn-Nettolohn zu rechnen [ersatzweise sind Sozialstunden zu leisten]. Eine isolierte Sperrfrist kann verhängt werden, darauf wird aber oft verzichtet.
Auch Deine Mutter wird eine Geldstrafe zahlen müssen.
Ohne Führerschein darfst du nur auf Verkehrsübungsplätzen fahren und deinem Privatgrundstück fahren.
Auf öffentlichem Grund, egal ob Strasse oder Parkplatz hast du nichts verloren. Du wirst wahrscheinlich eine Führerscheinsperre bekommen.
Hallo,
Deine Mutter wird auch mit Konsequenzen rechnen müssen, und zwar geht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Sie wußte, daß Du keinen Führerschein besitzt und hätte Dich nicht ans Steuer lassen dürfen. Es wird auf jeden Fall für Euch beide recht unangenehm. Nehmt Euch einen Anwalt.
Viel Glück,
Willy