fFreund fährt mit meinem auto ohne Führerschein ?
Hallo mein freund ist OHNE mein Wissen mit meinem Auto gefahren, was ich ebenfalls nicht wusste war das er keine gültige Fahrerlaubnis mehr hat.Er wurde von der Polizei angehalten und ich habe jetzt Post bekommen bin natürlich sauer und habe auch Angst Was droht mir für eine Strafe?
4 Antworten
Wenn Du ihm den Schlüssel nicht bewußt ausgehändigt hast, oder ihm keinen Freibrief gegeben hast, zu fahren: Gar nichts, weil Du nichts gemacht hast.
Wenn Du ihm den Schlüssel wissentlich gegeben hast, bzw. ihm wissentlich die Erlaubnis zum Fahren gegebn hast, hättest Du dich, sofern Du Halterin des Fahrezeuges bist, versichern müssen, daß er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Ausgehend davon, daß keine Schäden irgendwo enstanden sind, würde ich jetzt mal von der Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ausgehen, § 21 StVG.
180 Tagessätze sind nicht gut, da sie über 90 Tagessätzen liegen, was das heißt erklär ich jetzt aber mal nicht!
Ich würde mich an Deiner Stelle gegenüber den Behörenden gar nicht, auch nicht auf einem Anhörungsbogen äußern und ggf. einen Anwalt kontaktieren, der Deine Interessen wahrt.
Überleg Dir mal bitte, was Du mit Deinem Freund machst, scheint ja der absolute Vollhorst zu sein!
Wenn Dein Freund ehrlich genug ist, auszusagen, dass er die Schlüssel genommen und ohne Dein Einverständnis und Dein Wissen gefahren ist kommst Du so davon. Dass Du nicht wußtest, dass er keine Fahrerlaubnis hat, schützt Dich nicht: Da hättest Du Dich vorher vergewissern müssen (ist so!) bevor Du ihm die Schlüssel gibst. Ansonsten könnte Dein Führerschein auch in Gefahr sein!
Kann von Geld bis Haftstrafe alles dabei rauskommen für ihn. Kommt eben drauf an was passiert ist.
Da er es ohne dein Wissen getan hat bist du unschuldig.
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Freund dein Auto ohne deine Genehmigung genommen hat, dann sollte dir an sich keine Strafe drohen.
Wenn schon der Staatsanwalt! Der Staat sind wir alle! Und dem Staatsanwalt wird es ein Genuß sein, mit wenigen, geschickten Fragen den illegalen Fahrer dazu zu bewegen, auszusagen, dass der/die Halter/in sowohl über die Fahrt als auch über die fehlende Fahrerlaubnis im Bilde war."Muss.....beweisen....." ist Unfug! Eine anderslautende Aussage des Fahrers reicht evtl........
Der Staat muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld.