Polizei unhöflich! Welche Rechte haben sie und ich?
Und zwar ist mir folgendes passiert: Beim ausparken bin ich gegen ein anderes Auto gestoßen, welches nicht ordnungsgemäß auf einem eingezeichneten Parkplatz geparkt hat, sondern hinter mir. Und hat mir damit quasi den Platz genommen den ich zum ausparken brauche. Ich hab dann die Polizei gerufen, da ich den Fahrzeughalter nicht ausfindig machen konnte.
Ich musste mindestens 45-60 Minuten auf die Polizei warten, in der Zeit konnte ich aber Personen auffinden die den Fahrzeughalter kannten. Als die Polizisten kamen, wurden wir gleich unhöflich angemacht, was das sollte, das wir angerufen haben, die könnten sowieso nichts machen. Und das es ja ne Frechheit wäre, dass wir nicht nochmal bei der Polizei angerufen hätten um bescheid zu sagen, dass wir Leute gefunden haben die zu dem Auto gehören. Da ich das erste mal bei der Polizei angerufen hab war ich sowieso total aufgeregt und wusste auch nicht ob ich da einfach nochmal so anrufen kann. Dann hab ich die Polizisten darauf hingewiesen, dass das Auto falsch geparkt war und bekam nur diese plumpe Antwort: " Der hätte auch mitten auf der Kreuzung stehen können, wenn sie schei** Auto fahren ist das ihre Schuld. Und wegen sowas fahren wir 30 Minuten hier her!"
Die nächste Polizeistelle ist eigentlich nur 5 Minuten mit dem Auto entfernt. Da ist man noch so ehrlich und fährt nicht einfach weg, wie manch andere und wird dafür noch bestraft. Von wegen die Polizei "dein Freund und Helfer"! Sie sind dann einfach wieder gefahren und ich hab es mit den anderen geklärt.
Dürfen die wirklich so unhöflich gegenüber jemanden sein? Und wieso wurde nichts zum falschen Parken gesagt?
26 Antworten
Nicht jedes Auto, das auf einem nicht bezeichneten Parkplatz steht, parkt deshalb falsch.
Die Polizisten haben einen Eintrag in Ihren Tagesbericht über den Hergang des Geschehens zu machen - egal, ob du die "leute gefunden hast" und ob sie handeln mußten oder nicht.
Das sie ncihts tun können ist schlichtweg falsch - DU MUSST die Polizei anrufen, wenn Du ein Fahrzeug beschädigst und den Halter nicht ermitteln kannst, sonst machst Du Dich wegen Fahrerflucht strafbar. Es ist AUFGABE der Polizei, den Halter zu ermitteln und zu informieren, zumindest aber, Deine Personendaten festzuhalten.
DU hast DEINE Pflicht richtig und ausreichend getan. Dadurch, daß die Polizei vor Ort war, hast Du den Nachweis darüber, daß Du keine Fahrerflucht begangen hast.
Dann hab ich die Polizisten darauf hingewiesen, dass das Auto falsch geparkt war
Die Nachfrage der Polizei hätte lauten müssen: "Wollen Sie dazu eine Anzeige erstatten" mit der Aufklärung darüber, daß dies keine Konsequenzen in der Schadensregulierung hätte, da man auch falsch geparkte Autos nicht anfahren darf, der Fahrzeuglenker aber evtl. mit einem Strafzettel rechnen muß - im Extremfall wegen Verkehrsgefährdung mit einem Bußgeld.
Unrecht hatten die Polizisten nicht, jedoch kann man dabei trotzdem höfflich bleiben...
Zu dem Parken... Die Polizei ist da schlicht und einfach nicht zuständig... Die Polizei verfolgt Falschparker i.d.R. nur mit innerhalb der Eilzuständigkeit.
Generell zuständig ist da deine Gemeinde zur Überwachung des Ruhenden Verkehrs. Die Polizei handelt nur dann in Eilzuständigkeit, wenn die Gemeinde nicht, oder nicht rechtzeitig handeln kann.
"Der hätte auch mitten auf der Kreuzung stehen können, wenn sie schei** Auto fahren ist das ihre Schuld."
Den Kraftausdruck hätte sich der Beamte sparen können, aber alles andere ist vollkommen korrekt. Ein geparktes Fahrzeug kann keine Beulen verursachen.
Welche Rechte Du nun hast? Hmm - die Verwendung von "schlimmen Wörtern" ist nicht verboten und meines Erachtens liegt auch keine Beleidigung vor.
Glaub mir , viele Polizisten sind so.
Das war bei uns auch. Wir durften nicht mal die Lage erklären , geschweige denn überhaupt 10 Wörter ohne Unterbrechung sagen. Die sind manchmal echt frech !
Nein dürfen die nicht. Ich hatte bis jetzt immer sehr viel Glück mit Polizisten und es waren immer super nette ;) (Einer hat sich mit mir beim Autounfall noch über mein Auto unterhalten welches ja super war - es hatte einen Totalschaden ;))
Hier ist ein Artikel wo steht wie du dich wo beschweren kann, das ist jetzt für NRW aber ich denke das wird in jedem Bundesland gleich sein: http://www.polizei.nrw.de/artikel__63.html