Fahrzeugbesitzer verweigert Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Abemldung
Hallo liebe Leser,
ich habe folgendes Problem:
Wenn Fahrzeugbesitzer und Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer zwei unterschiedliche und nicht verwandte Personen sind und der Halter/Versicherungsnehmer das Auto abmelden möchte, der Besitzer den Fahrzeugschein jedoch für die Zulassungsstelle nicht herausgeben möchte und das Auto weiter fährt...welche Möglichkeiten gibt es?
Was passiert, wenn ich einfach die Versicherung kündige und die Nummernschilder abschraube? Wer bekommt dann die Strafzettel, wenn dieses Auto ohne Nummernschild an einem öffentlichen Parkplatz steht?
Kann man ein Auto bei der Versicherung abmelden ohne zur Zulassungsstelle zu gehen?
Ich freue mich über viele Antworten.
6 Antworten
Hallole zusammen
Ich habe die meisten der Antworten überflogen und denke es handelt sich darum... Halter und Besitzer ( briefinhaber ) waren ein Paar , haben sich getrennt. Fahrzeug zusammen angeschafft und nun soll dir Aufteilung durchgeführt werden. Der der den Brief hat will aber nicht abmelden.. aus welchen Gründen auch immer also Fakt Schlammschlacht. Reaktion sollte folgende sein: Klärung der Eigentumsrechte auf dem Klageweg ankündigen Per einschreiben mit Rückschein den noch Besitzer von der kündigung der Versicherung zum Termin X unterrichten und durchschlag an die Zulassngsstelle. Herausgabe der Papiere durch Anwalt einfordern lassen .
Bis zur entgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse wird ein Abschrauben der Kennzeichen als Diebstahl bezeichnet und gesehen. Also so teuer das sein mag Klärung nicht ohne Anwalt und Schriftverkehr unter Angabe von Schadensersatzanprüchen für bezahlte Versicherungsverträge und möglicher Verkehrsvergehen. Nur so wird ein Schuh draus.. Joachim
Versicherung kannst du nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die melden das dann der Zulassungsstelle. Wenn keine andere Versicherung sich meldet wird ca. 4-6 Wochen später der Fahrzeughalter (lt.Kfz-Schein) angeschrieben und aufgefordert eine neue Versicherungsbestätigung einzureichen. Geschiet dies nicht, wird das Auto zwangsstillgelegt und der Halter bekommt hierfür die Rechnung.
Steht das Auto in öffentlichen Straßenverkehr (also auch auf Parkbucht/Grundstück das nicht umzäunt ist) muß das Kfz angemeldet sein und somit eine Versicherung haben -> wenn keine Versicherung vorhanden ist, dann kommt es zu Folgekosten im Sinne von Strafen etc. Diese gehen dann immer an den in der Zulasungsstelle hinterlegenten Halter. Demzufolge wird es dem Fahrzeugnutzer nicht weiter interessieren, außer das er das Fahrzeug nicht mehr nutzen kann.
Wenn ihr beide das Fahrzeug gekauft hat, hat der Fahrer also auch ein Anrecht auf ein Teil des Fahrzeugs. Die Versicherung kannst du wohl Kündigen, aber das Abmelden wird dann schwer. Wer hat denn den Fahrzeugbrief? Wenn du den hast gehe zur Polizei und hol mit den Beamten die restlichen Papiere und die Farzeugschlüssel, dann kannst du das Fahrzeug abmelden, Verkaufen und das Geld teilen.
Die Strafzettel bekommt immer der Halter, außer der Fahrer wird direkt angehalten. Gehe zur Polizei und erstatte Anzeige wegen unbefugten benutzens des PKW´s oder schraube die Schilder ab, dann darf das Fahrzeug aber nicht mehr auf Öffentlichem Gelände stehen.. Hast du noch einen Zweitschlüssel für das Fahrzeug? Wenn ja, fahre es weg und Klage auf herausgabe der Fahrzeugpapiere.
Kaufvertrag einpacken, zur Versicherung gehen und kündigen. Danach bei der Zulassungsstelle das Auto abmelden mit dem Kaufvertrag. Mit diesem Vertrag kannst du doch beweisen das du nicht mehr der Eigentümer bist und dann gibts auch keine Strafe. Und die Nummernschilder natürlich einsacken.
Ließ mal genau, das Fahrzeug gehört beiden.
Der Kaufvertrag ist auch nur bei dem Besitzer, da der Halter und Besitzer das Auto damals gemeinsam angeschafft haben.
Ah..ich habe doch eine Kopie des Kaufvertrages! Reicht es wirklich um das Auto abzumelden?
Der Kaufvertrag reicht nicht um das Fahrzeug abzumelden. Du brauchst schon die Papiere dafür.
Das heißt, das Auto gehörte von Anfang an dem Besitzer und der Halter hatte nie ein Eigentümerrecht am Wagen.