Was passiert jetzt mit meiner Einbürgerung und ALG?
Hey Leute, ich war bis jetzt in der Ausbildung (noch Probezeit, da ich meinen Betriebt gewechselt habe). Ich habe meine Kündigung von meiner Chefin erhalten, ohne jeglichen Grund. Ich wollte nun fragen, ob ich ALG 1 beantragen kann und ob ich eine Sperrzeit bekomme?
Ps. Bin auch momentan im Einbürgerungsverfahren. Habe mich von meiner alten Staatsbürgerschaft befreit und bin jetzt staatenlos, bis ich die Einbürgerungsurkunde bekomme.
Vielen dank!
3 Antworten
Kündigungen während der Probezeit müssen nicht begründet werden.
Da Du gekündigt wurdest, kannst Du Alg beantragen. Eine Sperrfrist ist nicht zu erwarten.
Wegen Deiner Einbürgerung mußt Du Dich an die Ausländerbehörde wenden.
Nein, da du keine 12 Monate in die Versicherung eingezahlt hast.
LG
Thus
Wenn du ALG beziehst, dann wird deine Einbürgerung, wenn du noch nicht 23 Jahre alt bist, abgelehnt.