Hat man Anspruch auf ALG 1 nach Beendigung als Zeitsoldat?
Unser Sohn hat das Arbeitsverhältnis als Zeitsoldat bei der Bundeswehr (Offiziersanwärter) nach 13 Monaten beendet .Davor hat er ALG 1 bezogen, er war vor der Bundeswehr 12 Monate in einer Schulausbidung (hat das Abi nachgehot) und davor hat er eine 3 Jährige Betriebliche Lehre absoviert und erfolgreich abgeschlossen .Hat er jetzt Anspruch auf ALG 1?
6 Antworten
Werden für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt ?
Nein, da keine Versicherungs- und somit auch keine Beitragspflicht besteht.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten SaZ, die nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr arbeitslos sind, dennoch Leistungen durch das Arbeitsamt ?
- SaZ mit einer Wehrdienstzeit von weniger als zwei Jahren: Grundlage: Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung (SGB III).
a) Arbeitslosengeld können SaZ erhalten, die u.a. in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) gestanden haben.
b) Arbeitslosenhilfe können SaZ erhalten, die im letzten Jahr vor der Arbeitslosenmeldung für mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben und u.a. bedürftig sind (d.h. kein Einkommen, Vermögen).
- SaZ mit einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren: Grundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
a) Arbeitslosenbeihilfe können SaZ erhalten, die nach einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren arbeitslos werden. Der Anspruch ist zeitlich auf höchstens 12 Monate begrenzt und verkürzt sich um die Zeit, für die Übergangsgebührnisse zustehen. Umfang und Höhe entsprechen dem Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
b) Arbeitslosenhilfe können SaZ erhalten, die nach Ablauf der Arbeitslosenbeihilfe oder der Übergangsgebührnisse weiterhin arbeitslos und u.a. bedürftig sind (d.h. kein Einkommen, Vermögen).
Ich bin der Meinung, dass er erst ab 27 als einzelne Person in einer Bedarfsgemeinschaft bei euch zu Hause gezähölt wird, aber ich bin mir da leider nicht sicher.
Also, soweit ich weiß, muss er doch noch eine Auslöse bekommen haben, oder? Ich weiß nicht mehr genau wie das heißt.
Das ist dafür da, dass er sich erst mal über Wasser halten kann, bevor er wieder einen anständigen Beruf findet.
Auslöse ist nicht, weil er wegen persönlicher Nichteignung das Studium für die Offizierslaufbahn nicht antritt und vorzeitig ausscheidet, leider.
Anbei der Link vom Arbeitsamt
Vielleicht hilft dir das weiter
Liebe Grüße
Gisela
Also, jetzt 100 wissen tu ich das nicht. ABER: ich hab vor einigen Jahren eine Massnahme vom Arbeitsamt gefördert gemacht (Nachholen einer kaufmännischen Ausbildung). Da warenw ir alles ALG1er. UND wir hatten 2 Ex-Bundis, die Zeitsoldaten gewesen waren, dabei! Daraus könnt man jetzt schließen, die hatten den Anspruch, denn im Kurs waren ja nur leute,d ie über Arbeitsamt kamen und ALG kriegten?
Man muß nur 12 Monate Sozialversichert gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG 1 beziehen zu können! Der letztendliche Betrag wird dann auf grund der letzten Tätigkeit und deren Verdienst gerechnet!
Ja, hat er. Am besten meldet er sich gleich bei der Arbeitsagentur, da die nicht rechzeitig gemeldeten Ansprüche verfallen können. Das geht sogar online und recht einfach, schau mal rein ;)
Arbeitslos hat er sich schon gemeldet. Der genaue Ausscheidungstermin ist noch nicht bekannt, 01.10. oder 01.11.2013 so haben wir es angegeben. Deswegen kann er sich auch nicht bewerben, weil das genaue Datum noch nicht feststeht.
Vielen Dank dann müsste er noch etwas bekommen, von der Lehrzeit, allerdings ist der Regelsatz bei ALG II viel höher, er bekommt nur ca 100 € könnte er aufstocken?Er ist 26 und wohnt noch bei uns.LG