Bedarfsgemeinschaft ALG und Staatsbürgerschaft?
Hallo.
Ich habe ein grosses Problem. Ich habe meine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, bin auch hier geboren & aufgewachsen, nun beziehen meine Eltern leider Hartz 4. Durch die Bafögförderung wäre dies kein Problem gewesen, aber ich kann mein Studium aufgrund der schlechten Berufsaussichten nicht weitermachen. Ich habe davor schon zwei Semester studiert, jetzt wieder zwei. Eine zweite Bafög Förderung wäre wohl nicht möglich.
Nun frage ich mich, mit wie viel Geld/Lohn ich aus der Bedarfsgemeinschaft rauskomme beziehungsweise nicht mitgezählt bin. Ich bin 20, weiblich. Für die deutsche Einbürgerung ist es nunmal wichtig dass ich keine staatliche Hilfe beziehe. Ich habe einen Minijob, 450€ im Einzelhandel (kriege aber nicht jeden Monat Geld wegen der Corona Situation und meistens auch eher so 330€ statt die 450€)
5 Antworten
Guck mal auf den letzten Bewilligungsbescheid Eurer Bedarfsgemeinschaft. Da steht drauf, wieviel Geld Deine Eltern aktuell insgesamt für Dich vom Jobcenter bekommen.
Wenn Du durch Arbeit aus der Bedarfsgemeinschaft entfallen willst, mußt Du - grob - gesagt - etwas mehr verdienen als Deine Eltern aktuell für Dich bekommen.
Eine Alternative herzu wäre eventuell der von Dir gegenüber dem Jobcenter schiftlich erklärte Verzicht auf Leistungen.
Das hätte jedoch zur Folge, daß Deine Eltern Deinen Mietanteil nicht mehr für Dich vom Jobcenter bekommen und infolgedessen die Miete evtl. nicht mehr voll bezahlen können.
Zudem müßtest Du Dich dann irgendwie selbst ernähren.
Aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern bist du spätestens raus wenn du 25 Jahre alt bist, dann würdest du wohnhaft bei Ihnen deine eigene BG - bilden, auch wenn du schwanger oder schon ein Kind hättest und unter 25 wärst, würdest du aus der BG - deiner Eltern raus sein, oder eben dann, wenn du unter 25 bist und deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Ab 18 und unter 25 wohnhaft bei den Eltern läge dein Bedarf derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Bei angenommen 600 € KDU - und 3 Personen im Haushalt wären das dann jeweils 200 € KDU - Kopfanteil + min. diese derzeit 357 € Regelbedarf, damit würde dein Bedarf dann derzeit bei angenommen min. 557 € pro Monat liegen.
Wenn dann nicht noch Kindergeld von derzeit min. 219 € gezahlt würden, dann müsstest du bei angenommen min. 557 € Bedarf auf um die 900 € Netto im Monat kommen, damit du dann aus der BG - deiner Eltern raus sein würdest.
Koorobo schreibt:
Nun frage ich mich, mit wie viel Geld/Lohn ich aus der Bedarfsgemeinschaft rauskomme beziehungsweise nicht mitgezählt bin. Ich bin 20, weiblich. Für die deutsche Einbürgerung ist es nunmal wichtig dass ich keine staatliche Hilfe beziehe.
Aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinen mitwohnenden Eltern fällst du automatisch raus unter den Bedingungen, die in SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 genannt sind:
"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören [...]
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."
Sobald du also deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen kannst, fliegst du automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft deiner mitwohnenden Eltern.
Wann das genau der Fall ist, das hängt von deinem individuellen Bedarf an ALG II ab (§ 21 Mehrbedarfe, etwa wegen Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Ernährungaufwand; § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung)
und von deinem um diverse § 11b Absetzbeträge bereinigten § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen.
Bis dahin rechnet dein Jobcenter alles das durch, was ich hier aufgelistet habe. Wenn du das nicht selber durchrechnen kannst und nicht abwarten willst, zu welchem Ergebnis das Jobcenter kommt,
kannst du auch einfach auf die Auszahlung deines Bedarfs an ALG II verzichten.
Dazu schreibt das SGB I in § 46 Verzicht:
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Klappt das, bist du nicht mehr Empfänger von staatlichen Transferleistungen. Dies könnte sich positiv auswirken auf deinen Antrag auf eine Staatsbürgerschaft.
Gruß aus Berlin, Gerd
Schau mal auf den Bewilligungsbescheid bei deinen Eltern. Wenn du etwa deinen Mietanteil und netto ca 400 € verdienst, solltest du aus dem ALG2 Bezug raus sein.
Wäre eine Ausbildung nicht eine Option für dich? Ganz schnell könntest du natürlich mit zeitarbeit unabhängig werden. Da wirst du etwa 1200 1300 Euro verdienen
Lass dich mal von den Richtigen beraten wen du hier geboren bist bist du ja kein Ausländer sondern Deutscher! Also sollte diese Reglung Dan nicht für dich zutreffen aber deswegen Sollte man Nachfragen!
Unter 25 steht dir kein alg2 zu nur deine Eltern steht es Dan für dich zu!
Wen du zut bg gehörst kannst du das mit dem arbeiten eher vergessen aber wen du eine ehrenamtliche arbeit nachgehst wo du nur 200€ bekommst Dan wäre das dein Geld alleine!
Mensch, was für eine geballte Ladung an Blödsinn.
Hast Du zwischenzeitlich nichts dazugelernt?