ALG 1 wegen Feiertag am 2. des Monats möglich?
Hallo,
morgen ist der 1. und Feiertag und ich hab immernoch kein ALG1. Kann es sein das ich mein ALG 1 erst am 2. bekomme wegen dem Feiertag? Ist das normal?
4 Antworten
Laufende Leistungen müssen auf dem Konto am 1. Werktag des neuen Monats zur Verfügung stehen.
Wenn also bei euch morgen Feiertag ist, dann ist weder ein Werktag, noch ein Bankarbeitstag.
Wenn Du nicht mehr zu sagen hast, kannst Du deine sinnlosen Kommentare auch gleich lassen !
ALG 1 wird meines Wissens nach immer zum Ende des Monats für den auslaufenden Monat überwiesen.
An den Feiertag als "Übeltäter" glaube ich deshalb nicht, kann ihn aber auch nicht völlig ausschließen.
Läuft denn Dein Bewilligungszeitraum noch = hättest Du noch Geld bekommen müssen?
Wenn bei Dir heute kein Feiertag ist, solltest Du Dich an die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit wenden. Andernfalls morgen.
Vielleicht liegt auch ein Bankenfehler vor. Weiß man nie.
Da kann man sich wohl aussuchen ob Ja oder Nein ?
Am 1. Werktag des Monats sollte ALG 1 auf dem Konto sein.
Und der 1. Werktag wäre am Dienstag.
Es handelt sich NICHT um einen bundeseinheitlichen Feiertag. Daher wird das ALG wie gewohnt am 1. des Monats verfügbar sein.
Beim FS ist morgen Feiertag. Damit wird bei der Bank auch nichts gebucht.
Wenn heute beim FS nichts auf dem Konto ist, wird morgen nichts dazu kommen.
Es ist nur ein regionaler Feiertag. Auch wenn der Sitz der zahlenden Behörde in Nürnberg ist, so hat dies keine Auswirkungen.
Ja, isses denn zu glauben ...? :D