Was muss man in einer Haushaltsgemeinschaft nachweisen?
Hallo zusammen. Meine Freundin und ich wollen eine Haushaltsgemeinschaft gründen. Ich arbeite und verdiene ganz normal, meine Freundin bezieht Hartz IV. Nun möchten wir -als Paar- aus der "Bedarfsgemeinschaft" eine "Wohngemeinschaft" bilden. Das Jobcenter ist hierrüber informiert, kann oder möchte uns jedoch keine Angaben machen, wie wir in Zukunft getrennt wirtschaften müssen und was wir nachweisen sollen bzw. was bei der Prüfung durch einen Mitarbeiter vom Jobcenter erfüllt sein muss. Was genau wird also in unserer Wohnung geprüft? Muss jeder seine eigene Seife, Kühlschrankfach, Lebensmittelfach etc. haben? Vielen Dank schonmal vorab.
4 Antworten
aus der "Bedarfsgemeinschaft" eine "Wohngemeinschaft"
Wenn ich es richtig interpretiere, seid ihr eine BG und wollt in Zukunft nur noch als WG gewertet werden, oder?
- Eidesstattliche Versicherung, wahrheitsgemäße Erklärung oder ähnliches, dass ihr in Notlagen weder füreinander aufkommt noch aufzukommen gedenkt.
- Räumliche Trennung ist faktisch ein Muss, da das Jobcenter alles andere vor Gericht gehen lassen wird.
- Strikte Trennung alles Finanziellen inklusiv exakter Abrechnungen untereinander.
- Haushaltsbuch sollte geführt werden.
- Trennung im Kühlschrank ist nicht notwendig, da das Jobcenter a) nicht in den Kühlschrank schauen darf und b) ein saubere Trennung auch in WGs weder üblich, noch oft möglich ist.
Der User VirtualSelf hat Recht. mit fg
Eine Wohngemeinschaft könnt ihr höchstens ein Jahr lang glaubhaft behaupten. Wenn ihr dort schon länger zusammen wohnt, werdet ihr das nicht durchziehen können
... und vor allem getrennte Schlafzimmer. Es muss alles genau ersichtlich sein,d ass hier zwei Menschen leben, die keine eheähnliche Beziehung führen. Das heißt, jeder hat seinen eigenen Bereich.