Was muss ich renovieren beim auszug wenn unverursachte Schäden vorhanden sind?
Hallo an alle... Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und meinem Vermieter folgendes berichtet. Ich habe in der Küche Risse in der Decke und in der Wand. Im Wohnzimmer habe ich ebenfalls Risse in der Wand und in der Decke. Ausserdem ist im Wohnzimmer eine Fensterfront welche total zügig ist und am linken Ende der Fensterfront, unten der Putz, welcher feucht und teils schwarz ist, rausgebröselt, so das ein Loch von 5 x 8 x 3,5 (h x b x t) dort enstanden ist. Im Schlafzimmer sind an gleich zwei Stellen in der Decke Risse und an der Wnd ebenfalls. Die Risse an den Wänden sind von 1 m - 3 m Länge und bei den Rissen an den Decken bröselt die Farbe ab. Die Risse sind über einem Zeitraum von 2 -3 Jahren entstanden. Mein Vermieter wohnte vor mir in dieser Wohnung und muss die gleichen Risse auch schon gehabt haben, da ich bei genauer betrachtung feststellen konnte das alle Risse schon vorher einmal verputzt wurden und dann überstrichen wurden, wovon er mir jedoch beim Einzug nichts erzählte. Nun meine Fragen.... Muss ich jetzt die Risse an Wand und Decke verputzen und dann streichen. Falls nicht, muss ich dann die drei Wände eines Raums streichen welche keine Risse haben und die Wand mit dem Riss so belassen. Oder brauche ich die Räume und Decken nicht streichen in denen sich Risse befinden? Muss ich das Loch an der Fensterfront verputzen? Danke im voraus an alle
6 Antworten
Zu allererst gelten die Bestimmungen des Mietvertrags. Will heißen: ist vereinbart, daß bei Auszug zu renovieren ist, na dann husch, husch: mit weißer Farbe über alles düber rollen und fertig. Bei mir ist es andesrs: Ich habe renoviert, als ich eingezogen bin. Dannn gibt es noch die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume, nach denen renoviert werden muß. Hast Du ein Abnahmeprotokoll oder seid Ihr noch nicht soweit? Wenn nicht, dann mein Vorschlag: Mach einen Termin mit dem Vermieter und halte Eure Vereinbarungen schriftlich fest! Mir hats bei meinem letzten Auszug auch nichts genützt, daß ich was Schriftliches in der Hand hatte. Der hat einen vergangenen Wasserschaden von der Kaution abgezogen, obwohl er den über die Haftpflicht hätte regeln können. Mein Anwalt riet mir von einem Streit ab - lohnte sich nicht. Ach, fast hätt ich es vergessen: Gibt es ein Protokoll zum Einzug? Waren da die beschriebenen Risse bereits vorhanden?
Durchaus kein Blödsinn, wie Du hier nachlesen kannst: Zitat: Wohnungsmietrecht
Grundsätzlich anders ist es im Wohnungsmietrecht. Dort ist gerade in letzter Zeit durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes entschieden worden, dass die Kombination einer wirksamen Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen (üblich ist die Dreijahresfrist für Küche und Bad und die Fünfjahresfrist für übrige Wohnräume) mit einer Klausel zu Verpflichtung der Durchführung der Endrenovierung ohne zeitliche Eingrenzung zusammen gesehen unwirksam ist. Dies begründet der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14.05.2003 damit, dass zwei an sich wirksame Klauseln aufgrund ihres Zusammenwirkens ergeben können, dass eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Mieters begründet wird. Dies gelte nach dem so genannten Summierungseffekt insbesondere für das Zusammentreffen der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in turnusmäßigen Abständen und der Verpflichtung zur Endrenovierung ohne Berücksichtigung der Mietzeit.
Im Wohnungsmietrecht wirksam ist mithin lediglich eine Kombination von Klauseln, die den Mieter zwar verpflichtet, auf seine Kosten turnusmäßig während der Mietzeit Schönheitsreparaturen und bei Beendigung des Mietverhältnisses Endreparaturen durchzuführen; dies aber nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses nicht in den turnusmäßigen Fristen durchgeführt wurden und der Mieter die Möglichkeit hat nachzuweisen, dass die Wohnung (ggf. in Eigenleistung) fachgerecht renoviert ist.(Zitat Ende) Jetzt bist Du dran. Quelle: http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/mietvertrag/content_04.html
Du hast due Wohnung fristgerecht gekündigt, OK. Biete nun, insofern der Vermieter nicht schon selbst getan, zwei Termine (zeitnah zum Fristablauf), zur Übergabe der Wohnung an. Bei Übergabe hat der Vermieter die Möglichkeit, dir Forderungen zu stellen bezgl. evtl Mängel. Das wird er protokollieren. Keineswegs solltest du das Protokoll unterschreiben, da evtl. damit du enerkennst, die Schäden auf deine Kosten zu beseitige. Möglicherweise hat er überhaupt nicht die Absicht, solche Forderungen zu stellen. Jedenfalls sind Risse nicht dein sondern sein Problem. Was darüber hinaus Schönheitsreparaturen betrifft, bedarf es deiner Angaben, was denn konkret, Wort für Wort dazu im Mietvertrag geschrieben steht. Erst dann kann ich dazu konkret Rat erteilen der auch Sinn macht. Zur Zeit sehe ich in den vorliegenden Antworten (außer der von Malkia -DH- ) keinen sinnvollen Hinweis.
Grundsätzlich gilt zu den Schönheitsreparaturen erstmal, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies ist unabhängig von Beschädigungen zu sehen.
Für durch Baumängel entstandene Schäden ist der Mieter in keinem Fall verantwortlich.
In der Praxis ist die Aufteilung der Arbeiten und der Kosten mit dem Vermieter vor Ort zu klären...
was heißt unbeabsichtigt... risse sind ein zeichen von feuchtigkeit oder einer verlagerung des hauses... (normal).... alles was im mietvertrag als ordentlich übernommen wurde muss auch wieder ordentlich wieder hergestellt werden... wenn das loch nicht drinstand musst du es ausbessern weil er ansonsten eine firma beauftragen kann... und das wird teuer....
leichte risse kannst du mit einer guten deckfarbe überstreichen, die gleichen den riss aus.... größere risse einfach ein wenuig abblättern und mit einem gipsputz abspachteln.... neu überstreichen und fertig das ding....
kostet auch wenig zeit und so hast du wenig ärger....
was überhaupt die renovierungsnotwendigkleit angeht.... nochmals in den mietvertrag schauen... manche alte klauseln sind nicht mehr gültig... zb anstreichen von heizungen und türen im zweijahresturnus....
mfg
Quatsch...
Was ist Quatsch und warum? Risse infolge "Feuchtigkeit" oder "einer Verlagerung" sind keinesfalls normal, sondern resultieren aus Pfusch am Bau oder aus unvohersehbare Setzungen. Wenn z.B. eine Garage nachträglich an ein Wohnhaus baut und eben die gegenseitigen Beeinflussungen nicht beachtet (Grundbruchgefahr). Lose Farbe muß ersteinmal ab, bevor man da was drüberspachtelt, sonst hast Du das Zeug gleich wieder in der Hand. Insofern gebe ich XtraDry Recht. Heizungen anstreichen: Blödsinn Ich wohne in einer umgebauten Scheune mit viel Holz, da war bei Bezug mündlich und auch im Vertrag vereinbart, daß regelmäßig(!) Türen und die Treppen(!) zu pflegen sind.
Alles richtig... Und was soll dann dann der Tipp, die durch Baumängel entstandenen Schäden vom Mieter selbst ausführen zu lassen? Das ist Quatsch, das muss alles der Vermieter machen, darauf bezog ich mich...
im allg.muß man die wohnung so übergeben wie man sie bekommen hat,solche sachen mängel protokolliert man beim einzug und läßt sie sich unterschreiben,hat man´s nicht bemacht hat man die a...-karte,wenn du deine kaution komplett zurückhaben willst wirst du dich mit dem vermieter arrangieren müssen
"Dann gibt es noch die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume, nach denen renoviert werden muß". Was ist denn das für ein Unsinn?