Mietwohnung risse an der Decke, sollen wir diese Fachgerecht beseitigen, wie ist das Gesetzlich geregelt?
Wir haben in Mietwohnung risse an der Decke, der Vermieter verlangt von uns, dass wir diese Fachgerecht beseitigen müssen. Wir haben aber nichts dafür, dass das Haus Risse an Wande und Decken bekommt? Wie ist es Gesetzlich geregelt, oder sollen wir es doch machen? Bitte keine dumme Antworten wie "Ich weiss zwar nicht, aber ich denke..." denken kann ich auch. Danke im Voraus.
5 Antworten
Wenn ein Haus Risse am Mauerwerk oder an der Decke bekommt, so ist daran wohl nicht der Mieter schuldig. Bei Rissen kann es sich um Setzrisse handeln, der Baugrund gibt ungleich dem Druck den das Haus auf den Grund ausübt nach, es kommt fast bei jedem Neubau innerhalb der ersten 5 Jahren zu Rissbildungen. Du musst deinem Vermieter klar machen, dass das sein Problem ist, notfalls nimmst du dir einen Anwalt.
Wir haben gekündigt zum 1.12.15, und jetzt verlangt er, dass wir das Fachgerecht beseitigen müssen, also weisseln und streichen ist kein Problem für uns, nur risse beseitigen müssen wir nicht, habe ich mir auch gedacht, dafür zahlt man doch Miete für abnutzung u.s.w.
das ist ja nun eindeutig sache des vermieters - lasst euch da nichts aufzwingen, notfalls über einen anwalt abwickeln
Ihr als Mieter müsst um die Risse kümmern??? Kann es sein, dass der Vermieter einen Riss hat?
Natürlich müsst ihr euch überhaut nicht um die Risse kümmern, es ist Aufgabe des Vermieters sein Mietobjekt in Ordnung zu halten. Mauerrisse sind durch schlechte Bausubstanz entstanden und daher eindeutig Sache des Vermieters. Im schlimmsten Fall und nach Fristsetzung könnt ihr sogar die Miete kürzen.
Das ist altbau 1965, der Vermieter hat uns Brief zugeschickt in dem steht: " Decken und Wände weiß streichen, beschädigungen wie Dübellöcher und Risse Fachgerecht zubeseitigen." Ich bin schon am Ende mit den Nerven. Der verlangt von uns, dass wir die Wohnung fast in einem Neuzustand abgeben sollen. Wir sind in der Wohnung seit 15 jahren.
Dübellöcher müsst ihr in der Tat beseitigen, da diese durch euch entstanden sind. Risse aber kommen nicht durch euch. Was Decke und Wände streichen angeht: Der BGH hat bei alten Mietverträgen etliche Renovierungsklauseln gekippt, so dass ihr sogar gar nicht renovieren braucht. Die Urteile findet man leicht und vergleiche die mit euren Mietvertrag.
Das Problemm ist, dass mehrere Mieter schon ins Gericht gegangen sind gegen Vermieter, und alle haben verloren, obwohl sie Recht haben. Deswegen auch verzweiflung ob wir überhaupt durchkommen.
seine wohnung, seine risse
nur dinge, die ihr aktiv kaputt macht, müsst ihr auch wieder instand setzen und selbst da sind noch ausnahnmen, wenn es normale abnutzung ist
setze ihm eine frist für die beseitigung der risse und drohe gleichezeitig eine mietkürzung an
und mehr rede mit ihm nicht
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Häusle nicht irgendwann zusammenfällt!
nein, keinen anwalt nehmen
er will doch etwas, das weist man einfach zurück, fertig
der vermieter muss einen anwalt nehmen, da er etwas will
das würde ich einfach kommen lassen und mich auch verklagen lassen, warum nicht?
gibt arbeitsfrei und zeugengeld
wenn ein normler pansen etwas von dir will, nimmt man nie einen anwalt, man weist es zurück und ist fertig damit
er muss doch klagen, wenn er etwas will, dann wäre immer noch zeit dafür