Mietwohnung risse an der Decke, sollen wir diese Fachgerecht beseitigen, wie ist das Gesetzlich geregelt?

5 Antworten

Wenn ein Haus Risse am Mauerwerk oder an der Decke bekommt, so ist daran wohl nicht der Mieter schuldig. Bei Rissen kann es sich um Setzrisse handeln, der Baugrund gibt ungleich dem Druck den das Haus auf den Grund ausübt nach, es kommt fast bei jedem Neubau innerhalb der ersten 5 Jahren zu Rissbildungen. Du musst deinem Vermieter klar machen, dass das sein Problem ist, notfalls nimmst du dir einen Anwalt.

DrBrainwash  17.11.2015, 08:35

nein, keinen anwalt nehmen


er will doch etwas, das weist man einfach zurück, fertig


der vermieter muss einen anwalt nehmen, da er etwas will

das würde ich einfach kommen lassen und mich auch verklagen lassen, warum nicht?


gibt arbeitsfrei und zeugengeld

wenn ein normler pansen etwas von dir will, nimmt man nie einen anwalt, man weist es zurück und ist fertig damit

er muss doch klagen, wenn er etwas will, dann wäre immer noch zeit dafür

Eduard0000 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 08:56
@DrBrainwash

Wir haben gekündigt zum 1.12.15, und jetzt verlangt er, dass wir das Fachgerecht beseitigen müssen, also weisseln und streichen ist kein Problem für uns, nur risse beseitigen müssen wir nicht, habe ich mir auch gedacht, dafür zahlt man doch Miete für abnutzung u.s.w.

das ist ja nun eindeutig sache des vermieters - lasst euch da nichts aufzwingen, notfalls über einen anwalt abwickeln

Ihr als Mieter müsst um die Risse kümmern??? Kann es sein, dass der Vermieter einen Riss hat?

Natürlich müsst ihr euch überhaut nicht um die Risse kümmern, es ist Aufgabe des Vermieters sein Mietobjekt in Ordnung zu halten. Mauerrisse sind durch schlechte Bausubstanz entstanden und daher eindeutig Sache des Vermieters. Im schlimmsten Fall und nach Fristsetzung könnt ihr sogar die Miete kürzen.

Eduard0000 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 08:50

Das ist altbau 1965, der Vermieter hat uns Brief zugeschickt in dem steht: "  Decken und Wände weiß streichen, beschädigungen wie Dübellöcher und Risse Fachgerecht zubeseitigen." Ich bin schon am Ende mit den Nerven. Der verlangt von uns, dass wir die Wohnung fast in einem Neuzustand abgeben sollen. Wir sind in der Wohnung seit 15 jahren.

Jewi14  17.11.2015, 08:54
@Eduard0000

Dübellöcher müsst ihr in der Tat beseitigen, da diese durch euch entstanden sind. Risse aber kommen nicht durch euch. Was Decke und Wände streichen angeht: Der BGH hat bei alten Mietverträgen etliche Renovierungsklauseln gekippt, so dass ihr sogar gar nicht renovieren braucht. Die Urteile findet man leicht und vergleiche die mit euren Mietvertrag.

Eduard0000 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 09:00
@Jewi14

Das Problemm ist, dass mehrere Mieter schon ins Gericht gegangen sind gegen Vermieter, und alle haben verloren, obwohl sie Recht haben. Deswegen auch verzweiflung ob wir überhaupt durchkommen.

seine wohnung, seine risse

nur dinge, die ihr aktiv kaputt macht, müsst ihr auch wieder instand setzen und selbst da sind noch ausnahnmen, wenn es normale abnutzung ist

setze ihm eine frist für die beseitigung der risse und drohe gleichezeitig eine mietkürzung an

und mehr rede mit ihm nicht

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Häusle nicht irgendwann  zusammenfällt!