Schönheitsreparatur bei Auszug: Loch vom Nagel stopfen?

9 Antworten

Derart kleine unauffällig Löcher müssen nicht verschossen werden und schon gar nicht musst du gleich die ganze Wand streichen, es sei denn sie ist in einer bunten Farbe gestrichen. Und selbst wenn du die Löcher schliessen müsstest, dann muss es schon gar nicht unsichtbar sein. Dübellöcher oder Nagellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und damit muss der Vermieter leben.

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article155806707/Die-sieben-haeufigsten-Reparatur-Irrtuemer-von-Mietern.html

Siehe unter Punkt 6

Ich empfehle dir, ein Tipp-Ex Fläschchen zu benutzen. Mit dem Pinsel daran kann man das Loch punktuell gut zu machen und in der Regel sieht man auch keinen Farbunterschied.

Und noch etwas wegen dem Wand streichen. Dies darf der Vermieter generell nur dann verlangen, wenn erstens die Durchführung von Schönheitsrenovierungen durch dich im Mietvertrag mit einer gesetzeskonformen Formulierung vereinbart ist, und zweitens, wenn du die Wohnung selber renoviert bekommen hast oder zumindest einen Ausgleich für die Einzugs-Renovierung bekommen hast.

Ich will damit sagen, auch wenn du dickere Bohrlöcher verspachteln müßtest, das Streichen der Wand kann nur bei korrekter Vereinbarung im Vertrag verlangt werden. Der Farbunterschied durch das Verspachteln von Löchern ist kein Argument um Streichen zu müssen.

Stopf ein bisschen Zahnpasta rein. (oder z. B. Küchenpapier mit Holzleim......) und streich in Wandfarbe drüber (geht auch aus einem Schulfarbkasten, falls nicht weiß.

Nur wenn es im Mietvertrag steht.

Ja, wenn beim Einzug auch keine Löcher da waren. Du verlässt die Wohnung so, wie du sie vorgefunden hast. Siehe Übergabeprotokoll.