Wohnung streichen beim Auszug, Tapete blaettert ab, Mietrecht...

7 Antworten

Du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter, du bist Untermieter des Hauptmieters,. Wenn also in deinem Untermietvertrag keine wirksame Übertragung der Schönheitsreparaturen an dich erfolgte (und das vermute ich mit hoher Wahrscheinlichkeit) gehen dich diese Arbeiten überhaupt nichts an. Das ist Sache des Hauptmieters. Er muss nun genau prüfen, was er tatsächlich entspr. seines Mietvertrages machen muss oder nicht. Was du dem Vermieter versprochen hast, ist uninteressant, du hast mit ihm keinen Vertrag! Möglicherweise hab ich auch was falsch verstanden, die Darstellung ist etwas unklar.

heimwerker  29.01.2010, 20:41

Habe ich etwas nicht verstanden??? Untermieter? Habe ich der Fragestellung nicht entnehmen können. MfG

albatros  31.01.2010, 23:39
@heimwerker

Heimwerker, lies doch mal bitte unten den Kommentar von selbstdreher zur Antwort von raima, da stehts!

hinzufügend von mir : Alpina ist einer der besten Farben die es im Baumarkt gibt. Es ist ein qualitätsprodukt von Caparol, einer der führenden farbenhersteller, wenn ich den 2. kommentar lese wird mir schlecht! Zudem wurde die Farbe von Stiftung warentest getestet und für sehr gut befunden...

Um einmal allen, die denken Alpina ist die Farbe schlecht hin zu sagen...NEIN...diese Farbe, die der geübte Heimwerker als den heiligen Grahl ansieht, ist die denkbar schlechteste/teuerste die man nehmen kann. Leider haben Sie nicht ausgeführt, um welche Art der Vereinbarung es sich handelt und auch nicht, ob es eine Abwälzung der Schönheitsrep. auf den Mieter im MV gab. Setzen wir voraus, dass es eine gab und diese auch wirksam ist, kann der Mieter unter Umständen auch die Pflicht zum tapezieren haben. Wenn Farbe abblättert ist die Haftung der Farbe nicht mehr gegeben. Jetzt kommt die evtl. Vereinbarung, der Zustand der Wohnung bei Einzug und die Fristen ins Spiel. Diese Faktoren entscheiden darüber, ob dem Mieter diese Renovierung zugemutet werden darf. Mit den wenigen Infos kann die Frage nicht schlußendlich beantwortet werden. MfG

Dein Vorhaben in aller Ehre, aber bist du denn laut Mietvertrag verpflichtet die Wohnung zu renovieren? Zum anderen gehört zum Wände streichen schon eine gewisse handwerkliche Fertigkeit, die scheint bei dir aber nicht sehr ausgeprägt zu sein. Noch einmal, was steht im Mietvertrag.

selbstdreher2 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 13:08

Im Mietvertrag steht darueber gar nichts, dass war eine muendliche Vereinbarung. Allerdings ist dass ein Kumpel von mir, der die Wohnung an mich untervermietet. Ich halte mich im Normalfall an Vereinbarungen. Die Frage, die sich mir stellt ist vielmehr folgende. ER hat diesen Passus des Streichens in SEINEM Vertrag, und ich will herausfinden, ob ER dazu noch verpflichtet ist, wenn die Substanz schlecht ist. Ich bin gar nicht so unbefangen was Malern betrifft, ich habe schon mehrmals Tapeten bestrichen und hatte noch nie selbiges Probplem. Meiner Ansicht nach ist das einfach nur eine uralte Tapete und irgendwann gibt halt alles mal seinen Geist auf. Danke trotzdem fuer die schnelle Antwort!

ausschlaggebend ist was im Mietvertrag steht! Steht da du musst nur streichen, mußt du nur streichen, aaaaber geht dir dabei die Tapete von der Wand ist dies leider dein Problem und du mußt es beheben...