Darf der Vermieter mehr als die Hälfte der Kaution nehmen um eine Wand zu streichen?
Ich habe meine Wohnung zum 01.07 gekündigt und habe seitdem nur Stress mit dem Vermieter. Die Wohnung wurde mit einem Rauchergelb an mich übergeben und ich musste alle Wände streichen. Dies hatte ich auch in der Übergabe so erwähnt. Ich habe aus Zeitnot eine Wand grau gelassen. Der Vermieter hat mir vorgeschlagen den Schlüssel im 100km entfernten Sauerland abzuholen. Blöd nur das sie schon um 17 Uhr schließen und ich berufstätig bin.
Ich habe gefragt ob sie die Wand nicht von meiner Kaution streichen können, darauf sagte er Ja dann würden wir 400€ ihrer Kaution einziehen. Welche nur 600€ beträgt.
Ist das überhaupt rechtens? Welche Firma verlangt 400€ um eine 3m Wand zu streichen ?
3 Antworten
400 € für eine Wand?
Der Vermieter schließt um 17.00 Uhr. Also nehme ich an, dass Dein Vermieter keine Privatperson ist. Eine Firma (Genossenschaft, Hausverwaltung etc.) wird aber einen Malerfachbetrieb beauftragen und der kann nicht erst in einem halben Jahr kommen, sondern sollte das möglichst schnell streichen. Somit ergibt sich folgende Beispiel-Rechnung:
1 Stunde Malerarbeit = 65 €
Anfahrt Hin und Weg je 1/2 Stunde = 65 €
Kilometer je km 1 € = 20 Kilometer einfache Strecke = 40 €
Lohn für den Stafflei- und Bürstenträger (Azubi) 35 €
1 Eimer gute Wandfarbe 60 €
Pauschale für Werkzeug = 20 €
Macht zusammen € 285,- zzgl. 19 % Mwst. 54,15 = 339,15.
Die anderen 60 € sind das Bestechungsgeld, damit der Maler überhaupt bereit war, diesen Miniauftrag in so kurzer Zeit auszuführen.
Fazit: Die Handwerker haben derzeit alle übervolle Auftragsbücher und viel zu wenig Leute. Sie müssen sich daher nicht um Kundenpflege kümmern. Gefälligkeiten gibt es so gut wie gar nicht mehr und sie nutzen die Situation aus, um Höchstpreise zu verlangen. Auch ihre Angestellen verlangen alle derzeit Höchtlöhne. Da ist nichts mehr mal eben kostengünstig zu bekommen.
... bei uns dürfen wir nicht, so ja auch der BGH.
Aber Du hast angeboten, warum also solltest Du etwas verbotenes vorschlagen?
- Es war dem FS nicht zuzumuten, 100 Kilometer zu fahren, um den Wohnungsschlüssel für die Nachbesserung zu holen. Der Vermieter musste dem Mieter eine realistische Möglichkeit geben, auf eigene Kosten sach- und fachgerecht nachzubessern.
- Es ist für den Vermieter nicht statthaft, von der Kaution nach Gutdünken für das Streichen gerade mal einer Wand 400 Euro einzubehalten. Er kann lediglich einen realistischen Betrag ansetzen (für die Beauftragung eines Malerbetriebs für die sach- und fachgerechte Ausführung).
Daraus folgt:
- Der Vermieter hat die Kaution vollständig zurückzuzahlen.
- Alternativ: Er weist die tatsächlichen Kosten nach und der FS bezahlt diesen Betrag.
Das sehe ich ganz anders. S. meine Antwort.