Was muss ich dem Makler bei Wohnungsverkauf alles angeben?

4 Antworten

das der von einem Maler beseitigt wurde

Schimmel kommt aber mit der Zeit immer wieder durch, der ist mit übermalern nicht beseitigt

Romina2112 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 19:35

Er hat nicht übermalert. Er hat die Tapete abgemacht und behandelt und alles neu gemacht. Ich spreche hier von einer Innenwand! Der Gutachter sagt, es kommt vom falschen Lüften.

Margita1881  02.02.2014, 15:26
@Romina2112

Der Schimmel sitzt aber in der Wand drin, da nutzt neue Tapete nichts

Grundsätzlich kann man nach geleisteter Unterschrift auf notariellem Vertrag nicht mehr zurücktreten. Sollte allerdings tatsächlich Schimmel vorsätzlich verschwiegen worden sein, dann wäre das ein wichtiger Grund zur Anfechtung. Der Käufer müsste den Vorsatz nachweisen (also dass der Schimmel vorher schon da war, da würde dann ein Mieter als Zeuge helfen). Es hängt aber auch davon ab, ob der Schimmel sichtbar war bzw. ob der Käufer hätte erkennen können, dass es dort Schimmel gibt. Wäre dem so, dann nützt ihm auch der Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung nichts.

Sollte der Makler von dem Schimmel gewusst haben, wäre es denkbar, ihn in Regress zu nehmen.

Romina2112 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 14:42

Das der Schimmel da ist (war) steht außer Frage. Hab ja geschrieben, das der von einem Maler beseitigt wurde. Die Frage ist, hätte meine Schwiegermutter das beim Makler angeben müssen? Zumal er nach solchen Sachen nicht gefragt hat. Ihr gehört die Wohnung seit über 30 Jahren und sie hat über 20 Jahre selbst drin gewohnt, da passiert so einiges. Von Schimmel über defekte Fenster und Heizungen etc. Aber gerade weil man sich das nicht allein zutraut (ich meine den Wohnungsverkauf) nimmt man sich ja einen Makler. Und wenn der dann nicht nach so etwas fragt, finde ich das nicht unbedingt vorsätzlich verschwiegen, zumal auch der Käufer nicht nach Schimmel gefragt hat.

Hallo,

mag zwar sein, dass der Makler nicht ausdrücklich danach gefragt hat, ob es Schimmel in der Immobilie gibt oder gab.

Kaum vorstellbar ist jedoch, dass der Makler nicht irgendetwas gefragt hat wie:

"Gibt es irgendwelche Dinge, die wichtig für den Verkauf sein könnten" oder

"Gibt es irgendetwas was ich (als Makler) wissen sollte / müsste", oder so ähnlich.

Natürlich, wenn der Makler es von der Schwiegermutter nicht wusste, konnte er es dem Käufer auch nicht erzählen. Denn ein Makler ist NICHT verpflichtet entsprechende Prüfungen durchzuführen. (Schon gar nicht, wenn objektiv nicht ersichtlich).

Doch ganz ehrlich: Wenn die Schwiegermutter hat den Schimmel "übermalen" lassen, wusste sie auch, warum!

Und, wenn sie es dem Makler NICHT erzählt hat, wusste sie sicher auch, warum sie es NICHT erzählt. Sie hat sich einfach bessere Verkaufschancen erhofft u. ggf. eben auch einen höheren Preis!

Zwischen 1.Gespräch (Verkäuferin = Schwiegermutter) und Makler und dem notariellen Kaufvertrag liegt immer soviel Zeit, dass man diese doch sehr wichtige Information noch VOR dem Kauf, dem Makler bzw. Käufer hätte mitteilen können. Selbst im Notarvertrag steht sinngemäß etwas drin, dass dem Verkäufer nichts bekannt ist z.b. von Hausbock o.ä.)

Und jetzt, da der Käufer zurücktritt, dem Makler dann die Schuld in die Schuhe zu schieben ... ehrlich, dass ist nicht nur unfair, sondern gegenüber dem Käufer eine arglistige Täuschung u. gegenüber dem Makler echt eine Frechheit!

Romina2112 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 19:40

Ich möchte den Ausgang dieses Falls kurz erklären. Meine Schwiegermutter hat Recht bekommen. Ein Gutachter hat geprüft und festgestellt, das der Schimmel ein reines Lüftungs- und Heizproblem ist und vom Mieter verursacht wurde. Somit ist es ein geringer Mangel und muss beim Verkauf (auch wenn schon bekannt) nicht angegeben werden. Der Käufer konnte nicht vom Vertrag zurücktreten. Es kam zur Zwangsvollstreckung!!!

win Maler beseitigt keinen Schimmel sondern verdeckt ihn nur. das heißt die Wohnung hat Schimmel und dieses Missstand muss beim Verkauf einer Wohnung angegeben werden. Ansonsten kann man sogar von Betruf und arglistiger Täuschung ausgehen und strafrechtlich verfolgt werden. Ich denke, dass der Käufer nun sämtliche Kosten die er bis und künftig haben wird (Kreditbereitstellungskosten usw) von euch einklagen wird. Zu recht.....

Romina2112 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 19:33

Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Die Frage ist nur, ob man den Makler belangen kann, weil er nicht danach gefragt hat und meine Schwiegermutter es nicht besser wusste. Naja...Unwissenheit schützt ja leider nicht vor Strafe. Und das alles nur weil der Mieter nicht richtig gelüftet hat (laut Gutachter)