Muss man Haus kaufen nach mündlicher Zusage an dem Makler?
Wir haben mit einem Makler ein Haus angesehen und dem Makler mündlich zugesagt das Haus zu kaufen. Dieser hat daraufhin einen Vertragsentwurf vom Notar aufsetzen lassen und diesen uns zur durchsicht zugeschickt. Jetzt hat sich aber in meiner Familie was ergeben und wir bekommen dort ein Haus. Jetzt meine Frage können wir zurücktreten??? Wir haben nix unterschrieben oder ähnliches nur mündlich zugesagt das wir das Haus nehmen.
4 Antworten
Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch den Notarvertrag. Beim Immobilienkauf sind somit alle mündlichen oder schriftlichen Zusagen vor dem Notartermin nichts wert (für beide Seiten). Somit seid ihr nicht verpflichtet die Immobilie zu kaufen. Jedoch wird der Notar wohl eine Rechnung für die Erstellung eines Notarvertrages an euch schreiben. Es geht jedoch nur um ein paar hundert EURO. Bitte dem Makler/Verkäufer mitteilen, dass sich etwas anderes ergeben hat und ihr doch nicht kaufen wollt. Weitere Tipps zum Hauskauf: http://www.immobilienkauftipps.de/notarvertrag/
Sofort dem Makler und dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass und warum Ihr vom Kauf zurücktretet.
Es kann dann höchstens versucht werden, Euch für diverse Schäden (Notarkosten, Entgangener Gewinn, Zeitverlust etc.) haftbar zu machen, das müsst ihr aber abwarten.
Das kommt auf die Umstände und die bisherigen Vereinbarungen an. Eine konkrete Antwort ist in Unkenntnis der gesamten Vorgänge leichtfertig und dem Fragesteller nicht dienlich.
Ja, solange der Notartermin noch nicht war, ist es möglich. Du kannst theoretisch schon beim Notar sitzen. Bis zu dem Moment, bist Du unterschrieben hast (notarielle Verbriefung).
Selbstverständlich. Aber eine Entschuldigung und vielleicht eine Flasche Wein für den Makler wären eine nette Geste ;-) Wer weiß wozu dieser Kontakt mal gut sein kann!
es liegt kein Vertrag vor, deshalb gibt es auch keinen Schadensersatz! Die Kosten für die Erstellung des Notarvertrages wird AG zahlen müssen!