Schimmel und Makler wusste es. Was tun?

6 Antworten

Das wird so nichts fürchte ich. Ggf. ist die WEG dran, binde den Verwalter ein, er möge prüfen lassen, ob es Wärmebrücken gibt, und die hat jede WEG.

In vielen Buden kommt so etwas allerdings gerne auch von alleine, wenn denn nicht gelüftet und nicht geheizt wird, wie ich immer wieder erleben darf.

Ihr könnt eine Senkung des Mietpreises fordern, was sogar bis zu einer Erlassung gehen kann, da eine Wohnung mit Schimmel nicht bewohnbar ist. Sucht euch einen Anwalt, weil Schimmel ist hoch giftig und schadet der Gesundheit extrem

Gheeee4  23.05.2016, 19:47

Dann bin ich blöd sry. Egal holt euch trotzdem einen Anwalt und sorgt dafür, dass die euch das Geld wiedergeben. Mehr kann ich euch leider auch nicht sagen :/.

EmiWiiiiiiiii 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 15:23

haben die Wohnung gekauft :(

Der Makler hat mit der vom Verkäufer im Kaufvertrag zugesicherten Beschaffenheit der Wohnung nichts zu tun!

Verantwortlich ist Ihnen gegenüber einzig und alleine der Verkäufer, der seine Mietsache und auch seine Mieter kennen mußte.

Hat der Ihnen bewußt oder auch ungeblich unbewußt, was über die Mieter als Zeugen leicht zu verifizieren wäre, etwas vorenthalten, so haben Sie gegen ihn ggfs. einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Der Mieter muß noch erfunden werden, der seinem Vermieter nicht einen Schimmelschaden vor dem Hintergrund einer möglichen Mietminderung bekannt gibt und solche Erkenntnisse lediglich Dritten weitergibt!

Welchen Sinn sollte ein solches Verhalten ergeben?

EmiWiiiiiiiii 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:13

Mieter hat es mal vor 5 Jahren gemeldet und den Schimmel dann selbst beseitigt und seit dem sagt er war kein Schimmel (älteres Ehepaar). Haben auch niemals die Miete gemindert. Ist erst vor "kurzem" wiedergekommen. Die haben nur ständig drübergestrichen :( Der Mieter kann sich auch nicht mehr erinnern ob er bei der Übergabe den Schimmel erwähnt hat. Wohnung ist renorvierungsbedürftig.

schelm1  24.05.2016, 11:25
@EmiWiiiiiiiii

Umso seltsamer mutet nun Ihr gegen den makler gerichteter Verdacht an, der für Sei zu keinem Ergebnis führen wird!

Halten Sie sich an den Verkäufer und der wiederum an seine "senilen" Mieter.

Selbstverständlich macht sich der Makler schadenersatzpflichtig, wenn nachgewiesen werden kann, dass er von dem Schimmel gewußt hat. Wenn der Schimmel gut sichtbar war, dann kann er sich auch schlecht rausreden. Aber hat Ihr den Schimmel denn nicht gesehen??? ("...mehrere Räume, viel Schimmel...")

EmiWiiiiiiiii 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:18

Wohnung ist renorvierungsbedürftig... deswegen hat man es nicht gesehen...

schelm1  24.05.2016, 10:03

Das ist grober Unfug!

Verantwortlich für die Beschaffenheit seiner Wohnung ist alleine  der Eigentümer und nicht irgendein beliebiger Dritter, dem seitens des Mieters etwas "in die Schuhe geschoben" werden soll, was der Mieter "boshafter Weise" seinem Vermieter verschwiegen hat!

Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter eine Mitwirkungspflicht, was die Meldung von Wohnugnsschäden, auch solchen, für die er evtl. mangels sorgfältigem Umgang mit der Mietsache verantwortlich zeichnet,  angeht. - Einen Makler hingegen geht das rein garnichts an!

Der Makler ist hinsichtlich des Kaufvertages kein Vertragsbeteiligter, den man zur Verantwortung ziehen könnte!

pharao1961  24.05.2016, 10:08
@schelm1

Das stimmt so nicht!

Der Makler haftet gegenüber Mängeln die er arglistig verschweigt.

Gibt mal bei google ein:

"haftung immobilienmakler mängel".

Da kommen 1000 Seiten über Mängelhaftung von Maklern. Glaubst du, ein Makler verdient nur deshalb Geld weil er mit den Interessenten durch die Wohnung latscht?

Ab gesehen davon ist es keine Miete, sondern ein Kauf. Aber das würde an der Mängelhaftung auch nix ändern.

Bei der  ersten Besichtigung hat man es nicht gesehen. Wurde von den Mietern überstrichen. Gute 8 Wochen später (gab kalte Tage und die Wohnung stand leer) kam der Schimmel wieder zum Vorschein.

schelm1  24.05.2016, 10:06

Folglich sind die Mieter die arglistig Täuschenden! Der Vermieter kann die Mieter in Regress nehmen, falls sich aus deren vertragswidrigem verhalten Schadensersatzansprüche durch den Käufer ergeben solten.