Schimmel und Makler wusste es. Was tun?
Wir haben eine Wohnung gekauft. 3 Monate später war die Übergabe (nach der Fälligkeit des Kaufpreises). Dabei haben wir in mehreren Räumen Schimmel entdeckt (viel Schimmel). Die Verkäuferin hat von dem Schimmel nichts gewusst, da die Mieter sich nie beschwert haben. Der Makler muss aber von dem Schimmel gewusst haben (hat sich verplappert). Er hat es aber der Verkäuferin nicht erzählt!! Daher wusste sie auch nichts davon. Wenn es drauf an kommt wird er natürlich leugnen von dem Schimmel gewusst zu haben.
Ach ja, die Maklercourtage wurde von der Verkäuferin gezahlt (was von Anfang an fest vereinbart war). Also haben wir natürlich keinen Anspruch auf Rückerstattung, da wir ja keinen Vertrag mit dem Makler haben
Haben wir irgendeine Chance was zu machen, wenn der Makler etwas vom Schimmel wusste, was die Verkäuferin nicht wusste?
Unser Fall ist sehr komplex.
Würde mich über schnelle Antworten freuen.
6 Antworten
Das wird so nichts fürchte ich. Ggf. ist die WEG dran, binde den Verwalter ein, er möge prüfen lassen, ob es Wärmebrücken gibt, und die hat jede WEG.
In vielen Buden kommt so etwas allerdings gerne auch von alleine, wenn denn nicht gelüftet und nicht geheizt wird, wie ich immer wieder erleben darf.
Ihr könnt eine Senkung des Mietpreises fordern, was sogar bis zu einer Erlassung gehen kann, da eine Wohnung mit Schimmel nicht bewohnbar ist. Sucht euch einen Anwalt, weil Schimmel ist hoch giftig und schadet der Gesundheit extrem
Dann bin ich blöd sry. Egal holt euch trotzdem einen Anwalt und sorgt dafür, dass die euch das Geld wiedergeben. Mehr kann ich euch leider auch nicht sagen :/.
haben die Wohnung gekauft :(
Der Makler hat mit der vom Verkäufer im Kaufvertrag zugesicherten Beschaffenheit der Wohnung nichts zu tun!
Verantwortlich ist Ihnen gegenüber einzig und alleine der Verkäufer, der seine Mietsache und auch seine Mieter kennen mußte.
Hat der Ihnen bewußt oder auch ungeblich unbewußt, was über die Mieter als Zeugen leicht zu verifizieren wäre, etwas vorenthalten, so haben Sie gegen ihn ggfs. einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Der Mieter muß noch erfunden werden, der seinem Vermieter nicht einen Schimmelschaden vor dem Hintergrund einer möglichen Mietminderung bekannt gibt und solche Erkenntnisse lediglich Dritten weitergibt!
Welchen Sinn sollte ein solches Verhalten ergeben?
Umso seltsamer mutet nun Ihr gegen den makler gerichteter Verdacht an, der für Sei zu keinem Ergebnis führen wird!
Halten Sie sich an den Verkäufer und der wiederum an seine "senilen" Mieter.
Selbstverständlich macht sich der Makler schadenersatzpflichtig, wenn nachgewiesen werden kann, dass er von dem Schimmel gewußt hat. Wenn der Schimmel gut sichtbar war, dann kann er sich auch schlecht rausreden. Aber hat Ihr den Schimmel denn nicht gesehen??? ("...mehrere Räume, viel Schimmel...")
Wohnung ist renorvierungsbedürftig... deswegen hat man es nicht gesehen...
Das ist grober Unfug!
Verantwortlich für die Beschaffenheit seiner Wohnung ist alleine der Eigentümer und nicht irgendein beliebiger Dritter, dem seitens des Mieters etwas "in die Schuhe geschoben" werden soll, was der Mieter "boshafter Weise" seinem Vermieter verschwiegen hat!
Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter eine Mitwirkungspflicht, was die Meldung von Wohnugnsschäden, auch solchen, für die er evtl. mangels sorgfältigem Umgang mit der Mietsache verantwortlich zeichnet, angeht. - Einen Makler hingegen geht das rein garnichts an!
Der Makler ist hinsichtlich des Kaufvertages kein Vertragsbeteiligter, den man zur Verantwortung ziehen könnte!
Das stimmt so nicht!
Der Makler haftet gegenüber Mängeln die er arglistig verschweigt.
Gibt mal bei google ein:
"haftung immobilienmakler mängel".
Da kommen 1000 Seiten über Mängelhaftung von Maklern. Glaubst du, ein Makler verdient nur deshalb Geld weil er mit den Interessenten durch die Wohnung latscht?
Ab gesehen davon ist es keine Miete, sondern ein Kauf. Aber das würde an der Mängelhaftung auch nix ändern.
Bei der ersten Besichtigung hat man es nicht gesehen. Wurde von den Mietern überstrichen. Gute 8 Wochen später (gab kalte Tage und die Wohnung stand leer) kam der Schimmel wieder zum Vorschein.
Folglich sind die Mieter die arglistig Täuschenden! Der Vermieter kann die Mieter in Regress nehmen, falls sich aus deren vertragswidrigem verhalten Schadensersatzansprüche durch den Käufer ergeben solten.
Mieter hat es mal vor 5 Jahren gemeldet und den Schimmel dann selbst beseitigt und seit dem sagt er war kein Schimmel (älteres Ehepaar). Haben auch niemals die Miete gemindert. Ist erst vor "kurzem" wiedergekommen. Die haben nur ständig drübergestrichen :( Der Mieter kann sich auch nicht mehr erinnern ob er bei der Übergabe den Schimmel erwähnt hat. Wohnung ist renorvierungsbedürftig.