Immobilienkauf - was passiert mit Finanzierung, wenn Makler vorm Notar zurückzieht?
Hallo zusammen,
ich möchte eine Wohnung kaufen (im Nachbarhaus). Und habe eine Zusage vom Makler. Jetzt bin ich im Gespräch mit der Bank für die Finanzierung. Gestern habe ich erfahren, dass der Makler trotz Zusage weiter Besichtigungen durchführt. Was passiert, wenn ich mit meiner Bank die Finanzierung geklärt habe und der Makler vor dem Notartermin die Zusage zurückzieht, weil er einen Interessenten gefunden hat, der bereit ist, mehr zu bezahlen? Muss ich dann Strafe zahlen, wenn ich die vereinbarte Finanzierung nicht in Anspruch nehme?
Würde mich über eine Antwort freuen. Überlege, ob ich mein Angebot unter diesen Umständen zurückziehe.
9 Antworten
Ich kenne es so, dass der Kaufvertrag mit einer verbindlichen Finanzierungszusage beurkundet wird und der Darlehensvertrag erst nach notariellen Urkunde unterzeichnet wird. In umgekehrter Reihenfolge solltest du dies mit deiner Bank bereden. Selbst zwischen Vereinbarung Notartermin und Beurkundung- können mehr wie 4 Wochen liegen- in dem Zeitraum kann viel passieren.
Dass der Makler im Moment noch weiter vermarktet- ist normal, woher soll er denn wissen, ob du eine finanzierende Bank findest?
Du solltest allerdings nicht den Makler den Notar auswählen lassen. Dieses Wahlrecht überlässt man dem Erwerber.
sofort verlangen, den Eigentümer zu sprechen. Das ist unseriös. Gibt es eine vorvertragliche Zusage?
Ne... bei Kauf muss der Kredit zuerst unterschrieben werden, da sonst die Bank nicht zahlt.
Zuerst Notartermin und Unterschrift - zu dem Zeitpunkt muss eine Finanzierungszusage der Bank auf Käuferseite vorliegen.
Der Verkäufer muss eine Löschungsbewilligung seiner Bank oder seiner Miteigentümer beibringen.
Dann kommt vom Notar eine Zahlungsaufforderung mit Frist an den Käufer - jetzt
besteht eine notarielle Voreintragung und somit eine Verfügungssperre (also Immobilie kann nun nicht anders belegt oder verkauft werden) muss der Kreditvertrag unterschrieben werden und das Geld auf das Kontos des Notars oder des Käufers überwiesen werden. Wenn der Käufer den Geldeingang bestätigt, veranlasst der Notar die entsprechenden Ein und Austragungen im Grundbuch. Der Verkäufer wird gestrichen und ebenso seine Lasten. Der Käufer wird nun als Eigentümer eingetragen und die neue Bank als Gläubigerin.
Dann ist der Kauf vollzogen.
VORSICHT bei Erblasten , Überfahrtsrechten, Grezrechten etc- genau beraten lassen!
Ja sicher wenn man Ihnen ehrlich Mitteilt dass sie auf der warteliste sind , ja
Das passiert nicht, der Makler hat nicht die Potenz, hat ja nicht mal eine Vollmacht vom Verkäufer.
Und eine Anfrage beim Geldgeber kostet nichts, gibt es den Vertrag und die Zusage, kostet es, das, was Du mit denen vereinbart hast.
Notartermin vereinbaren auf kosten des Maklers - dann zeigt sich was der kann und was der darf. Es REICHT die Finanzierungszusage in Schriftform der Bank!
Das Problem ist, dass der Makler keinen Notartermin ausmacht, solange ich von der Bank nicht den Vertrag und die Zusage habe.
Aber den Termin machst Du doch, bei Deinem Notar, oder dem vom Verkäufer.
Natürlich erst, wenn auch die Geldgeber Bereitsstellung der Summe androhen. Frage den Makler, wer den Schaden bezahlt, wenn er Zusage verlangt, die vorliegt, und der Verkäufer dann abspringt.
Ja, das werde ich tun
Viel Glück!
Deswegen hast du ein Widerrufsrecht bei der Bank und der Notartermin sollte in der Widerrufsfrist liegen
Zuerst mit dem ALTEN Grundbuchauszug zur Bank . Dann bekommst du eine Vorvertragliche Zusicherung und eben eine schriftliche Finanzierungszusage als Quasi Bürgschaft. Das reicht dem Notar. Kreditvertragsunterzeichnung NACH dem Kaufvertrag.
du bist leider ganze komplett falsch angegangen
erst geht man zur Bank und klärt mit der, wie viel Kredit man maximal bei denen bekommen kann. Dann kennt man sein Budget und dann schaut man nach passenden Häusern.
Uns hat der Makler 3 Tage das Haus reserviert - in den 3 Tagen haben wir uns einen Termin mit der Bank ausgemacht und uns die offizielle Zusage zur Finanzierung geholt. Prüfen mussten die da nichts mehr da das vorher schon geklärt war.
Ich verstehe aber auch den Makler dass er weiter Besichtigungen durchführt. Es ist gar nicht so unüblich dass die Leute dann doch das Interesse verlieren oder es mit der Finanzierung eben doch nicht klappt.
Genau so habe ich es auch gemacht. Die Bank hat mir gesagt, welcher Kaufpreis machbar ist und danach habe ich die Wohnung ausgesucht. Das hat doch aber nichts mit dem Dilemma zu tun, in dem ich mich jetzt befinde.
na dann einfach bei der Bank anrufen, termin in den nächsten 1-2 Tagen ausmachen und alles fixieren. Gleichzeitig den Makler nen Termin bekannt geben wann du den Kaufvertrag unterschreiben kannst
Dass der Makler weiter besichtigt, ist nicht unseriös, sondern Usus und berechtigt.
Schließlich kann der vermeintliche Käufer bis zur Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar jederzeit mitteilen, dass er es sich anders überlegt hat und doch nicht kaufen möchte. Es ist daher absolut ethisch korrekt, seriös, professionell und sogar u.U. die Pflicht des Maklers andere Interessenten weiterhin über die Kaufgelegenheit zu informieren, bis sie tatsächlich nicht mehr gegeben ist.