Notarrechnung für Kaufvertragsentwurf?
Hallo,
wir hatten Interesse am Kauf einer Eigentumswohnung und haben den Makler um Beauftragung eines Kaufvertragsentwurfs beim Notar gebeten.
Zwischenzeitlich haben wir uns gegen die Wohnung entscheiden und dem Kauf widerrufen. Der Makler teilte uns dann mit, dass er bereits einen Kaufvertragsentwurf vom Notar erhalten habe und wir nun die Rechnung zahlen müssten. Ein Kaufvertragsentwurf wurde uns persönlich aber nicht übersandt. Müssen wir die Notarkosten nun bezahlen, wenn wir noch keinen Kaufvertragsentwurf erhalten haben, sondern dieser nur dem Notar zur Verfügung gestellt wurde?
Danke!
4 Antworten
Der Notar kostet Geld, und der will bezahlt werden. Ihr habt dies beauftragt. Ihr hättet beim Notar Einsicht erhalten.
Ihr seit nun vom Kaufvertrag zurück getreten.
Warum will der Makler nun das Geld für den Notar, nicht der Notar selbst? Ware gegen Geld würde ich sagen.
Schau mal hier:
Kaufvertragsentwurf » Kosten und Preisbeispiel (kostencheck.de)
Die Kosten für den Vertragsentwurf belaufen sich auf etwa 1% des vereinbarten Kaufpreises. Als groben Anhaltspunkt kann man davon ausgehen, dass die vom Notar in Rechnung gestellten Gebühren für den Kaufvertragsentwurf bei den meisten Häusern oder Grundstücken die Hälfte der Gebühren für eine Beurkundung ausmachen.
bezahlen müsst ihr definitiv. ihr habt ja ein auftrag erteilt.
Aber ihr könnt das aushändigen des entwurfes verlangen da ja die dienstleistung bezahlt wurde.
Ohne Erhalt des Entwurfs müßt Ihr nicht bezahlen. Ihr verlangt vom Makler den Entwurf mit Rechnung des Notars, dann wäre das ein erledigter Auftrag, der zu bezahlen ist.
Hi,
ihr müsst den natürlich bezahlen, schließlich wurde der Auftrag ausgeführt.