Makler möchte Kredit in bar zum Anwalt gehen?

7 Antworten

Was hat dir der Notar bezüglich der Makler-Courtage gesagt ? Wenn ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben wurde, dann ist seine Courtage auch fällig. Das bestimmt aber nicht der Notar.

Ob es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen kann, bestimmt alleine der Verkäufer. Aber dennoch wäre die Mkl-Courtage fällig.

Der Makler muss dir also eine offizielle Rechnung stellen. erst dann musst du etwas bezahlen, und zwar ausschliesslich per Überweisung und nicht in BAR. Wenn der Makler kulant ist, reduziert er seine Rechnung ein wenig. Muss er aber nicht.

Da es dir finanziell ja wohl nicht sehr gut geht, solltest du auch keinen Kredit dafür aufnehmen. Wenn du überhaupt einen bekommen würdest.

Vereinbare mit dem Makler eine Ratenzahlung oder lasse sich auf Zahlung von ihm verklagen. Dann entscheidet das Gericht. Das vielleicht sogar zu deinen Gunsten.

Auf jeden Fall aber nichts Bares und vielleicht auch noch ohne Quittung machen.

irgendwas ist da ziemlich konfus. Man kann vom Kaufvertrag nicht zurücktreten wegen Kurzarbeit. Der Makler will nur sein Geld, auf das er Anspruch hat wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde

bezahlen und seinen Kumpel wo as haus gehört und wie gesagt der Notar hat uns telefonisch und persönlich zu uns gesagt da ich allein verdienter bin und kurzarbeit habe muss ich denen nichts zahlen

Hä?? Entweder du hast etwas total falsch verstanden oder ich verstehe die Welt nicht. Kurzarbeit und Alleinverdiener sind in der Vertragswelt keine Argumente.

Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass du (zB. wegen Kurzarbeit) doch nicht den benötigten Kredit bekommen hast und der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat. Als Käufer hast du selten ein Rücktrittsrecht, außer es ist ausdrücklich vorbehalten - soweit zum Kaufvertrag und dem Notar.

Makler - verdient in der Regel, wenn er eine Immobilie wirksam vermittelt hat. Solltest du ihn mit der Suche beauftragt haben - steht ihm sein Geld zu.

War der Makler vom Verkäufer beauftragt, ist dein Rücktritt (bzw. sein eigener Rücktritt) eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Makler - denn dann besteht dort immer noch ein wirksamer Vertrag.

Sollte die Zahlung der Maklerprovision im Kaufvertrag geregelt sein, ist dies vielleicht interessant

https://hiller-schleehuber.de/provision-fuer-den-makler-trotz-ruecktritt-vom-kaufvertrag/

Also ja: wenn der Makler dir seine Forderung schriftlich mitteilt, solltest du zum Anwalt. Und bar gibt es überhaupt nichts, nur gegen Quittung und Rechnung.

Was hat denn der Notar mit der Courtage zu tun Etwas kann an deiner Schilderung nicht stimmen.

Hallo,

entwerde ist der notarielle Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ==> dann kannst du zurücktreten und dem Makler nichts bezahlen. Ggf. ist der bereits beim Notar angefallen Aufwand zu bezahlen.

Ist der Vertag bereits unterschrieben, dann ist eine notarielle Rückabwicklung mit dem Verkäufer nach Vereinbarung zu veranlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung