Bekommt man von einem Maklerbüro keine Rechnung?
Wir haben unsere Wohnung über einen Makler verkauft, und über den gleichen Makler gekauft...
Das war im März 2017
Nun warten wir schon ewig auf die Rechnung, und auch der Notar hat keine Rechnung über die Leistung geschickt...
Ich habe beide angeschrieben , der Notar hat eine Abrechnung geschickt , der Makler nicht, und er reagiert auch nicht
Bekommt man denn vom Makler keine Abrechnung?
Weil ich hätte gerne eine Rechnung über die Leistungen...
Kann es sein das der Makler das einfach mal so schwarz gemacht hat?
Ich habe den Makler jetzt schon drei mal angeschrieben, und 2 mal angerufen , und ich wurde abgewimmelt
Ich habe den Verdacht, dass da etwas nicht ganz Koscher ist!
Soll ich mal das Finanzamt informieren, dass der Makler die Rausgabe der Rechnung verweigert, oder an wen kann ich mich wenden?
Danke
3 Antworten
Haben Sie denn etwa den Makler "schwarz" bezahlt und sich so der Beihilfe zur Steuerhinterzeiung schuldig gemacht?
Oder sind nicht doch wenigstens im Besitz einer ordentlichen Quittung über die erfolgte Kautionszahlung, aufgrund der Sie den Makler dann sehr eindringlich, auch unter Hinweis auf Ihren sonst begründeten Verdacht, bitten könnten, die Rechnung auszustellen.
Sofern Sie nachweislich keine Zahlung geleistet hätten, könnten Sie wohl kaum eine Rechnung verlangen.
Der Anspruch des Maklers verjährt nach drei Jahren; also mal schön den Ball für ein paar Jahre flach halten!
Was übrigens den Notar angeht, zeugt dessen Rechnungsgebahren davon, dass es diesen Brüdern finanziell viel zu gut geht!?!
Zur Vertragsunterzeichnung hatte Seniorpartnerin des Maklers eine Vollmacht, vom Verkäufer meiner jetzigen Wohnung
Frau N. und Herr Dr. P haben sich mit Küsschen links und rechts verabschiedet ...
Verdächtig?
Zahlungsanweisungen im Kaufvertrag sind für sich auch ohne jede Rechnungsstellung gültig.
Der Notar verlangt lediglich den Nachweis in Form einer schriftlichen Bestätigung, dass der Begünstigte den Betrag auch erhalten hat.
Das gilt für Abtretungen, wie auch die Kaufpreiszahlung nach erfolgter Fälligkeitsmitteilung selber.
Der Ablauf war wie folgt:
Mein Mann und ich hatten eine Schuldenfreie Wohnung geerbt, die uns zu klein war, und haben denn eine Immobilie gesehen die uns interessiert hat, und die wir erworben haben...
Der Makler hat angeboten die alte Wohnung zu verkaufen , und wir die andere über ihn kaufen, und da hat er uns einen Sonderpreis geboten...
So haben wir einen Maklervertrag abgeschlossen, in dem wir uns verpflichten über ihn zu verkaufen...
Das Geld wurde denn auf ein Anderkonto gezahlt, und die Übertragungen gemacht...
Der Notar hat denn von dem Anderkonto , die Steuern, und den Makler und seine Kosten bezahlt, so wie den Kaufpreis an den Verkäufer...
Bis auf den Maklervertrag , der sich nur auf den Verkauf unserer alten Wohnung bezogen hat , da stand nichts von , das ich die Courtage schwarz entrichte,,,,
Ich will eine Rechnung
Die notarielle Vereinbarung zur Zahlung einer bestimmten Summe an den Makler dürfte für die Rechnugnslegung ausreichend sein, sofern der Notar darin die Provision nebst Zinsen betragsmäßig ausgewiesen hat. Legen Sie den Kaufvertrag als Rechnungsnachweis dem Finazamt vor, soweit Sie denn diese Kosten steuerlich absetzen könnten.
Stehen keine nachvollziehbaren Maklerkosenbeträge im Kaufvertrag aufgefgührt, dann allerdings brauchen Sie zum Kostennachweis eine Rechnung des Maklers, auf die Sie auch Anspruch haben.
was für leistungen?
vermittlung eines käufers und eines verkäufers, fertig, das ist die leistung des maklers
hast du denn schon gezahlt, dann musst du doch eine rechnung haben?
oder hatte der gesagt, mhm 10.500€ und du hattest ihm zugesteckt?
Ich habe eine Wohnung gekauft und an den Makler Courtage bezahlt, und darüber möchte ich eine Abrechnung
Natürlich habe ich bezahlt, besser gesagt der Notar hat es vom Anderkonto an den Makler überwiesen...
Da der Makler auch meine alte Wohnung verkauft hat, haben wir einen Festpreis ausgemacht, aber es war nie die Rede , dass es schwarz passiert...
Ich will das man mir die Courtage quittiert
Wende dich mal an den Notar.
Ja was denn!?! Welche Courtage, deren Zahlung der Makler im ersteren Falle bestreiten könnte?
Keine Rechnung, keine Bezahlung.
Der Notar darf vom Anderkonto keine Auszahlung an den Makler ohne dessen Rechnung tätigen. Da sollte man ansetzen! Sollten Makler und Notar sich etwa näher als gegenüber dem Kunden/Mandanten sein?