Eigentumswohnung verbindliche Kaufzusage?
Hallo, und zwar habe ich folgendes Problem wir wollten eine Eigentumswohnung kaufen für 400.000 € wir haben eine verbindliche Kaufzusage unterschrieben von der Makler Seite aus wurde schon ein Notar auch eingeschaltet jedoch wollen wird die Wohnung nicht was kommt jetzt auf uns zu müssen irgendwelche Kosten tragen uns wurde gesagt das die Wohnung erstmals für uns Reserviert wird, für 4 Wochen.
8 Antworten
Warum unterschreibt man sowas, wenn man es nicht sicher weiß, ob man es will...
Sicher sagen kann man das wohl erst, wenn man den genauen Vertrag kennt, bzw. welche Widerrufsrechte bestehen.
Man sollte schon lesen, wenn man etwas unterschreibt.
Sofern Sie da keine sehr klar umrissene finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Makler eingegangen sind, brauchen Sie sich auch weiter nichts dabei zu denken.
Eine "verbindliche Kaufzusage" müsste ebenfalls notariell beglaubigt sein. Wie alle Rechtsgeschäfte, die Immobilienbesitz betreffen.
Der Makler kann von euch also nur einen Ausfall verlangen, den er vertraglich mit euch vereinbart hat. Einen Schaden muss er aber BELEGEN.
Im Übrigen ist ein Maklervertrag auf den Erfolgsfall ausgelegt. Eine Courtage oder Provision wird nur fällig, wenn die Bemühungen zum Erfolg geführt haben.
Klär das doch am besten direkt mit dem Makler.^^
Wurde die Kaufzusage beim Notar unterschrieben? Wenn nicht ist sie hinfällig. Auch Vorverträge zu Haus, WOhnungs und Grundstückskauf sind nur mit notarieller beurkundung gültig.
Wenn der Notar das beurkundet hat, dann kann Schaden bei euch geltend gemacht werden. Das hängt davon ab, ob dieser im Vertrag beziffert ist (Pauschal x tausend euro), sonst muss der Makler / Verkäufer den Schaden darlegen. Z.b. wenn er nur einen niedrigeren Verkaufspreis erzielen kann bei einem neuen Käufer, oder wenn er halt noch x Tage / Stunden arbeiten muss dafür.
Eine verbindliche Zusage gibt es nicht in Deutschland. Immobiliengeschäfte müssen immer beurkundet werden. Eine Reservierung wäre nur dann verbindlich, wenn sie beurkundet worden wäre. Reservierungen werden oft von Maklerseite gemacht, haben aber keine Rechtsverbindlichkeit.
Allerdings gibt es vorvertragliche Pflichtverletzungen. Beispiel: wenn ihr den Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes beauftragt habt, dann müsst Ihr auch dafür zahlen. Oder anders gesagt, wenn Ihr den Notar nicht beauftragt habt, müsst Ihr auch nicht bezahlen!
Es wurde uns gesagt es sei nur eine Reservierung wir haben uns dabei nichts gedacht