Was muss ich beachten beim Bau eines Garagenhofes?
Hallo liebe Com, in meiner Stadt wird ein Stück Bauland verkauft. Nun habe ich mir mal so überlegt das es sich als Garagenhof eigenen würde. Also da passen ca 40 Garagen drauf die ich dann gerne vermieten würde (sie werden nach und nach gebauet, soviel Geld habe ich dann doch nich auf der hohen Kante)
Jetzt zu meiner Frage, was müßte ich den bei dem Bau beachten (finde bei goole nichts passendes). Feuerwehr zufahrt muss vorhandenn und groß genu sein, das wäre es. Abwassersysstem also am abwassr angeschloßen damit bei Regen icht die Garagen volllaufen. Aber das wäre es schon mit meinen Ideen. Kann mir jemand helfen?? Ich danke schon mal
3 Antworten
Sowas ist nur zulässig, wenn das Grundstück in einem Gewerbegebiet liegt. Nur dann hat ein Bauantrag Aussicht auf Genehmigung.
Die Anordnung der Garagen richtet sich dann nach der Landesbauordnung und der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes (Zufahrtsbreiten, Grundstückszufahrt, Grenzbebauung, Brandschutz etc.).
Ich denke, das erste, was du klaeren musst, das ist die Art der Bebauung. Du hast von der Stadt ein Baugrundstueck gekauft. Oft ist vorgegeben, dass dann auch innerhalb von x Jahren dieses Grundstueck bebaut sein muss. Und wichtig ist dabei, was vorgesehen ist, was ueberhaupt dort gebaut werden kann, darf oder muss. Duerfen es ueberhaupt einfach nur Garagen sein? Oder muessen es Wohnhaeuser sein? Usw usw... Dazu musst du dich mit dem ustaendigen Bauamt in Verbindung setzen. Das ist der erste Schritt.
Ein Architekt ist wohl erforderlich, der die Bauanfrage/-anzeige beim Amt für dich vorbereitet (wenn du schon so arglos hier fragst)... Gewerbliche Vermietung: Versicherungen, Steueranmeldungen...
Sowas ist nur zulässig, wenn das Grundstück in einem Gewerbegebiet liegt. Nur dann hat ein Bauantrag Aussicht auf Genehmigung.
Die Anordnung der Garagen richtet sich dann nach der Landesbauordnung und der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes (Zufahrtsbreiten, Grundstückszufahrt, Grenzbebauung, Brandschutz etc.).
Architekt ist mit klar, mit der Versicheung stehe ich auch im kontakt. und als kleingewerbe würde es dann auch laufen