Nutzung von Gemeinschaftsgrundstücken
Wir besitzen zusammen mit unserem Nachbarn zusätzlich zu unseren eigenen Grundstücken noch ein gemeinsames (halb/halb), über das wir zu unserer Garage fahren. Für unseren Nachbarn ist es der einzige Zuweg zu seinem Grundstück und seiner Garage. Nun wird der Nachbar alles verkaufen und wegziehen. Auf seinem Grundstück sollen Reihenhäuser errichtet werden. Unsere Zufahrt wird demnach in Zukunft von deutlich mehr Leuten genutzt werden. Kann man sich dagegen wehren? Gibt es Mindestanforderungen für solche Zuwegungen in Abhängigkeit der Anliegeranzahl (z.B. wegen Feuerwehr?)
2 Antworten
Das gemeinsame Grundstück wird danach weitergeteilt: Sie behalten 1/2 Anteil und der verkaufte 1/2 Anteil wird gestückelt durch die Anzahl der Erwerber: z.B. 4 Reihenhäuser je 1/8 Anteil. Die Anzahl der Bauplätze mit dieser Zufahrt nach oben hängt von dem genehmigenden Bauamt ab, das diese Bauplanung genehmigt (am Rathaus nachfragen). Bei der Bauplanung, die öffentlich aufgelegt werden muss, haben Sie als Anlieger ein Widerspruchsrecht.
Sofern das Zufahrtrecht nicht dinglich in der Weise gesichert ist, dass ein solches Recht auf andere Grundstückseigentümer auszudehnen ist, machen Sie mit dem Überfahrtrecht das Geschäft Ihres Lebens, indem Sie jedem einzelnen neuen Inhaber eines neuzubildenden Grundstückes im Hinterland dieses Recht pro Grundstück z.b. mit € 40.000 je Genehmigung verkaufen könnten! Sie werden noch steinreich! Schauen Sie mal in Ihr GF-Postfach, wenn Sie dazu noch Fragen haben sollten!
Oder anders gesagt: Wem ein Grundstück zur Hälfte gehört, hat noch nicht das Recht, die andere Hälfte beliebig benutzen zu dürfen. Wahrscheinlich gibt es aber zur Sicherung der Zufahrt Grundbucheintragungen und Baulasterklärungen; sonst hätte der erste Notar einen Fehler gemacht!
Da möchte ich gerne "Mäuschen spielen", wenn der Notar Ihnen klar macht, das die Veränderungen von gemeinschaltlich an einem Grundstück gehaltenen 1/2-Anteilen von nur einem der beiden Beteiligten allein nicht umverteilt werden können!
Mit Quatsch sollte man nicht so um sich schlagen - das ist ein viel zu wichtiges Wort!
Da ist Geld zu machen!
Ich hätte gedacht, dass der neue Miteigentümer des Grundstücks die gleichen Rechte hat wie wir. Er darf also drüber fahren/drauf parken etc. Und wenn es mehrere neue Miteigentümer sind, dürfen die dann nicht auch alle drüber fahren und drauf parken?
Quatsch! Der 1/2 Anteil des gemeinsamen Zufahrtgrundstücks wird ja vom anderen Miteigentümer an die neuen Eigentümer bzw. zunächst evtl. an die Baufirma verkauft. Da können Sie kein Geschäft draus machen.