Aufenthalt auf dem Garagenhof
hallo liebe Community, Wir wohnen in einem Öffentlich geförderten Wohnanlage, mit einem Garagenhof. In unserem Haus wohnen etwa 15 Kinder meist im Alter von 1-14 überwiegend 4-10 Jahre. Wir haben keine Grünanlage oder ein Spielplatz in der Nähe, so treffen wir und mit den Nachbarseltern immer im Garagenhof wo die Kinder auch in Ruhe spielen können, und sobald jemand im die Garage will, machen wir sofort Platz, wenn den mal überhaupt jemand rein oder raus will. Heute kam der Vermieter und hat uns untersagt, das wir dort nicht sitzen dürfen, und den Garagenhof für diese Zwecke nicht missbrauchen dürfen. Aber wo sollen wir hin wenn es dort keine andere Möglichkeit gibt? Wir alle besitzen dort auch eine Garage. Ist es rechtlich, das wir uns dort nicht aufhalten dürfen? 2 Kinderlose Spezis im Haus scheinen das nicht sonderlich zu mögen, wenn die ganzen Mietparteien sich gut miteinander verstehen.
LG Andreas
1 Antwort
Ich würde mich dort nicht so einfach vertreiben lassen, denn aufhalten darf man sich dort. Das sieht mir eher so aus, dass Euch das jemand nicht gönnt, das kenne ich leider auch. Die Kinder sollen immer ruhig sein, unauffällig und möglichst unsichtbar! Ich würde mal eine Abstimmung im Haus machen und sehen was rauskommt.