Winterdienst und Laubentsorgung im Garagenhof?

3 Antworten

Dann müssen sich die Mieter halt selbst untereinander absprechen, wer sich um den Winterdienst und die Reinigung kümmert.

Beleuchtung ist meines Wissens nicht gesetzlich vorgeschrieben - aber da kann ich mich auch irren.

Für die Laubentsorgung sowie den Winterdienst hat der Vermieter Sorge zu tragen. Meistens ist es jedoch so geregelt, dass man díese Pflicht als Mieter übertragen bekommt. Außer in größeren Wohnanlagen, da gibt es meistens einen Hausmeisterservice. Die entstehenden Kosten sind von allen Mietern zu gleichen Teilen zu bezahlen.

Was steht denn im Mietvertrag? Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherung zuständig. Er kann diese aber im Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

trainer33 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 13:37

Gibt kein Vertrag

florestino  11.11.2018, 13:39
@trainer33

Dann ist es Sache des Eigentümers. Was aber noch nicht bedeutet, dass man ihn dazu zwingen kann, Laub und Schnee zu fegen. Dumm wird es nur, wenn jemand zu Schaden kommt, dann haftet der Eigentümer - und das kann sehr teuer werden.