Grundstück teilen und neue Einfahrt bauen?

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1 Antwort

Hallo,
die Antwort, ob das Grundstück teilbar ist, kann nur die Gemeinde nach dem Bauordnungsrecht beantworten. Man kann es aber auch fiktiv teilen (wie Wohnungseigentum).

Was man mit dem Grundstück machen darf, kann sich aus einem Bebauungsplan ergeben. Auch hier ist die Gemeinde oder ggf. der Kreis zu befragen.

Gehört die Gleisfläche zum Grundstück?

Happy4735 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 11:29

Erstmal danke für die Antwort! :)

Wie meinst du das mit dem fiktiven Teilen?

Und nein, zum Grundstück gehört die nicht. Ich vermute die gehört der Stadt. (?!)

DerGeodaet  19.05.2016, 11:45
@Happy4735

So, wie man Eigentumswohnungen bildet, kann man auch Häuser teilen ohne eine Grundstücksgrenze örtlich bilden zu müssen (z.B. wenn das Baurecht dieses nicht zulässt).

Mit dem fremden Gleis habt ihr dann keine Zuwegung!!!