Grundbuchumschreibung notwendig?
Hallo, meiner Mutter gehört ein Einfamilienhaus auf dem Land allein, da mein Vater verstorben ist (Berliner Testament). Muss sie vor dem beabsichtigten Hausverkauf zum Grundbuchamt und es zunächst auf ihren Namen umschreiben lassen oder kann man das beim Hausverkauf mit abwickeln? Danke schon mal für die Hilfe.
1 Antwort
Soll das Haus verkauft werden, muss vorab eine Umschreibung erfolgen. Dazu kannst Du nicht einfach nur zum Grundbuchamt gehen, sondern brauchst einen Notar dafür (Formvorschrift). Der Notar benötigt für die Umschreibung einen Erb-schein.
Natürlich kannst Du das alles (erst) beim Verkauf der Immobilie in Angriff nehmen. Der Notar muss zunächst eine Kopie des Erbscheins veranlassen, anschließend die Umschreibung in Angriff genommen werden, damit der Verkauf vorbereitet werden kann. Alles dauert dann natürlich entsprechend länger.
Wir hatten den selben Fall. Zunächst war mein Vater verstorben, einige Jahre später meine Mutter.
Danke schön für die Antwort.