Was mache ich bei Untätigkeit meines eigenen Anwalts?
Ich bin ein wenig verlegen bzgl. der Formulierung dieser Frage, da hierzu schon vielfach Antwort gegeben wurde, die ich jedoch alles in allem sehr unbefriedigend finde.
Ich bin rechtschutzversichert mit 250 EUR Selbstbeteiligung je Rechtsfall. Das Sondierungsgespräch beim Anwalt meiner Wahl wird übernommen. Die Selbstbeteiligung fällt erst bei Mandatsübernahme und Tätig Werden des Anwalts an.
Ich habe mir einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht gesucht, da es bei mir um Streitigkeiten mit der Hausverwaltung geht.
Ich hatte mich gut auf den Termin vorbereitet und alle mir vorliegenden Unterlagen zusammengestellt. Im Vorgespräch habe ich meinen Fall vorgetragen, der Anwalt hat fleißig mitgeschrieben und mir einige allgemeine Informationen gegeben (keine fallspezifischen, da er sich ja bei Mandatsübernahme erst einmal einen Überblick über die konkrete Situation machen musste). Mir wurde mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen kommen könne, da er derzeit mit vielen Aufträgen beschäftigt sei, dass aber alles fristgerecht bearbeitet werden könne.
Der Gegenstandswert setzte sich aus mehreren Punkten auf ca. 5.300 EUR fest, davon wurden ca. 570 EUR Anwaltskosten für den Fall geltend gemacht.
Letztlich wurde ein Schreiben aufgesetzt, das die Gegenseite zurückgewiesen hat und es fand ein weiteres einstündiges Gespräch statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei ist es jedoch geblieben und es ist nichts erfolgt. Seit 1 Jahr dümpelt nun alles dahin, tätig wurde mein Anwalt bis heute nicht mehr. Auf meine nachfolgende zweimalige Kontaktaufnahme per E-Mail und aufgrund Nicht-Reagierens dann auch telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass die Anwaltskosten, die geltend gemacht werden konnten, mit den bisherigen "Bemühungen" bereits abgegolten worden seien und da der Stundensatz des Anwalts 200 EUR betrage, ich ein weiteres Tätig werden nun aus eigener Tasche zahlen müsse.
Natürlich kann ich den Anwalt wegen Untätigkeit wechseln, dann übernimmt das aber nicht die Versicherung und ich darf den neuen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Mich ärgert jedoch vielmehr, dass außer einem Schreiben nichts geschehen ist und der Anwalt meiner Ansicht nach meine Interessen nicht gewahrt oder verfolgt hat. Nicht einmal vollständige Informationen habe ich erhalten (einmal wurde es mir so, ein anderes Mal anders erzählt). Kann das rechtens sein?
Wenn ein Anwalt ein Mandat übernimmt, sollte er doch den Fall auch ernst nehmen und nicht darauf verweisen, dass er daran nichts verdient, immerhin 250 EUR auch aus meiner Tasche. Wenn ich Geld verschenken will, kann ich das auch auf der Straße tun. Ich kenne auch andere Anwälte, die fair sind und für mich früher tätig geworden waren.
Ich vermute, solche Sachlagen sind stets schwammig und ich will auch meinen Anwalt nicht belangen, doch was kann ich tun? Ich habe noch immer ein ungeklärtes rechtliches Anliegen und fühle mich in letzter Zeitvon der deutschen Anwaltslandschaft in mehreren Fällen zunehmend im Stich gelassen.
3 Antworten
Worum geht es denn genau?
Mietrecht oder bist du Eigentümer?
Für ersteres wäre der Mieterbund und für letzteres Haus & Grund da.
Die Verbraucherzentrale hat meist auch Anwälte für Mietrecht.
Ansonsten musst du deinem Anwalt mal etwas Druck machen.
Wenn es extrem wichtig ist, dann wechsel lieber den Anwalt.
Dann versuche es mal bei Haus & Grund.
Die sind ja extra für Eigentümer da und werden auch aktiv gegen Hausverwaltungen.
Du könntest bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde gegen deinen Anwalt einlegen. Denn gefallen lassen muss man sich sowas nicht.
Für den Fall, dass der Anwalt Ihnen vom Rechtsschutzversicherer empfohlen wurde, sollten Sie sich an den Versicherer wenden, den Sachverhalt -wie hier- darlegen und um kostendeckenden Rechtsschutz für ein Verfahren gegen den Anwalt nachsuchen. Aber nur dann, wenn der Versicherer den Anwalt empfohlen hat
Wenn Sie sich den Anwalt selbst ausgesucht haben, sollten Sie die zuständige Anwaltskammer anschreiben und um Vermittlung nachsuchen.Lassen Sie dabei keinen Zweifel daran, dass dessen Verhalten Ihres Erachtens mit der Stellung eines Organs der Rechtspflege nicht zu vereinbaren ist und eine Pflichtverletzung nach §43 BRAO vorliegt.
Bevor Sie auf den Wechsel in der Honorarberechnung hinweisen, prüfen Sie bitte die Unterlagen durch, ob ein Stundenhonorar vereinbart wurde.
Bitte in der Anwaltskammer in Dresden beschweren:)
Was steht denn in der Kostenzusage der Rechtsschutz. Ich würde da mal mit der Versicherung sprechen.
Ich bin Eigentümer. Und "Druck machen" lässt meinen Anwalt offenkundig nur noch mehr in Erstarrung und Arbeitsverweigerung verfallen. Dass ich den Anwalt letztlich wechseln kann und sollte, ist mir bereits klar. Meine Frage zielt darauf ab, ob ich mir als Mandant ein solches Verhalten eines Anwalts gefallen lassen muss und ob dies mittlerweile der Standard im deutschen Anwaltsgeschäft ist.
Ich arbeite im Gesundheitswesen und habe eine Kassenzulassung. Wenn ich gesetzlich versicherte Patienten behandle, kann ich auch nicht hergehen und sagen, ich nehme aber normalerweise 100 EUR die Stunde, an Ihnen verdiene ich ja nichts, denn dann sollte ich schlichtweg solche Patienten nicht annehmen (ich könnte ja auch nur mit Privatkassenpatienten abrechnen).
Ich halte diese Einstellung meines Anwalts für geldgierig und nicht mehr der Verpflichtung dem Mandanten gegenüber verschrieben. Und es ist leider kein Einzelfall.
Eklatant grenzwertig finde ich auch die gezielte Fehlinformation im Vorgespräch, um einen neuen Mandanten zu gewinnen, eine Kostennote zu schicken und dann nicht tätig zu werden.
Wenn ich wollte, könnte ich auch so arbeiten, aber sicher nicht zum Wohle des Patienten bzw. in diesem Fall des Mandanten.