eBay: Falscher Sofortkauf Betrag - Käufer besteht auf Kaufrecht
Hallo Zusammen,
ich hab folgendes Problem: Ich hab bei eBay ein iPhone zum Sofortkauf rein gestellt. Leider habe ich das Gerät versehentlich für 135€ anstatt 335€ reingestellt, da ich einen anderen Artikel für den Preis verkaufen wollte. Kurze Zeit (einige Minuten) nachdem das Angebot online war hat ein Käufer das Gerät für die 135€ erworben. Als ich mein Versehen erkannt habe (sofort nach dem Kauf), habe ich dies dem Käufer mitgeteilt und mich entschuldigt. Dieser beharrt aber sein Kaufrecht und droht nun mit rechtlichen Schritten. Ich hab im Netzt nach ähnlichen Fällen gegoogelt und was von Anfechtungsrecht wegen Irrtum (§ 119 Abs.1 2.Alt. BGB) gefunden. Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe weiß ich nicht ob ich es auf eine Anklage ankommen lassen soll oder nicht?!? Schlimmsten Fall müsste ich ja noch die Anwaltskosten tragen... Die Angelegenheit drängt etwas, da der Käufer den Fall am 15.10.14 bei seinem Anwalt einreichen will. Ich bin um jede Hilfe dankbar! Was soll ich tun?
17 Antworten
Ein Kauf kommt zustande das ein Preis genannt wurde und dieser akzeptiert wurde
Liefere lieber aus alles andere wird viel teurer
Das ändert nichts daran, dass der Verkäufer - so er sich tatsächlich verschrieben hat - anfechten kann.
Das ist falsch. Es müssen zwei gleichlautende Willenserklärungen sein.
Hier wurde scheinbar eine falsche Willenserklärung abgegeben. Also gibt es die Anfechtung aufgrund Irrtums.
Ich möchte noch ergänzen, daß sich Die Diva alles was mit dem Angebot zuammenhängt ausdrucken sollte weil es nicht ewig aufrufbar ist.
Falls es der "Käufer" darauf ankommen läßt braucht man Beweise.
Zeitlicher Ablauf von Einstellen bis Kauf. Zeitpunkt der Anfechtung usw.
Hallo nochmal! Vielen Dank! Ich bin begeistert von den so schnellen und zahlreichen Antworten. Aber ehrlich gesagt, weiß ich immer noch nicht, was ich tun soll...:’-( Bezüglich der schriftlichen Anfechtung. Bis heute habe ich noch keine Angaben vom Käufer(Name/Anschrift). Nachdem der Käufer auf sein Recht beharrt hat, habe ich ihm über den eBay Nachrichtendienst folgendes geschickt:
Hallo we22333,
*Hiermit fechte Ich nach § 119 Abs.1 2.Alt. BGB den Kaufvertrag an, der Verkaufspreis wurde irrtümlich aufgegeben. Hierbei handelte es sich um ein vertippen. Der eigentlich Kaufbetrag sollte 335€ anstatt 135€ betragen. Ein Zeuge für das irrtümliche Handeln ist vorhanden.
Für die Umstände, die Ihnen hierdurch entstanden sind, entschuldige ich mich hiermit!
Mit freundlichen Grüßen*
Reicht dies als Anfechtung aus?
Nicht der Kaufvertrag wird angefochten, sondern deine Willenserklärung.
du hast eine Mail von ebay bekommen, in der dir der Käufer mitgeteilt wird. Darin steht auch seine Adresse. Diese nutzt Du für das Einschreiben mit Rückschein!
Der Käufer hat vollends recht! Es ist dein Fehler nicht der des Käufers. Ich würde an deiner Stelle die Sache auf sich beruhen lassen ansonsten zahlst du in der Angelegenheit doppelt und dreifach drauf. Hake es als Lehrgeld ab.
Natürlich war es der Fehler des Fragestellers, aber er kann - so er sich denn tatsächlich im REchtssinne geirrt hat - anfechten.
Danke für die Aufklärung ;))
Bitte erstmal über die Gesetze informieren, bevor hier so ein Halbwissen verbreitet wird. In solch einem Fall ist ein Irrtum möglich.
Bitte erstmal ein bisschen Erziehung aneignen anstatt hier frech zu werden.
So, jetzt schick ihm die Anfechtung schriftlich und per Einschreiben. Lege dar, dass Du dich bei der Erstellung des Angebots bei ebay verschrieben hast und einen anderen Preis (nämlich x Euro) angeben wolltest und schick ihm das per Einschreiben zu. Und dann warte ab, was passiert. Vermutlich nichts.
Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten! Da ich von dem Käufer keine Angaben habe. Weder Name noch Anschrift. Habe ich Ihm, nachdem er nicht vom Kauf zurücktreten wollte, folgende Nachricht geschrieben:
*Hallo we22333,
Hiermit fechte Ich nach § 119 Abs.1 2.Alt. BGB den Kaufvertrag an, der Verkaufspreis wurde irrtümlich aufgegeben. Hierbei handelte es sich um ein vertippen. Der eigentlich Kaufbetrag sollte 335€ anstatt 135€ betragen. Ein Zeuge für das irrtümliche Handeln ist vorhanden.
Für die Umstände, die Ihnen hierdurch entstanden sind, entschuldige ich mich hiermit!
Mit freundlichen Grüßen*
Reicht dies als Anfechtung aus? Danke!!!
Wenn Du den Zugang nachweisen kannst, ja. Da der Käufer darauf ja wohl auch geantwortet hat, dürfte der Zugang auch unstreitig sein.
Hallo,
bei mir wurde damals bei Ebay & PayPal für mich entschieden !
Jetzt hat er wieder bei mir einen Laptop gekauft & verlangt wieder Nachlaß wegen angeblicher falscher Artikelbeschreibung und Mängel !
Ich habe die Rabattforderungen somit auch gleich an Ebay wieder gemeldet !
Es ist einfach eine Frechheit was er immer versucht sich rauszunehmen !
...also, er hatte mit einer Frist bis zum 07.07.2016 mit einem Anwalt gedroht !
Ich meinte, das ich das echt spannend finde & gerne darauf warte !
Hat sich nicht wieder gemeldet !
Laßt euch von solchen Leuten einfach nicht alles gefallen !
Grüße
Genau deswegen gibt es diesen Paragrafen doch! Beweisen kann es das auch, daher wird es für den "Käufer" sehr teuer werden.