Bis wann kann man kostenlos den Anwalt wechseln?
Ich habe eine rechtliche Frage. Bitte nur Leute antworten, die die Antwort sicher kennen. Bitte keine Spekulationen.Meine Frau hatte dieses Jahr einen Autounfall. Ich habe in der Sache einen Anwalt beauftragt, mit dessen Arbeit wir aber äußerst unzufrieden waren. Wir hatten das Gefühl dass unser Fall nicht bearbeitet wurde. Wir wollten sodann einen anderen Anwalt der uns empfohlen wurde beauftragen. Wir haben uns deshalb bei der Rechtsschutzversicherung erkundigt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ein Anwaltswechsel auf Kosten der Versicherung nicht möglich ist. Sie übernehmen nur die Kosten für den ersten Anwalt. Der neue Anwalt würde praktisch nochmals von neu beginnen und das müssten wir dann aus eigener Tasche zahlen.
Wir wissen nicht was der alte Anwalt bisher gemacht hat. Wir würden das Mandat gerne kündigen und zu dem uns empfohlenen Anwalt wechseln. Wollen aber natürlich nicht doppelt zahlen.
Können wir wechseln ohne doppelt zu zahlen? Bzw. bis wann kann man wechseln ohne doppelt zahlen zu müssen?
7 Antworten
Du musst für den Anwalt erst zahlen wenn er tätig geworden ist. du musst ihn also fragen ob er schon was gemacht hat und wenn nicht dann kündigst du sofort!
Kommt darauf an, ob der erste Anwalt nur beraten hat oder ob er schon die Ansprüche beim Unfallgegner eingefordert hat. Hat er nur beraten kann er nur eine Art Beratungsgebühr einfordern. und die ist max.200 €. Die meisten Anwaltskosten entstehen erst wenn er gegenüber dem Gegner tätig wird. von daher ist es schon wichtig zu wissen ob er was gemacht hat.
Danke für eure antworten. Hab heute erfahren, dass der Anwalt noch überhaupt nichts gemacht hat. Von daher hab ich jetzt sofort das Mandat gekündigt und schon einen Termin bei dem empfohlenen neuen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Da werd ich bestimmt besser dran sein als bei dem alten Anwalt. Mal sehen ob der alte Anwalt noch eine Rechnung schreibt
Der Anwalt kommt aus Regensburg, von daher weiß ich nicht, ob das für dich in Frage kommt... ich gebe dir trotzdem mal die Kontaktdaten:
Richtig so. Eine Bekannte hatte am Silvesterabend leider auch einen Unfall und braucht auch einen Spezialisten für Verkehrsrecht. Kannst du uns den empfohlenen Anwalt nennen? Sie weiß leider auch keinen Anwalt für Verkehrsrecht ...
Natürlich nicht. Warum sollte der zweite Anwalt sich das Honorar des ersten Abwalts anrechnen lassen, wenn er mit der Arbeit komplett von Null anfangen muss?
Ruf doch einfach nochmal bei der Versicherung an. Wir wissen nicht, was in deiner alles dabei ist und was nicht.
Lg eyrehead2k17
ähm, die Versicherung sagt doch, 2. Anwalt wird nicht bezahlt ...
warum redet ihr nicht mal mit Anwalt Nummer 1 .... einfach mal klipp und klar sagen, dass man unzufrieden ist und man darüber nachdenkt den Anwalt zu wechseln ...
Der Anwalt ist ja bereits tätig geworden, wenn er mit dem Mandanten ein Gespräch geführt hat. Selbstverständlich kann er seine bisherige Arbeit liquidieren.