Nach Ladendiebstahl Feststellungskosten + Anwaltskosten bezahlen?
Mein Sohn (14) wurde beim Klauen in Kaufland erwischt. Ich wurde vom Detektiv angerufen & gefragt, ob ich ihn abholen kann. Dies hätte ca. 1 Stunde gedauert, da ich noch ein Baby & kein Auto habe. Wenig später wurde ich wieder angerufen & mir wurde mitgeteilt, dass die Polizei ihn nach Hause bringen kann. Das taten sie dann auch & ein paar Tage später war die Vernehmung auf der Polizeiwache. Von den 50 €, die man normalerweise als Strafe zahlen muss, war nirgendwo die Rede. Gestern bekam ich auf einmal Post von einem Anwalt, der die 50 € Feststellungskosten zuzüglich 48 € für seine Dienste & Kosten für die Telekommunikation von mir fordert. Ist das rechtens? Hätte Kaufland sich nicht erstmal selbst an mich wenden müssen bzw. der Polizei einen Überweisungsträger mitgeben müssen, damit ich die Möglichkeit hätte es zu bezahlen?
14 Antworten
Also: die 50,- sind eine Bearbeitungsgebühr (keine Strafe), die Kaufland erhebt (und auch in angemessener Höhe erheben darf).
Die Rechtsanwaltskosten sind dann für das Inkasso erhebbar, wenn Verzug eingetreten ist. Dazu ist die Frage, ob Dein Sohn rechtswirksam über die zu leistende Zahlung belehrt wurde. Dafür muss kein Überweisungsträger ausgehändigt werden, es genügt das mündliche Aussprechen des Anspruchs. Wie die Zahlung dann von Deinem Sohn zu leisten ist, hätte er selbst herausfinden müssen - denn Geldschulden sind Bringschulden.
Zur Polizei: die Polizei ist Vollzugs- und Ordnungsbehörde, nicht die Post.
Das strafrechtliche Verfahren läuft parallel dazu.
Hatte ich doch geschrieben...
ich weiß, aber in der frage richten sich die forderungen gegen die mutter.
Das stimmt - diesen Aspekt habe ich überlesen. Da könnte man den Anwalt ja mal in die Klage laufen lassen...
Geschickt wäre jetzt, wenn Dein Sohn (nicht Du!) die 50,- Euro zahlt - gegen Ihn hat Kaufland ja noch keine Forderung erhoben. Das wäre ein Weg, die RA-Kosten zu sparen.
stimmt, das wäre eine gute und praktikabele idee.
Mir geht es einzig & allein daraum, dass ein Anwalt eingeschalten wurde ohne dass ich vorher darüber aufgeklärt wurde wann, wo & wie ich die 50 € Feststellungsgebühr begleichen soll. Eben konnte ich endlich Jemanden in der Kanzlei erreichen & sie sagten mir, dass der Detektiv verpflichtet gewesen wäre mich darauf hinzuweisen, dass ich die 50 € innerhalb von 7 Tagen zu begleichen habe. Da er das nicht getan hat, haben sie die Anwaltskosten gestrichen & ich muss nur die 50 € zahlen. Scheint öfter vorzukommen, sonst hätten die das wohl nicht so unbürokratisch geregelt.
du solltest diese kosten aber trotzdem von deinem sohn begleichen lassen, sonst ist der lerneffekt für ihn gleich null.
Da ich den Handyvertrag meines Sohnes bezahle, bekommt er kein Taschengeld, von dem er es bezahlen könnte. Sein Geburtstagsgeschenk ist aber deswegen gestrichen, weil ich dafür diesen Monat kein Geld mehr habe. Ich denke schon, dass er daraus gelernt hat, auch schon bevor die Rechnung kam.
Da ich den Handyvertrag meines Sohnes bezahle, bekommt er kein Taschengeld
Ich weiß nicht, ob das so eine gute Idee ist.
Ihm ist sein Handy wichtiger als Taschengeld, er bekommt ja alles was er benötigt eigentlich von uns. Und zwischendrin halt auch mal ein paar Euro wenn er sich etwas kaufen möchte. Für große Anschaffungen muss er halt auf Weihnachten oder Geburtstage warten.
Klingt nach 'nem teuren Handyvertrag. Vielleicht würde dein Sohn nicht klauen, wenn er mehr Umgang mit Geld hat?
Ob die 50 Euro überhaupt gezahlt werden müssen, hängt davon ab, womit sie begründet werden.
Wenn Kaufland eine Prämie in Höhe von 50 Euro für die Feststellung eines Ladendiebes ausgelobt und tatsächlich gezahlt hat, dann sind die 50 Euro gerechtfertigt.
Wenn es sich um eine Art Vertragsstrafe handelt, dann nicht, denn hier wurde wohl kein wirksamer Vertrag geschlossen
Die Anwaltskosten können ebenfalls gerechtfertigt sein, wenn die 50 Euro gerechtfertigt sind und Verzug vorgelegen hat.
Die 50zig € sind keine Strafe, sondern die 50€ sind nur die Bearbeitungskosten des Geschädigten,
nun steht Deinem Sohn/( indirekt Euch) noch das Strafverfahren bevor, für 14- 18zehnjährige Ersttäter sieht es folgender Maßen aus:::
Wie werde ich als Ersttäter z.B. für einen Diebstahl nach Jugendstrafrecht bestraft?
In der Regel werden Verfahren bei Ersttätern im Jugendstrafrecht, wenn jugendtypische Delikte wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Schwarzfahren vorliegen, eingestellt.
Mit der Einstellung wird dem Jugendlichen in der Regel aufgegeben, Arbeitsleistungen in einer gemeinnützigen Einrichtung zu absolvieren. Manchmal wird ihm auch zur Aufgabe gemacht, den Schaden wieder gutzumachen. Bei verkehrstypischen Delikten wird ihm aufgegeben werden, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen.
Das Verfahren bleibt eingestellt, wenn der Täter die Arbeitsleistungen bzw. sonstigen Auflagen erfüllt. Ansonsten muss er mit einer Verurteilung in einer neuen Hauptverhandlung rechnen. Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Richter, ob die Auflagen erfüllt wurden.
Der Jugendliche sollte sich die durch das Gericht gegebene Chance durchaus zu Herzen nehmen und seinen Auflagen nachkommen.
Wie soll ich mich als Elternteil verhalten, wenn mein Sohn / meine Tochter straffällig wird?
Straffälligkeit ist immer ein Signal, welches durch Eltern sehr ernst genommen werden sollte. Der Ursprung kann vielfältig sein. Häufige Gründe sind: schlechter Umgang, schlechte Noten, Probleme zu Hause und Langeweile. Oft werden Jugendliche straffällig, weil es ihnen an Selbstbewusstsein fehlt....> bitte weiterlesen unter link..http://www.rechtsanwalt-louis.de/fragen_zum_jugendstrafrecht.htm
Diese Kosten sind rechtens.
Dein Sohn wurde bei einer Straftat erwischt, das Geschäft hat einen Anwalt eingeschaltet, die Kosten trägt der "Täter" bzw. Du in diesem Fall.
Wieso hätte sich der Geschädigte zuerst an Dich wenden sollen? Die Polizei wurde eingeschaltet.
die mutter ist für diese kosten nicht verantwortlich. eltern haften in der regel nicht für ihre kinder. d.h. sie haften nur bei verletzung der aufsichtspflicht, das dürfte hier aber nicht gegeben sein, da der junge 14 ist und somit keiner lückenlosen beaufsichtigung bedarf. die kosten sind sicherlich rechtens, die mutter ist aber die falsche addressatin.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, daß der Knabe nicht zahlen kann, und die Mutter springt für ihn ein. Also ich ging von einer normalen Familiensituation aus.
ich würde es als vater nicht bezahlen, weil der lerneffekt dann nur halb so groß ist. vielleicht würde ich es vorstrecken, aber ich würde es mir auf den cent genau von meinem kind zurückholen oder es dazu bewegen mit dem geschädigten ratenzahlung zu vereinbaren.
Sicher ist das rechtens. Es steht ja auch immer dabei "wird mit Strafanzeige oder Strafverfolgung geahndet" Das heißt es ist das Recht des Ladens (Kaufland) einen Anwalt zu beauftragen. Dieser fordert jetzt von dir die 50,00 €, die so oder so fällig sind wie wir wissen. Die Gebühren des Rechtsanwaltes werden dir ebenfalls auferlegt. Das macht jeder Rechtsanwalt! Wenn es einen Rechtsstreit geben würde und du würdest, mit großer Wahrscheinlichkeit, verlieren, dann würden dir auch die Kosten auferlegt.
Es steht ja auch immer dabei "wird mit Strafanzeige oder Strafverfolgung geahndet" Das heißt es ist das Recht des Ladens (Kaufland) einen Anwalt zu beauftragen.
Was jetzt die Beauftragung des Anwalts mit Strafanzeige oder Strafverfolgung zu tun haben soll, kannst du uns aber sicher erklären.
Strafverfolgung und Strafanzeige durch Kaufland bei der Polizei siehe hier
Ermittlungsverfahren
Die Strafverfolgungsbehörden, nämlich die Polizei (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit dem entsprechenden Polizeirecht, handelt hierbei nach dem Legalitätsprinzip.
Im Ermittlungsverfahren gilt der „Strafanspruch des Staates“ als Maxime für gesetzlich normierte Maßnahmen gegenüber dem Verdächtigen, Beschuldigten bzw. Angeschuldigten.
und gleichzeitige Bauftragung eines RA weil die Kosten i. H. v. 50,00 € nicht gezahlt sind...... Mahnverfahren etc, wenn Zahlung nicht geleistet....
Das meinte ich :-)
Das meinte ich
Das ist schön, dass du das meintest. Geschrieben hast du aber leider etwas ganz anderes.
jepp, soweit richtig, nur dass die forderungen sich natürlich gegen den sohn richten müssen.