Die Hälfte der Gerichtskosten bei Scheidung doppelt bezahlt?

3 Antworten

Ich glaube Du bringst da etwas durcheinander.

Wenn Deine Frau den Scheidungsantrag gestellt hat, sich hat anwaltlich beraten lassen, dann musst Du davon k e i n e n Cent zahlen. S i e hat den Anwalt beauftragt und kommt auch für diese außergerichtlichen Kosten a l l e i n e auf.

Ausnahme: Ihr habt beide vereinbart, dass Du die Hälfte der Anwaltskosten übernimmst bzw. hattet ein gemeinsames Scheidungsgespräch bei diesem.

Für die bei G e r i c h t angefallenen Kosten (jeder trägt die Hälfte der Kosten) erhältst Du eine gesonderte Rechnung vom Gericht und Du bezahlst Deinen Anteil direkt an das Gericht. Du musst nicht Deinen Gerichtskosten-Anteil an die Frau zahlen! Jeder kommt für seinen Anteil alleine auf.

125kla3 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 16:28

Danke vorerst für die Antwort.

Genau, ich meinte auch nur die Gerichtskosten. Diese wurden zu 100% mit den Anwaltskosten an meine Exfrau in Rechnung gestellt. Ich habe die Rechnungen auch vorliegen. Nach dem Scheidungstermin (ca 6 Wochen später) habe ich vom Gericht eine Kostenfestsetzung bekommen, wie hoch mein Anteil der Gerichtskosten sind (ohne ein Zahlunsziel oder den Hinweis zu Überweisung). Dachte ist nur ne Info. 14 Tage hatte ich Zeit zur Beschwerde. Nach den 14 Tagen kam der Brief vom Anwalt, ich soll es ihm überweisen. Dann erstmal gegoogelt und gesehen dass man es tatsächlich beantragen kann. Werde es wohl so dem Anwalt erklären müssen und dann sehen ob er es akzeptiert oder nicht.

Aufgrund Deines Kommentars  ist mir der Sachverhalt  jetzt schon klar:

Der Anwalt hat einen Vorschuss an das Gericht geleistet. Offensichtlich bestand dabei noch  ein Guthaben und Deine anteiligen Gerichtskosten wurden mit diesem  ( zum Teil bzw. ganz) durch das Gericht verrechnet.

Der Anwalt hat sich deshalb einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht geben lassen, aus dem sich die Abrechnung ergibt (bitte genau ansehen)  und er ggf. gegen Dich  seinen vorgestreckten Betrag  vollstrecken kann, wenn Du nicht freiwillig zahlst.

Den Betrag aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss musst Du somit direkt an den Anwalt zahlen. Wenn Du diesen an Deine Frau schon bezahlt hast, dann den Anwalt informieren und Deine Ex muss den Betrag an den Anwalt weiterleiten.

Bei weiteren Fragen - einfach das Gericht anrufen. D. zuständige Rechtspfleger/in die den Kostenfestsetzungsbeschluss gemacht hat, kann Dir die Details genau erklären.

Schicke dem Anwalt eine Kopie der Überweisung und lehne die Regulierung an ihn ab. Dann kann er sich an deine Ex wenden. Vielleicht hat sie das Geld nicht an ihn weitergeleitet oder ans Gericht.