Was kann ich tun bei Psychoterror in der WG?

11 Antworten

Ich kann mir vorstellen, dass Dein Mitbewohner auf Dich steht. Aussprache? Ausziehen, Du oder er wird wahrscheinlich aber die einzige Lösung sein. Anzeige wird wohl nichts bringen. Miete mindern kannst Du auf jeden Fall. Deinem Vermieter kannst Du drei Nachmieter vorschlagen, das reicht. Wie die sich dann verstehen, das ist nicht Dein Problem.

judofrosch  24.02.2010, 08:34

wieso mietminderung? der vermieter hat doch nichts gemacht, das müssen die unter einander klären so hart es auch ist

romi66  24.02.2010, 08:41
@judofrosch

Hab das mit der Heizung wohl falsch verstanden, sorry.

Wieviel Personen seit Ihr in de Wohngemeinschaft? Seit Ihr gemeinsam Mieter der Wohnung oder ist einer Hauptmieter und die anderen Untermieter? Welche vertraglichen Vereinbarungen habt ihr abgeschlossen? Wer zahlt die Miete? Wenn ihr gemeinsam mit Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Wenn Du alle kündigst und einen Nachmieter stellst, muss der Vermieter zustimmen. Hat er das Gefühl, dass der Nachmieter nach kurzer Zeit wieder auszieht, weil er ebenfalls Probleme bekommt, dann wird der Vermieter nicht zustimmen. Insofern ist es okay, wenn er Dich gleich über die Voraussetzungen aufklärt, die an den Nachmieter stellt. Du solltest zunächst einmal den Vertrag mit Deinem Mitmieter kündigen. (Egal, ob er mündlich oder schriftlich geschlossen wurde).

Informiere am besten sofort den Vermieter. Der kann helfen - und hoffentlich richtig entscheiden.

der vermieter kann das, leider. du kannst die wohnung kündigen, wenn sie auf dich alleine läuft. sonst nur, wenn dein mitbewohner mitkündigt.

absolute mietminderung wäre nur dann vorhanden, wenn dein vermieter die heizung abstellen würde, was er aber nicht tut.

du könntest (wenn er wirklich so seltsam ist) beim zuständigen amtsgericht einen betreuungsantrag erholen und den ausfüllen. das wäre aber die absolut letzte lösung.

können deine anderen mitbewohner nicht auf diesen typ einwirken?

mach dich schlau, ob du kündigen kannst und ich persönlich würde dann zusehen, dass ich da so schnell wie möglich rauskomme.

judofrosch  24.02.2010, 08:46

also das mit dem betreuungsantrag, wenn ich das richtig verstanden habe, geht aber nicht so einfach, wie du es jetzt darstellst! da muss schon ein bisschen vorher gegutachtet werden... und zur anderen sache: klar kann sie ausziehen und kündigen, wenn die beide vertragspartner sind, dann muss der vermieter nur mit dem anderen einen neuen vertrag aufsetzen, wäre ja schlimm, dann könnte sie ggf ja nie ausziehen, was ein quatsch sry:-)

Hi, also anzeigen kannst du, wird aber nicht viel bringen. ausziehen solltest du, wird auch sehr sehr viel bringen! mietminderung? wieso? dein vermieter hat doch nichts getan, da müsst ihr euch einigen, ist hart, aber was soll dein vermieter denn tun, er kann ihn rauswerfen, aber wahrscheinlich hat dein mitbewohner auch vorwürfe dir gegenüber, da müsst ihr euch einigen, das ist eure wg und nicht das ding des vermieters der vermieter kann nicht verlangen, dass ihr euch einigt, das geht ihn absolut nichts an, solange ihr da nicht privatkrieg mit sachen werfen und rumschreien spielt kann ihm das völlig egal sein lg und viel glück