Müssen WG-Mitbewohner mit Nachmieter einverstanden sein?
Ich ziehe zum 1.4. aus meiner WG aus und habe erst im März gekündigt. Theoretisch bin ich für die kommenden 3 Montae verpflichtet, die Miete weiterzuzahlen - außer ich finde einen Nachmieter. WIr suchen nun schon seit 4 Wochen und meinen Mitbewohnern passt so kaum jemand, der zur Besichtigung kommt. Bedeutet das, dass ich jetzt im Regen stehe, weil sie sich die kommenden Wochen immer noch nicht entscheiden wollen oder kann ich für mein Zimmer auch einfach einen Untermeiter für die kommenden drei Monate festlegen, ohne dass die Mitbewohner damit einverstanden sein müssen? Wir sind alle gleichberechtigt im Mietvertrag drin. Meines wissens ist nirgendwo schriftlich festgehalten, dass alle mit dem Nachmieter einverstanden sein müssen. Ich würde ungern die kommenden Wochen doppelte Mieten zahlen.
6 Antworten
Ist denn überhaupt eine Nachmieterregelung festgehalten? Denn kein Vermieter muss sich auf einen Nachmieter einlassen. Da ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, geht eigentlich auch nur eine gemeinsame Kündigung. Wenn der Vermieter bereit ist, eine Person vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen und einen Nachmieter statt dessen zu akzeptieren, muss dieser natürlich auch vom Vermieter akzeptiert werden. Das gleiche gilt übrigens auch bei Untermiete - auch hier müssen natülich alle Vertragsparteien zustimmen.
Kommt auf Deinen Mietvertrag an.
Hast einen separaten nur über ein Zimmer mit dem Eigentümer, muß nur dieser damit einverstanden sein.
Hast einen separaten nur über ein Zimmer mit dem Hauptmieter, muß der entscheiden.
Bist Du einer von mehreren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Vertrag ist Deine Kündigung ohnehin unwirksam und die Frage erledigt.
bei einer WG sollten immer alle mit einem Nachfolger einverstanden sein. Wenn sie es nicht sind, würde ein Nachfolger sicher auch nicht einziehen wollen. Einen Anspruch darauf früher rauszukommen hast du jedenfalls nicht
Wir sind alle gleichberechtigt im Mietvertrag drin.
Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen, oder Deine Mitbewohner und der Vermieter stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu.Eine alleinige Kündigung ist unwirksam.
bisher war der Vermieter mit einem Wechsel immer einverstanden.
das war reine Kulanz, rechtlich verpflichtet ist er dazu nicht und auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen.
Bedeutet das, dass ich jetzt im Regen stehe, weil sie sich die kommenden Wochen immer noch nicht entscheiden wollen oder kann ich für mein Zimmer auch einfach einen Untermeiter für die kommenden drei Monate festlegen, ohne dass die Mitbewohner damit einverstanden sein müssen?
Rechtlich gesehen sind Deine Mitbwohner, insbesondere aber auch der Vermieter, gesetzlich nicht verpflichtet, einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Sie können Jeden ablehen und müssen dies nicht mal begründen.
Mit dem Untermieter würdest Du evtl. ein neues Fass an Problemen aufmachen. Für die Untervermietung brauchst Du die Erlaubnis des Vermieters. Dann kommt noch hinzu, daß Du bei der Kündigung des Untermieters einen berechtigten Grund brauchst. Hast Du diesen nicht, verlängert sich Deine Kündigungsfrist um 3 Mon. auf 6 Mon.
Die WG besteht seit vielen Jahren, bisher war der Vermieter mit einem Wechsel immer einverstanden. Ich möchte natürlich auch dass alle zufrieden sind, aber ich habe erwartet, dass sie etwas mehr kooperieren, denn manche Ablehnungsgründe sind eigentlich gar keine. Sie sind auch von vornherein schon so rangegangen, dass sie eh erst ab Mai jemanden suchen. Meinst du, dass ich selbst Ende Juli noch nicht aus der Sache raus bin, wenn meine Mitbewohner nicht ebenso kündigen? Das würden sie doch nie tun.