Was ist wenn man Schmerzensgeld nicht zahlen will?
Hallo erstmal,
Also ich hatte vor kurzem mit einer Gruppe Rechtsradikalen streit mit 2 von den 5 Rechtsradikalen mussten ins Krankenhaus. Nur kam vor 1 Woche Anzeige.
Nun meine Frage :
Wenn es dazu kommen könnte das ich Schmerzensgeld zahlen muss und ich es nicht zahle da der betrag relativ hoch ausfallen kann, was ist dann? Ich hab gehört ich kann das mit Sozial Stunden absitzen?
- Ich bin 17 Jahre und hab noch keine Vorstrafen.
Danke im Vorraus
10 Antworten
Hallo Fighting,
hier spielen zwei unterschiedliche Rechtsbereiche rein.
Kommen wir als erstes zu der Schmerzensgeld-Angelegenheit.
Das Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Sache und wird an die Person gezahlt die Verletzt ist. Das Schmerzensgeld ist immer dann fällig, wenn Du eine andere Person verletzt. Dazu musst Du noch nicht einmal vorsätzlich gehandelt haben und musst dabei auch keine Straftat begangen haben.
Sollte Du zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt werden, so ist diese Zahlung an den Verletzten gezahlt werden. Die Summe ist auch nicht abhängig von dem, was Du verdienst oder wirklich an Geld zur Verfügung hast. Die Verletzte Person, kann die Ansprüche gegen Dich 30 Jahre lang geltend machen. Das heißt, wenn Du jetzt kein Geld hast, kann der Verletzte 30 Jahre lang Dich auffordern zu zahlen und kann dementsprechend auch 30 Jahre lang regelmäßig einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der versucht von Dir das Geld durch Pfändungen zu bekommen. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher und andere Maßnahmen musst Du übrigens tragen, einschließlich der Zinsen und Zinseszinsen.
Mal angenommen, Du wirst zu 3000,- Euro Schmerzensgeld verurteilt und kannst die nächsten 20 Jahre nicht zahlen, so kann es sein, dass Du in 20 Jahren dem Verletzten nicht nur 3000,- Euro zahlen, sondern vielleicht durch Gerichtsgebühren und mehrfachen Besuchen des Gerichtsvollziehers vor 6000,- Euro Schulden stehst.
In Deinem Fall, war es ja kein Versehen, sondern eine strafbare Handlung, kannst Du Schmerzensgeldsumme auch nicht im Rahmen einer Privatinsolvenz ablocken, denn Schulden die aus Straftaten entstanden sind, fließen nicht in die Privatinsolvenz ein.
Übrigens. Das Schmerzensgeld kann NICHT in Sozialstunden umgewandelt werden
Kommen wir nun zu der strafrechtlichen Seite:
Du hast wie Du geschrieben hast, eine Anzeige bekommen. Diese Anzeige wird wenn ich Deinen Sachverhalt richtig deute sicherlich auf Körperverletzung oder sogar gefährliche Körperverletzung lauten.
Diesbezüglich wird ein Strafverfahren eingeleitet, was mit der Schmerzensgeldsache an sich nicht zu tun hat.
Im Rahmen des Strafverfahrens kannst Du nun zu einer Haftstrafe, zu einer Geldstrafe oder auch zu Sozialstunden verurteilt werden. Kann auch sein, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird. Aber unabhängig wie das Verfahren ausgeht, bleibt die zivilrechtliche Forderung nach Schmerzensgeld unangetastet und Du wirst aller Wahrscheinlichkeit um die Zahlung des Schmerzensgeldes nicht rum kommen.
Nochmal zusammengefast. Strafverfahren und Zivilverfahren bezüglich des Schmerzensgeldes laufen völlig getrennt von einander ab.
Es kann sein, dass Du im Bezug auf das Schmerzensgeld gewinnst und nichts bezahlen musst, aber im Strafverfahren zu einer Strafe verurteilt wirst.
Es kann umgekehrt laufen und Du wirst im Strafverfahren frei gesprochen, musst aber trotzdem Schmerzensgeld bezahlen (was aber eher unwahrscheinlich ist).
Am Wahrscheinlichsten ist es, dass Du im Strafverfahren zu einer Strafe verurteil wirst und zusätzlich noch zum Schmerzensgeld verurteilt wirst. Gleich vorweg, das ist keine doppelte Strafe, weil das Schmerzensgeld im Zivilrecht nicht als Bestrafung, sondern als Wiedergutmachung für Entstandene Schmerzen und Narben gilt. Allerdings kommt es vor, dass bei einer Bewährungsstrafe die Zahlung des Schmerzensgeldes abhängig gemacht wird, um überhaupt Bewährung zu bekommen.
Kann aber natürlich auch sein, dass Du im Zivilverfahren und auch zusätzlich im Strafverfahren freigesprochen wirst.
War jetzt ein etwas ausführlicherer Text, aber kürzer gings leider nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
Daas zu beantworten ohne jedes Detail zu kennen ist unmöglich.
Nur wenn wirklich eine Notwehr vorgelegen hat, wird die Sache für Dich ohne Verurteilung ausgehen und gleichzeitig dürfte der Gegner dadurch seinen Anspruch auf Schmerzensgeld verwirkt haben
Kommt drauf an, ob es ein Adhäsionsverfahren ist! Wenn du sonst nichts auf dem Kerbholz hast, gehts erst mal nicht in den Knast! Gedlstrafe + Bewährung und wenn es sich um ein Adhäsionsverfahren handelt, wird dem Geschädigten auch gleich Schmerzensgeld zugesprochen. Also alles in einer Verhandlung durchgezogen. Als Bewährungsauflage kann das Schmerzensgeld dienen und wenn du nicht zahlst, wird die Bewährung widerrufen . Adhäsionsverfahren sind dazu da, um dem Geschädigten einen Zivilprozess zu ersparen. Ein Adhäsionsverfahren kann auch während der Verhandlung beantragt werden, dann entscheidet der Richter, ob das Verfahren zur Anwendung kommt.
Sozialstunden, sind die Strafe, die Du für die Straftat "Körperverletzung" bekommst. Das Schmerzensgeld ist ein Ausgleich an die Tatopfer für die erlittenen Schmerzen. Das eine ist STrafrecht, das andere ist Zivilrecht. Entsprechend kannst Du ein Schmerzensgeld auch nicht durch Sozialstunden ersetzten. Weil es nix miteinander zu tun hat.
Übrigens: Neben einem Schmerzensgeld ist es auch recht wahrscheinlich, daß die Krankenversicherung der Tatopfer die Behandlungskosten von Dir ersetzt haben will.
du musst erstmal verurteilt werden .... und wenn der richter es als bewiesen ansieht das du die straftat begangen hast , kommt es zum urteil ...da kannst du einspruch gegen einlegen .... bis dahin bist du alt genug um das schmerzensgeld in raten zubezahlen ,oder absitzen
Man kann kein Schmerzensgeld absitzen!! Der Titel wird Notfalls 30 Jahre lang vollstreckt.
dafür ist er jetzt schon alt genug :P
schmerzensgeld zahlst du an den typen, nicht an die landesjustizkasse. ergo/folglich ist eine umwandlung in sozialstunden meines wissens nach nicht möglich.
ps. lern deutsch und vergiss die artikel nicht, wenn es sinnvoll wäre sie zu benutzen. so klingt das tw. nach bauerndeutsch.
Danke für deine Informative, ausführliche Antwort.
Ja es muss erstmal zur Verhandlung kommen. Wie schätz du meinen Chancen ein. Meiner seits sehe ich mich im recht den es war Notwehr der eine hat Messer gezogen dann ist alles passiert.
Es gibt genügend Zeugen die das bei der Polizei aussagen können.
Meinst du die Anzeige wird fallen gelassen?