Kann ich den Restaurantbesitzer auf Schmerzensgeld verklagen?

10 Antworten

Auf jeden Fall mal ganz ernst mit ihm reden.
Und mit ihm in die Küche gehen und die Köche mit an den Gesprächs-Tisch bitten. Und dann deine Geschichte erzählen.

Das macht sicher mehr einen bleibenden Eindruck als rein eine Anzeige.

Wenn er rumzickt, dann kannst Du ihn anzeigen, dann hast Du es zumindest auf eine nette Art probiert.

Mögliche positive Reaktionen des Wirts: Eventuell dürft Ihr mit der Familie einmal gratis dort essen oder so...Vielleicht bietet er Dir auch Kostenübernahme der neuen Kleidung von sich aus plus deine Zusatzkosten.

Wenn Dich eine Anzeige glücklich macht, kannst Du das im Hinterkopf behalten. Und dann als Joker einsetzen.


Liz1086 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 08:29

Vielen Dank für die Antwort. Würde das auch lieber vernünftig klären. Aber das soll ihm trotzdem auch eine Lehre sein. Beim nächsten mal reagiert vielleicht jemand noch schlimmer oder es ist nicht so schnell ein Arzt zur Stelle.

Jup.

Wieviel kollegen von dir könnten als zeugen aussagen ?

Was hast du dir genau bestellt ?

Hat der Artz gesagt, dass es von der Nuss allergie gekommen ist ?

Liz1086 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 08:34

Es waren drei Kollegen dabei. Alle haben gehört, dass ich Thai Curry bestellt habe und mehrmals gefragt habe, ob auch echt keine Nüsse drin sind weil ich allergisch bin. Im Arztbrief vom Krankenhaus steht ebenfalls drin, dass es von den Nüssen kam.

reingold987  05.06.2017, 08:40
@Liz1086

Ich an deiner stelle,würde mit dem Besitzer reden.Weil es hätte dich töten können.

Du kannst mit 10.000 Euro rechnen wenn du vor Gericht gehst.

Rechne allerdings mit den kosten, für denn Anwalt und sowas.

Falls du mit dem Besitzer redest stell es ihm klar,dass ein "kostenloses essen" nicht ausreicht für ein *ich wäre fast gestorben*

Du müßtest zweifelsfrei nachweisen können, dass erstens der Wirt dich angelogen hat, zweitens, dass in dem Essen tatsächlich Nüsse waren und drittens, dass der allergische Schock tatsächlich in kausalem Zusammenhang mit dem Essen steht. Dafür benötigst du medizinische Gutachten. Du könntest in Beweisnot geraten. Solche Prozesse ziehen sich meistens über Jahre hin, wenn der Gegner alles abstreitet. Es würden Gutachten und Gegengutachten und wieder Gegengutachten gegen die Gegengutachten usw. verlangt werden. Das kostet alles sehr viel Nerven, Durchhaltevermögen, Zeit und Geld, wenn du den Prozess verlierst. Jeder Prozess birgt dieses Risiko in sich.

Ob du den Wirt wegen Körperverletzung anzeigen kannst, weiß ich nicht. Möglicherweise ja. Schmerzensgeld und Schadenersatz wären vor einem Zivilgericht geltend zu machen, während die Anzeige vor einem Strafgericht verhandelt werden würde.

Liz1086 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 08:35

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

Würde ich machen. Immerhin hat er fahrlässig gehandelt, wärst du dabei gestorben, wäre es fahrlässige Tötung. 

Ich würde aber vorher zuerst mal dem Mann selbst einen Brief/Email schicken, in dem du alles nochmal beschreibst und direkt sagst dass du eine Entschädigung erwartest, und lege eine Aufstellung dabei, in der du die dir entstandenen Kosten auflistet, auch das, was du dir als Schmerzensgeld vorstellst. Schreib es aber nett, drück evtl bissl auf die Tränendrüse, immerhin willst du ihn ja zum zahlen bringen! Zum Beispiel kannst du ja schreiben, dass du euch beiden die Kosten und den Aufwand einer langen Gerichtsverhandlung ersparen möchtest und daher zu einer außergerichtlichen Einigung bereit wärst.

Vielleicht hat er ja ein schlechtes Gewissen, dann kannst du dir eventuell die Kohle für den Anwalt sparen. Falls das nicht klappt, kannst du einen Anwalt einschalten. In dem Fall rufst du am besten bei einem an oder schreibst ihm eine Email mit der Geschichte, die können dir dann sagen ob sie bei solchen Fällen Gewinnchancen sehn, ich denke aber schon.

Liz1086 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 08:26

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe jetzt auch nicht das Interesse ein langes Gerichtsverfahren anzuzetteln. Daher finde ich den Vorschlag echt gut. Ich möchte lediglich, dass er künftig nicht mehr so leichtfertig damit umgeht und mir die offensichtlich entstandenen Kosten erstattet.

Ich würde den Wirt auf jeden Fall anzeigen.... Es gibt nämlich schon einige Zeit ein Gesetz( Bei Lebensmitteln müssen die "Allergie-Buchstaben" überall oben sein und auch bei Gasthäusern müssen sie entweder bei der Speisekarte oben sein oder der Wirt muss darüber Bescheid wissen in welchen Gerichten was drin ist ...), an das sich Wirte halten müssen...
Der Wirt soll schon eine ordentliche Strafe bekommen, vielleicht muss er ja einige Zeit sein Gasthaus zusperren...
Ich hoffe ich konnte helfen